31.05.2023

Petronela Altrichter wird COO bei Microsoft Österreich

Neues Kapitel in der Führungsebene: Petronela Altrichter wird COO bei Microsoft Österreich.
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Microsoft Österreich, Petronela Altrichter, COO
(c) Microsoft Österreich - Petronela Altrichter in neuer Rolle.

Ihre Führungskompetenz eignete sich Petronela Altrichter durch mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in diversen Führungsrollen in den Bereichen Vertrieb, Consulting, Controlling bzw. Operations und Marketing an. Als COO bei Microsoft Österreich soll sie nun ab sofort eine Schlüsselrolle in der Geschäftsleitung einnehmen und das Wachstum des Unternehmens mit vorantreiben.

Microsoft Österreich: Digitalisierung und Wachstum

„Durch meine unterschiedlichen Rollen und Verantwortungsbereiche konnte ich eine Vielzahl der Kulturen und Märkte in West-, Zentral- und Osteuropa kennenlernen und es war eine faszinierende Reise für mich“, sagt sie. „Nun bin ich mit all diesen Erfahrungen im Gepäck zurück, um gemeinsam mit dem österreichischen Team ein neues Kapitel aufzuschlagen. Ich blicke voller Vorfreude auf die Zusammenarbeit und darauf, den bisher erfolgreichen Kurs weiterhin fortzusetzen und unsere Kunden und Partner bei deren Digitalisierung und Wachstum zu unterstützen.“

Altrichter ehrenamtlich tätig

Neben ihrer langjährigen Erfahrung im Business- und Sales-Bereich engagiert sich die neue COO für den Tierschutz und unterstützt den Verein Animal Hope seit 2014 durch Spenden und Tier-Patenschaften. Und ist zudem seit über sechs Jahren im „Mentoring for Migrants“-Programm der WKO aktiv – einer Initiative der Wirtschaftskammern Österreichs (WKO), gemeinsam mit den Projektpartnern Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) und Arbeitsmarktservice (AMS), die im Jahr 2008 initiiert wurde. Dabei unterstützt Altrichter qualifizierte Personen mit Migrationshintergrund und benachteiligte Gruppen beim Einstieg in den österreichischen Arbeitsmarkt.

„Nachgewiesene Expertise“

Ihr Sprung in die Führungsebene von Microsoft Österreich war nur ein logischer Schritt, hört man Hermann Erlach, General Manager Microsoft Österreich, über sie sprechen: „Mit Petronela haben wir eine äußerst erfahrene und dynamische Führungskraft für die Position des COOs gewonnen. Durch ihre umfangreiche Expertise und ihre nachgewiesenen Erfolge in der Leitung internationaler Teams wird sie einen entscheidenden Mehrwert für unser Unternehmen schaffen. Petronela wieder bei uns begrüßen zu dürfen, ist mir eine besondere Freude.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Als AI-Modell habe ich keine Fähigkeit, gesellschaftspolitische Auswirkungen des Artikels zu bewerten. Der Artikel informiert lediglich über die Ernennung von Petronela Altrichter als COO bei Microsoft Österreich und ihre Erfahrung und Aktivitäten.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Artikel berichtet, dass Petronela Altrichter als COO zu Microsoft Österreich hinzugefügt wird und eine Schlüsselrolle in der Geschäftsleitung einnehmen wird, um das Wachstum des Unternehmens zu fördern. Ihre umfangreiche Erfahrung in verschiedenen Führungsrollen und ihre nachgewiesenen Erfolge in der Leitung internationaler Teams sollen einen entscheidenden Mehrwert für das Unternehmen schaffen. Dies deutet darauf hin, dass Microsoft Österreich in Zukunft durch die Einstellung von Altrichter und ihren Führungsqualitäten wachsen wird.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in könnte dieser Artikel für dich relevant sein, da er zeigt, wie Unternehmen wie Microsoft Österreich mit der Hilfe von Führungskräften wie Petronela Altrichter ihre digitale Transformation und ihr Wachstum vorantreiben. Außerdem unterstreicht das Engagement von Altrichter für ehrenamtliche Tätigkeiten, wie den Tierschutz und das Mentoring für Migranten, wie wichtig soziales Engagement und gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein für Führungskräfte in der heutigen Zeit sind.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Der Artikel gibt keine direkten Informationen über die Relevanz für Investor:innen. Es ist jedoch möglich, dass die Einstellung von Petronela Altrichter als COO bei Microsoft Österreich Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des Unternehmens haben könnte und somit auch auf die Investitionsentscheidungen von Investor:innen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in ist es wichtig, über die Entwicklungen in der Wirtschaft und den großen Unternehmen informiert zu sein. Der Wechsel von Petronela Altrichter zur Position des COOs bei Microsoft Österreich ist eine bedeutende Personalentscheidung, die Auswirkungen auf die Geschäftsstrategie und das Wachstum des Unternehmens haben wird. Zudem ist es interessant zu erfahren, dass Altrichter sich auch in ihrem ehrenamtlichen Engagement für soziale und integrative Themen einsetzt. Dies kann auch für politische Entscheidungen und Initiativen inspirierend sein.

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Das Einstellen von Petronela Altrichter als COO bei Microsoft Österreich zeigt, dass das Unternehmen sein Wachstum und die Digitalisierungsbemühungen in Österreich vorantreiben möchte. Dies wird durch ihre umfangreiche Erfahrung in verschiedenen Führungsrollen im Vertrieb, Consulting, Controlling und Marketing ermöglicht. Ihr ehrenamtliche Arbeit für den Tierschutz und Migranten lässt darauf schließen, dass Microsoft auch soziale Verantwortung und Diversität schätzt. Insgesamt scheint Microsoft Österreich eine neue strategische Ausrichtung in Bezug auf Führung, Wachstum und soziale Verantwortung zu haben.

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Petronela Altrichter
  • Hermann Erlach

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Microsoft Österreich
  • Animal Hope
  • Wirtschaftskammern Österreichs (WKO)
  • Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF)
  • Arbeitsmarktservice (AMS)

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