28.02.2025
FINTECH

Pflegenavi: Eisenstädter Fintech entwickelt neue Bankkarte für den Pflegesektor – Caritas als Kunde

Das Burgenländer Startup Pflegenavi entwickelt eine e-Wallet-Lösung für Drittgelder in Pflegeheimen. Nun soll es Caritas-Mitarbeiter:innen mit eigenen Bezahlkarten ausstatten. Das Ganze soll Transparenz in die Bezahlvorgänge von Pflegeheimen, deren Bewohner:innen und Betreuer:innen bringen.
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Markus Reinfeld (COO & Co-Founder), Rainer Schuster (CTO & Co-Founder) und Patrick Reinfeld (CEO & Co-Founder) | Foto: Pflegenavi

Das Eisenstädter Startup Pflegenavi rund um das Gründer- und Brüderpaar Patrick und Markus Reinfeld sowie den Tech-Experten Rainer Schuster ist das erste seiner Art: Das Startup fokussiert sich auf die digitale Verwaltung von Bewohnergeldern – also Drittgeldern – in Pflegeheimen. Mit seiner e-Wallet-Lösung will es zur rechtssicheren Handhabung von Klientengeldern beitragen.

Warum? Weil die meisten Pflege- und Betreuungsinstitute die Gelder ihrer Klient:innen (Heimbewohner:innen, etc.) verwalten und alltägliche Ausgaben in deren Namen tätigen. Das kann eine Fehler- und Risikoquelle sein, bringt aber vor allem Aufwand und wenig Transparenz. Das Klienten- und Depotgeld wird meist vom Personal in bar oder auf Geschäftskonten der Organisation verwaltet. Nicht aber mit der e-Wallet-Lösung von Pflegenavi.

Pflegenavi verwaltet Zahlungen in Pflegeheimen

Das Fintech Pflegenavi, selbst aus dem ersten Batch des StartUp Burgenland Accelerators hervorgegangen (brutkasten berichtete), will mit seiner gleichnamigen cloudbasierten Software-Applikation Abhilfe schaffen. Das Fintech will helfen, die Geldflüsse zwischen Klient:innen bzw. deren Angehörigen und den Dienstleister:innen transparent zu steuern.

„Die Pflegenavi-App funktioniert wie ein Banking-Tool“, sagt Co-Founder und CEO Patrick Reinfeld. „Die Nutzer:innen haben immer den aktuellen Kontostand des Depots auf der App oder im Web. Sie können die Dienstleister:innen direkt bezahlen und das Depot je nach Bedarf wieder aufstocken.“ Damit will man Sicherheit und Transparenz gewährleisten – gerade im „sehr stark unterdigitalisierten Pflege- und Betreuungssektor“, so Reinfeld.

Das Ganze funktioniert mittels einer digitalen, auf e-Wallets basierenden Depotverwaltung. Dabei handelt es sich um elektronische Geldbörsen, die eine einfache Abwicklung von Zahlungen ermöglichen.

Klare Gelder-Trennung

Klient:innen oder Angehörige können Geld in das Pflegenavi-Wallet laden und damit alltägliche Ausgaben für Dienstleistungen oder Einkäufe bezahlen. Damit können Klientengelder vollständig im Besitz der Klient:innen bleiben und erst nach der Leistungserbringung an den Dienstleister ausbezahlt werden.

„Unsere Lösung stellt sicher, dass eine klare Trennung zwischen den Geldern der Klient:innen und der Organisation besteht“, sagt Rainer Schuster, Co-Founder und CTO des Fintechs. In dieser Form besteht das Startup bereits seit seiner Gründung im Jahr 2020.

Neue Pianqa-Bezahlkarten für 1.000 Caritas-Mitarbeitende

Heute meldet sich das Eisenstädter FinTech mit einem Produkt-Update: Das Startup launcht nun eine Bezahlkartenlösung für seine Technologie. Konkret können Alltagsausgaben ab sofort über die eigens entwickelten „Pianqa-Bezahlkarten“ des Startups abgewickelt werden.

Wie das Founderteam in einer Pressemeldung schreibt, wurde die Pianqa-Lösung gemeinsam mit Finanzinstituten für den Pflege- und Betreuungssektor entwickelt.

Eine Organisation, die von der neuen Bezahllösung profitieren wird, ist die Caritas: „Unsere Mitarbeiter:innen müssen täglich mehrere Ausgaben für die zu betreuenden Personen tätigen. Meist erfolgen diese Ausgaben in bar, was zu Fehlern führen kann und eine große Verantwortung für die Mitarbeiter:innen ist,“ sagt Peter Adelmann, Leiter Finanz- und Rechnungswesen bei der Caritas der Erzdiözese Wien, zur aktuellen Situation.

Die Einführung der Pianqa-Karte trage dazu bei, Entlastung für Caritas-Mitarbeiter:innen zu schaffen und einen Schritt in Richtung bargeldlose Zukunft zu tätigen. Bezahlt werden kann entweder mit der physischen Pianqa-Bezahlkarte oder über das Smartphone. Alle Transaktionen werden in Echtzeit über die Pflegenavi-Web- oder Mobile-App erfasst und sind einsehbar. Das Startup möchte damit sowohl Abrechnungsprozesse vereinfachen, Nachvollziehbarkeit gewährleisten sowie rechtskonforme Qualitätssicherheit bei Finanztransaktionen im Pflegesektor sicherstellen.

Caritas und Samariterbund als Kunden

Die Caritas der Erzdiözese Wien startete Anfang des Jahres bereits mit dem Pilotprojekt. Bis zum Sommer 2025 möchte sie alle Mitarbeiter:innen der stationären und mobilen Pflege sowie der Bereiche Menschen mit Behinderung und Hilfe in Not mit der Kartenlösung ausstatten. Das Ganze wird bereichsübergreifend von stationärer Pflege, mobiler Pflege, Menschen mit Behinderung bis hin zu Hilfe in Not ausgerollt werden, sagt Co-Founder Reinfeld weiter.

Zu den bestehenden Kunden des FinTechs zählen neben der Caritas auch der Samariterbund. Interesse an der Bezahllösung bestehe bereits vonseiten anderer Organisationen, heißt es weiter. Noch in diesem Jahr sei ein Rollout in weitere Länder geplant.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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