16.05.2025
DISKUSSION

PeaceTech Conference: Wie wir Künstliche Intelligenz demokratisieren können

Diversität, Open Source, Regulierungen: Im Rahmen der PeaceTech Conference stellten sich Expert:innen großen Fragen rund um Künstliche Intelligenz. Was muss passieren, damit die digitale Welt gerechter wird?
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Speaker Manuel Mofidian (Mitte) und Speakerin Merve Taner auf der PeaceTech Conference
Speaker Manuel Mofidian (Mitte) und Speakerin Merve Taner auf der PeaceTech Conference | Foto: PeaceTech Hub / Isabella Steinhoff

Dass Künstliche Intelligenz unsere Entscheidungen spiegelt, kann auch zum Problem werden. Wurden früher eher Männer eingestellt? Die KI hat es gelernt – und macht es genauso. Wurden im Krankenhaus vor allem weiße Menschen behandelt? Die KI übernimmt das – und übersieht Unterschiede bei der Diagnostik. Wurde nie bedacht, was gehörlose Menschen brauchen? Auch die KI weiß es nicht – ihr fehlen die Daten.

Wie inklusiv KI am Ende sein kann, hängt von jenen ab, die sie programmieren. Auch Regulierungen helfen da nur bedingt. Was es wirklich braucht, haben Expert:innen auf der PeaceTech Conference des Wiener PeaceTech Hub im Rahmen der ViennaUp in Wien diskutiert. Mit dabei waren unter anderem Strategie-Expertin Jacqueline Kressner, Legal Counsel Merve Taner und Rechtsexperte Manuel Mofidian. Ein Überblick.

Marginalisierte Gruppen einbeziehen

Es ist ein altbekanntes Problem: die Verzerrung in KI-Systemen, die oft auf unausgewogenen oder historisch voreingenommenen Datensätzen basiert. Man denke an diagnostische Tools, die bei dunkleren Hauttönen weniger genau sind, oder Rekrutierungswerkzeuge, die Frauen benachteiligen. Oft bemerken nicht einmal Profis diese Verzerrungen.

Ein Lösungsansatz kann sein, marginalisierte Gruppen in den Entwicklungsprozess einzubeziehen – nicht nur als Zielgruppe, sondern aktiv als Entwickler:innen, Designer:innen oder Unternehmer:innen. Wer unterschiedliche Lebensrealitäten abbilden möchte, muss sie im gesamten Prozess mitnehmen, nicht erst in der Testphase.

Open Source als erster Ansatz

Das wiederum wirft eine andere Frage auf: Wie verteilt sich der Zugang zu Ressourcen? Auf einer globalen Skala haben viele Menschen noch gar keine ausreichende Internetverbindung, um die neuen Tools zu nutzen. Und selbst wenn diese besteht: Ob und wie KI angenommen wird, hängt nach wie vor mit soziodemografischen Faktoren zusammen, also etwa Alter oder Bildung. „Für die, die zurückgelassen werden, wird das massive Konsequenzen haben“, sagt Jacqueline Kressner, Strategieberaterin und Gründerin mit Fokus auf FemTech, KI und internationale Expansion.

Open Source kann hier helfen, möglichst viele unterschiedliche Menschen an Bord zu holen. Alle können beitragen, der Prozess wird transparent – und Wissen weltweit zugänglich. Das schafft demokratischere Bedingungen für Entwicklung und Nutzung. „Closed Source ist eine Blackbox. Wir wissen einfach nicht, wo die Daten herkommen“, sagt Kressner. Und wer nicht weiß, woher die Daten kommen, kann auch nicht beurteilen, ob das Ergebnis verzerrt ist.

Alle sind mitverantwortlich

Es liegt an allen, das zu ändern – Entwickler:innen, Unternehmen, Regulierungsbehörden, Nutzer:innen und der Zivilgesellschaft. Darin sind sich die Diskussionsteilnehmer:innen einig. Unternehmen sollten vielfältige Teams aufbauen, ethische Standards über Gesetze hinaus ernst nehmen und Transparenz fördern. „Gesetz und Ethik sind zwei verschiedene Dinge“, sagt Merve Taner, Legal Counsel für Produkt- und KI-Fragen bei der Erste Bank und Sparkasse. Heißt: Gesetze erlauben möglicherweise Umstände, die ethisch noch immer eine Gratwanderung darstellen. NGOs können als Watchdog unterstützen, Nutzer:innen, indem sie Anwendungen kritisch hinterfragen.

Behörden können zwar Rahmen schaffen, in denen faire und inklusive KI-Entwicklung gefördert wird. Aber vieles hängt nach wie vor davon ab, wer diese Regelungen interpretiert und umsetzt.

Regulierungen vs. Innovation

Für Innovation bedeuten Regulierungen aber nicht nur Gutes. Strenge Vorgaben könnten Ideen ausbremsen. „Ich stehe der Regulierung eher kritisch gegenüber, weil wir uns in einem globalen Wettbewerb befinden und ich denke, dass die EU zur Überregulierung neigt. Aber es gibt definitiv auch Positives daran – nämlich, dass wir irgendwann Rechtssicherheit haben werden und der Markt in der Lage ist, Produkte entsprechend zu entwickeln“, sagt etwa Anwalt und Rechtsexperte Manuel Mofidian. Gerade erst stieg er bei Nifty IP als Investor ein – einem Tool, das Kreativschaffenden helfen soll, ihre Stile rechtlich vor KI-Missbrauch zu schützen.

Langfristig jedenfalls könnte die Regulierung auch einen Wettbewerbsvorteil bieten – etwa durch Vertrauen in „Made in Europe“-KI. „Vielleicht wird dies Geschäfte aus aller Welt anziehen, weil der Markt sagt: Lasst uns europäische KI nutzen – denn wir wissen, dass sie regelkonform und ethisch ist“, sagt Mofidian.

Der Tenor: Nicht Regulierung an sich hemmt Innovation, sondern schlechte, unklare oder unflexible Regulierung. Wenn es etwa alle zwei Jahre neue Regelungen gibt, wird es schwierig, Schritt zu halten. Nichtsdestotrotz: „Wir brauchen von Anfang an Sicherheitsgurte in den Autos“, sagt Jacqueline Kressner. Und genau hier kommt PeaceTech ins Spiel: Technologien, die die Welt ein Stück demokratischer machen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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