03.03.2025
ECOAUSTRIA

Pensionsreform bleibt aus: Regierung biete nur kurzfristige Einsparungen

Die EcoAustria fordert von der neuen Regierung eine nachhaltige Sicherung des Pensionssystems, indem das gesetzliche Antrittsalter angehoben wird. Die bisher vorgelegten Reformen der Dreierkoalition würden die Herausforderungen unseres Pensionssystems nicht lösen.
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Screenshot: Das Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS wurde heute von den Parteispitzen (vlnr.) Andreas Babler, SPÖ, Christian Stocker, ÖVP, und Beate Meinl-Reisinger, NEOS, präsentiert
IN Zukunf

Unsere zukünftige Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und Neos steht vor der Herausforderung, erhebliche Budgeteinsparungen vorzunehmen. Ein besonders großer Kostenfaktor im österreichischen Staatshaushalt sind die Pensionen. Bisher belief sich das Pensionsbudget auf rund 30 Milliarden Euro – etwa ein Viertel der gesamten Staatsausgaben. Kürzlich präsentierte die Schwarz-Rot-Pinke Koalition eine kleinere Pensionsreform, bei der auch Pensionist:innen einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten sollen.

Bis 2028 Einsparungen von 1,45 Milliarden Euro

Gemeinsam mit einem Älterenbeschäftigungspaket sollen bis 2028 dadurch Einsparungen von insgesamt 1,45 Milliarden Euro erzielt werden. Dieser Betrag soll bis 2031 sogar auf 2,9 Milliarden Euro steigen. Dies würde zu einer kurzfristigen Entlastung des Budgets beitragen. “Während das tatsächliche Antrittsalter bei Männern derzeit rund drei Jahre unter dem gesetzlichen Antrittsalter (von 65 Jahren) liegt, würde ein um ein Jahr späterer Pensionsantritt die Auszahlungen um rund 3,5 bis 4 Milliarden Euro reduzieren”, heißt es seitens EcoAustria. Der Schulden-Check des Wiener Wirtschaftsforschungsinstituts zeigt zudem, dass die ohnehin hohen Pensionsausgaben aufgrund der demografischen Entwicklung in Zukunft deutlich steigen werden.

Eine Maßnahme des Regierungsprogramms sieht vor, den Zugang zur Korridorpension zu erschweren, indem das Mindestantrittsalter von 62 auf 63 Jahre angehoben und die erforderlichen Versicherungsjahre von 40 auf 43 erhöht werden. Eine solche strenge Zugangsvoraussetzung könne laut EcoAustria tatsächlich Einfluss auf das tatsächliche Pensionsantrittsalter haben. Diese Maßnahme würde kurzfristig zur Senkung der Pensionsausgaben beitragen und gleichzeitig das Arbeitsangebot erhöhen.

EcoAustria fordert regelbasierte Anpassung des gesetzlichen Pensionsalters

„Langfristig sind die Auswirkungen auf die finanzielle Nachhaltigkeit des Pensionssystems jedoch äußerst begrenzt. Da ein späterer Antritt der Korridorpension mit geringeren versicherungsmathematischen Abschlägen verbunden ist, werden die finanziellen Effekte großteils kompensiert. Eine umfassendere Reform, etwa durch eine regelbasierte Anpassung des gesetzlichen Pensionsalters, wäre daher ein deutlich wirkungsvollerer Ansatz zur langfristigen Sicherung des Pensionssystems“, sagt EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna.

Zudem stellt die EcoAustria den Fokus auf die Korridorpension infrage: „Zu hinterfragen ist auch, ob ausschließlich die Korridorpension angepasst werden soll, bei der die Abschläge bereits relativ ausgewogen sind. Für die Schwerarbeits- bzw. Langzeitversicherungspension, bei denen geringere Abschläge anfallen, gibt es derzeit keine Hinweise darauf, dass auch hier die Zugangsbedingungen verschärft werden sollen.“

Umfassende Pensionsreform bleibe aus

Weitere Maßnahmen würden erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt. Für EcoAustria scheint dieser Plan der künftigen Bundesregierung jedoch nicht auszureichen: Eine umfassende Reform des Pensionssystems bleibe weiterhin aus.

Für eine nachhaltige Sicherung des österreichischen Pensionssystems sei eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters die deutlich wirkungsvollere Maßnahme, so EcoAustria. „Eine Möglichkeit besteht darin, dieses automatisch an die steigende Lebenserwartung zu koppeln – ein Ansatz, der in mehreren OECD-Ländern wie etwa Dänemark oder Finnland bereits umgesetzt wurde.“

Köppl-Turyna sagt: „Die angekündigten Einsparungen sind zwar ein Schritt in Richtung finanzieller Konsolidierung, lösen aber nicht die grundlegenden Herausforderungen der langfristigen Tragfähigkeit unseres Pensionssystems.“

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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