26.01.2024

Personalkürzung bei Storebox: Das sagt CEO Braith dazu

Das Wiener Scaleup Storebox kündigte diese Woche zehn von insgesamt rund 100 Mitarbeiter:innen. brutkasten sprach mit Gründer und CEO Johannes Braith über die Hintergründe.
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Die Storebox-Gründer © Storebox
Die Storebox-Gründer © Storebox

Das Wiener Scaleup Storebox meldete diese Woche zehn Mitarbeiter:innen zur Kündigung an. Eine entsprechende Information aus einer anonymen Mail, die brutkasten erhielt, wird von Co-Founder und CEO Johannes Braith bestätigt. Insgesamt beschäftigt das Unternehmen aktuell an allen Standorten zusammen rund 100 Personen. Es handelt sich also um eine Kürzung von etwa zehn Prozent der Belegschaft.

„Stellen auch weiterhin Leute ein“

Mit kurzfristigen Einschnitten aufgrund schlechter Geschäftsentwicklung habe das aber nicht zu tun, sagt Braith gegenüber brutkasten. „Wir hatten fast 90 Prozent Umsatzwachstum im vergangenen Jahr. Wir stellen auch weiterhin Leute ein und wollen auch 2024 unsere strategischen Ziele erreichen und unsere Marktführerschaft ausbauen“, so der Storebox-CEO

„Strategische Entscheidung“ wegen schrittweisem Wandel des Geschäftsmodells bei Storebox

Man werde in einigen Abteilungen dieses Jahr Leute einstellen. Bei der aktuellen Personalkürzung handle es sich um eine strategische Entscheidung aufgrund eines schrittweisen Wandels des Geschäftsmodells und einer Re-Organisation innerhalb des Unternehmens. “Wir bewegen uns aktuell noch stärker vom B2C-Geschäft zu B2B2C-Geschäft”, sagt Braith. Entsprechend ändere sich auch der Personalbedarf in bestimmten Abteilungen, um effizient zu bleiben.

Keine weiteren Kündigungen in Aussicht

Dabei räumt der Storebox-CEO ein: „Natürlich sind Kündigungen immer hart und unangenehm für alle Beteiligten, auch für uns“. Man habe sich dazu entschlossen, die Personalkürzung nicht schrittweise, sondern auf einmal umzusetzen und dabei innerhalb des Teams klarzustellen, dass keine weiteren Kündigungen in Aussicht sind. „Und wir wollen natürlich einvernehmliche Lösungen mit allen Betroffenen“, so Braith.

Storebox: Start 2016 mit Self-Storage

2016 gegründet startete Storebox zunächst mit selbst betriebenen Self-Storage-Standorten in den Markt. Den ersten großen Skalierungsschritt brachte dann ein Franchise-Modell, mit dem das Unternehmen vor allem im deutschsprachigen Raum die Zahl der Standorte schnell erhöhte – und weiter erhöht.

B2B-Lösung gewinnt an Bedeutung

Seit Anfang des aktuellen Jahrzehnts setzt das Scaleup zusätzlich auf ein B2B-Modell, mit dem andere Unternehmen lokale, dezentrale Lagerstandorte betreiben können, um ihre Effizienz zu steigern. Das brachte Storebox den nächsten großen Wachstumsschub und achtstellige Investments, mit denen sich das Unternehmen auf die Liste der heimischen „Soonicorns“ setzte. Dieses neue Geschäftsmodell gewinnt zunehmend gegenüber dem B2C-Modell an Bedeutung.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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