06.11.2017

Per Drohne von A nach B: Volocopter bringt Lufttaxis in Großstädte

Das deutsche Unternehmen Volocopter arbeitet an einem speziellen Taxi: Statt mit dem Auto, sollen Passagiere künftig von "Drohnen-Taxis" zum Zielort geflogen werden. Bei der letzten Finanzierungsrunde hat auch der Autobauer Daimler in das Startup investiert.
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(c) Volocopter: Ein Flug-Taxis soll Passagiere künftig ganz autonom transportieren.

Immer mehr Menschen ziehen das Leben in der Stadt jenem auf dem Land vor. Zur selben Zeit legen sie großen Wert darauf, flexibel und damit mobil zu sein. Es gilt: Je mehr Transportmöglichkeiten, desto besser. Das deutsche Startup Volocopter hat einen neuen Weg gefunden, Menschen in naher Zukunft zum gewünschten Ziel zu bringen- es baut Lufttaxis.

Fliegen für Jedermann

Der voll-elektrische „Volocopter“ hat 18 Rotoren und kann per Joystick bedient werden. „Fliegen für Jedermann“ soll damit zur Realität werden. Zum Start ist laut Volocopter nur eine kurze Einweisung nötig- dann kann man schon loslegen. Damit beim Flug nichts schief geht, sorgen Assistenzsysteme und über 100 Mikroprozessoren für die Sicherheit. Im Ernstfall ist auch ein Notfall-Fallschirm integriert. Autonomes Fliegen soll mit den sogenannten Multicopters ebenfalls möglich sein. Dann verwandelt sich das Lufttaxi quasi in eine Drohne.

Jungfernfahrt in Dubai

Im Jahr 2016 hat der Volocopter als erstes Lufttaxi weltweit eine vorläufige Verkehrszulassung durch die deutsche Luftfahrtbehörde für ein Zweisitzer-Lufttaxi bekommen. Dieses Jahr absolvierte der erste Multicopter des Unternehmens in Dubai auch bereits seine „Jungfernfahrt“. Acht Minuten lang sei das Lufttaxi in Dubai unterwegs gewesen. Nächstes Jahr soll bereits der erste Volocopter auf den Markt kommen. Und bis zum Jahr 2030 will Dubai sogar 25 Prozent seiner Personenreisen mit Hilfe autonomer Verkehrsmittel abwickeln. „Wir sehen Dubai als Vorreiter für einen riesigen entstehenden Markt“, meinte Volocopter-Gründer Alexander Zosel zur Premiere. 

Autobauer investiert in Lufttaxi

Das Unternehmen befindet sich in Karlsruhe und wurde von Stephan Wolf und Alexander Zosel gegründet. Inzwischen wurde das Team um CEO und Ex-Siemens-Venture-Manager Florian Reuter und CTO Jan-Hendrik Boelens, der zuvor bei Airbus gearbeitet hat, erweitert. Erst im Sommer haben Investoren 25 Millionen Euro in das Unternehmen investiert. Darunter auch der Stuttgarter Autokonzern Daimler. Der Technologie-Investor und Delivery Hero-Gründer Lukasz Gadowski hatte sich im Sommer ebenfalls an Volocopter beteiligt. Er soll das Startup bei der Expansion in neue Märkte auch strategisch unterstützen. „Schon eine Weile beschäftige ich mich mit Flugautos und verfolge die Entwicklung. Als ich den Volocopter sah, begriff ich: Das „fliegende Auto“ hat keine Räder!“, meinte Gadowski damals- bestimmt mit einem Augenzwinkern. Momentan schreibt das Unternehmen erneut Schlagzeilen, da es weitere Investoren an Board geholt hat.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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