24.03.2025
BURNOUT

Perfektionismus im Job: Erfolgstreiber oder Risiko für die mentale Gesundheit?

Interview. In der heutigen Hustle Culture dreht sich alles um Leistung und Erfolg – auch im Startup-Kosmos. Wer arbeitet am meisten? Wer erzielt den höchsten Umsatz? Wer sichert sich die besten Investments? Doch hinter der Fassade der erfolgreichen Gründer:innen verbergen sich oft Selbstzweifel, Druck und die ständige Angst vor dem Scheitern.
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Barbara Laimböck ist Ärztin und Psychotherapeutin in Wien. Sie ist auf die Fachgebiete Burn-out, Selbstwertsteigerung und Coaching spezialisiert. © Renate Kowanz

Perfektionismus wird in unserer Gesellschaft oft als positive Eigenschaft angesehen, als Zeichen für Ambition, Disziplin und hohe Ansprüche an sich selbst. Doch was passiert, wenn dieser Drang nach Perfektion zur psychischen Belastung wird? Wenn er nicht mehr nur Erfolg, sondern auch Burn-out und Depressionen bedeutet?

Wie sich Perfektionismus auf unsere mentale Gesundheit auswirkt, wann er förderlich ist und wann er zur Gefahr wird, erklärt die Wiener Ärztin und Psychotherapeutin Dr. Barbara Laimböck im Interview.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von März 2025 “Hoch hinaus” erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


brutkasten: Wie zeigt sich Perfektionismus im Arbeitsalltag?

Barbara Laimböck: Im Arbeitsalltag sind perfektionistische Menschen wunderbare Kolleginnen und Kollegen, weil sie selbst die Motivation haben und die Latte sehr hoch legen. Sie übernehmen oft ungefragt Tätigkeiten und haben auch das Gefühl: Wenn ich es selbst mache, dann funktioniert es Perfektionismus kann hilfreich sein, zu sehr hohen Leistungen motivieren und auch zu Zuverlässigkeit führen.

Allerdings haben perfektionistische Menschen die Latte oft zu hoch liegen: Sie tolerieren keine Fehler bei sich selbst. Das Risiko ist so groß, es nicht zu schaffen; die Angst vor dem Versagen wird dann noch größer. Das geht oft gut – bis zu dem Augenblick, wo es zu viel wird. Oder wenn ein Misserfolg eintritt und alles plötzlich zusammenbricht.

Ab wann wird Perfektionismus zu einer Gefahr?

Die Dosis macht immer das Gift. Wenn der Punkt kommt, wo es zu viel ist und die Personen nicht mehr schlafen können, sich nicht mehr ablenken können, dann gelingt es auch nicht mehr, die Leistung zu bringen.

Wenn der ganze Fokus auf dem Erfolg liegt, wird die Versagensangst umso größer. Perfektionismus geht immer Hand in Hand mit Versagensangst. Das kann quälend sein, denn es lässt dich nicht mehr schlafen. Man verbeißt sich in Projekte und kann sich nicht mehr distanzieren. Die ganze Aufmerksamkeit und Energie wird auf ein einziges Standbein gestellt. Wenn da etwas bröckelt oder womöglich durch einen Misserfolg einbricht, dann wird den betroffenen Personen der Boden unter den Füßen weggezogen. Das kann wirklich lähmend sein und zur Verzweiflung bringen.

Perfektionismus geht immer Hand in Hand mit Versagensangst.

Kann ein:e Perfektionist:in jemals zufrieden sein?

Nein, denn die Maßstäbe werden von einem selbst immer höher gesetzt und damit ist Depression und Verzweiflung programmiert. Unser Belohnungszentrum sucht dann nach Erfolgsgefühlen; ein durchschnittlicher Erfolg zählt da schon gar nicht mehr. Manchmal wird man einfach nicht das tolle Feedback bekommen, und manchmal wird man nicht die beste Arbeit geliefert haben. Trotzdem soll man mit „gut genug“ zufrieden sein.

Gibt es Personengruppen, die besonders zu Perfektionismus neigen?

Perfektionismus ist meistens bei leistungsorientierten Personen verbreitet. Das Schlimme bei Gründerinnen und Gründern ist, dass sie nicht eine Fünf-Tage-Arbeitswoche haben, sondern eine Sieben-Tage-Arbeitswoche. Das heißt, als Gründerin oder Gründer muss man lernen, zu dosieren. Man muss lernen, dass Freizeit und Ausgleich genauso in den Terminkalender gehören.

Ist ein gewisser Perfektionismus bei Gründer:innen notwendig, um übermäßigen Erfolg zu erzielen?

Es gibt da schon eine gewisse Notwendigkeit. Um wirtschaftlich überleben zu können, müssen diese Personen eben auch ihre To-dos sehr gut erledigen – auch die ungeliebten, wofür man sich vielleicht nicht berufen fühlt und die man ungern macht. Um alle Bälle in der Luft zu behalten, ist es notwendig, ein gewisses Ausmaß an Perfektionismus zu haben.

Am Anfang eines Unternehmens ist es oft nötig, einen Teil seiner Freizeit aufzugeben. Wie schafft man den Absprung?

Es ist wichtig, nach dieser Aufbauphase wieder in Balance zu kommen. Es gibt Durststrecken, das ist unvermeidbar. Aber das geht zu Ende. Dann sollte man sich auch ein bisschen dafür belohnen. Dann gratuliere ich mir und sage: „Gut gemacht; das Jahr hast du toll gemacht!“ Man muss sich selbst vor Augen halten, was man bereits erreicht hat. Es ist vielleicht nicht perfekt, aber trotzdem kann man zufrieden sein.

Wie wichtig ist es für Gründer:innen, eine gesunde Fehlerkultur zu entwickeln?

Gerade Gründerinnen und Gründer sind zu sich selbst oft zu streng. Man muss sich immer wieder diese Gewissheit holen: Aus Fehlern lernt man. Du musst dir auch bewusst werden, dass dieser Fehler dich nicht ausmacht. Dich machen ganz andere Dinge aus, aber nicht deine Fehler.

Auch als Gründerin oder Gründer sollte man zu sich selbst großzügig sein. Selbstliebe spielt da eine große Rolle – Selbstliebe, die aber möglichst frei ist von diesen hohen Ansprüchen. Gründerinnen und Gründer müssen lernen, sich selbst vor Augen zu führen, dass auch, wenn dieses Projekt in die Hose geht, man trotzdem ein wertvoller Mensch ist.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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