28.05.2021

Founder-Image: “Geschäftsidee muss Ausdruck der Persönlichkeit sein”

Andrea Schneider von Prima PR Image und Marketing Agentur erklärt, worauf man bei der Positionierung von Startup-Gründern achten sollte.
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Gründer, Bühne, Founder, Startup, Pitch, Speaker, Vortrag, Event
© Unsplash
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Ob ein Startup erfolgreich ist oder nicht, liegt oft gar nicht nur an der Geschäftsidee selbst. Es sind die Gründerinnen und Gründer, die das junge Business gestalten und vorantreiben. Deshalb ist es wichtig, die Persönlichkeiten von Beginn an auch richtig zu positionieren. Expertin Andrea Schneider erklärt im Interview, worauf es dabei ankommt. Sie hat Prima PR Image und Marketing Agentur vor 30 Jahren gegründet und spezialisiert sich auf die Positionierung von Unternehmen, Verbänden und Personen, mit dem Anspruch, sie zu Themenführern oder Marktführern zu machen.

Erfolgreiche Startups werden in der Außenwahrnehmung meist von ein, zwei starken Founder-Persönlichkeiten geprägt. Was macht das Image solcher Persönlichkeiten aus?

Andrea Schneider, GF Prima PR: Gründer sind in der Regel Persönlichkeiten mit charismatischem Auftreten. Sie haben den Mut, einen neuen eigenen Weg zu gehen. Sie sind bereit, ein Risiko auf sich zu nehmen. Sie zeichnen sich durch hohe Eigenmotivation aus und übernehmen gerne Verantwortung, für sich selbst und in der Folge für Mitarbeiter. Zumeist gehen Gründer mit offenen Augen und Ohren durch die Welt.

Muss man als Gründerin oder Gründer eine extrovertierte Person sein?

Ein gesundes Maß an Selbstbewusstsein und Offenheit, sich in die erste Reihe zu stellen, sind eine gute Voraussetzung.

Was, wenn niemand aus dem Gründerteam in die Rolle des extrovertierten „Marketing Guys“ passt?

Marketing und Kommunikation sind lernbar. Ist man kein Naturtalent, holt man sich professionelle externe Hilfe.

Wann sollten Startups damit beginnen, aktiv an der Positionierung der Gründer und Gründerinnen zu arbeiten?

Die Geschäftsidee muss Ausdruck der Persönlichkeit sein. Nur so wird sie glaubwürdig wahrgenommen. Wer eine Plattform für Weltweites Wandern betreibt, muss selbst die Leidenschaft für Wandern haben. Wer ein Fitness-Gerät entwickelt, sollte ein sportlicher Mensch sein, der Freude an der Bewegung hat. Je größer die Leidenschaft für den Unternehmensgegenstand, desto größer sind die Chancen, dass die Idee ein Geschäftserfolg wird.

Andrea Schneider ist Gründerin und Geschäftsführerin der Prima PR Image und Marketing Agentur © Prima PR
Andrea Schneider ist Gründerin und Geschäftsführerin der Prima PR Image und Marketing Agentur © Prima PR

Was sind dabei die größten Fallen und Hürden?

In der Gründungsphase gibt es sehr viele Dinge zu tun, vieles ist zu bedenken, sodass man leicht den Fokus verliert. Wichtig ist, Prioritäten zu setzen, sich mit Planung und Checklisten zu helfen sowie sich externe Berater zu holen bzw. Mentoren, die einen beraten und unterstützen. Wichtig ist, nicht zu glauben, dass man alles selber kann.

Hast du Tipps, wie Gründerinnen und Gründer ihren eigenen USP herausarbeiten können?

Das ist ein Prozess. Aus Prima-Erfahrung kann sich ein moderierter Workshop mit einem externen Berater bewähren, um Selbstbild und Fremdbild zu prüfen, ein Stärken-/Schwächen-Profil zu erstellen, Chancen und Risiken abzuklären. Ganz wichtig ist eine intensive Analyse des Marktes.

www.prima.co.at

Event-Tipp

Du interessierst dich für starke Gründer-Persönlichkeiten und willst wissen, was sie antreibt und ausmacht? Gemeinsam mit der Österreichischen Notariatskammer, Prima PR und Microsoft lädt dich der brutkasten am 23.6.2021 zu “Von der Idee zur Zündung – Gründer:innen Geschichten”. Dort berichten Gründerinnen und Gründer aus erster Hand, was man abseits von Tech- und Business-Skills braucht und wie sie ihren Weg gemeistert haben.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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