15.02.2024

Payuca: Wiener Smart-Parking-Startup gewinnt große Immobiliengruppe als Kunden

Payuca hat sich auf die Leerstandsverwertung von unvermieteten Stellplätzen spezialisiert. Nach dem Start in Graz im vergangenen Jahr konnte das Unternehmen nun die Grazer GRAWE Immo AG als Kunden gewinnen.
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Die zwei Geschäftsführer der PAYUCA GmbH Dominik und Wolfgang Wegmayer in ihrem Headquater im Wiener Rivergate | (c) Phillip Schuster

Mit der Payuca Smart-Parking-App deckt das 2017 gegründete Wiener Unternehmen die Kurzparkbedürfnisse für mehr als 90.000 registrierte Autofahrer:innen an über 140 Garagenstandorten ab. Im Sinne einer Leerstandsverwertung vermietet das Startup dabei unvermietete Stellplätze. Das Konzept ist simpel: Das Startup stattet die Garagen mit digitalen Zutrittssystemen aus und nimmt sie anschließend in die eigens entwickelte Payuca Smart Parking-App auf. Aktuell verfügt das Unternehmen über 140 Standorte. Erst Ende 2023 expandierte es mit dem Konzept nach Graz (brutkasten berichtete).

Payuca-Partnerschaft mit GRAWE Immo AG

Wie das Wiener Unternehmen am Donnerstag bekannt gab, konnte nun auch die Grazer GRAWE Immo AG als Kunde gewonnen werden. Die in Graz ansässige Immobiliengruppe gehört zum österreichischen Versicherungskonzern Grazer Wechselseitige Versicherung. Zum Start der Partnerschaft zwischen Payuca und der GRAWE Immo AG wurden vier Standorte in die Smart-Parking-App aufgenommen.

„Ich bin davon überzeugt, dass wir mit Payuca einen Partner gefunden haben, der aus den nicht vermieteten Stellplätzen eine Wertschöpfung zieht – das ist für unsere Kund:innen wichtig und steigert ohne viel Aufwand den Ertrag unserer Immobilien“, so Manuel Stranz.

Seit Jänner 2024 gibt es Payuca Smart Parking auch in Graz | (c) Payuca

Graz und der Pendlerverkehr

Obwohl Graz als umweltbewusst gilt, sei dem Payuca-Team nach der Pendlerverkehr für die Hauptstadt der Steiermark eine Herausforderung. 136.000 Pendler:innen kommen werktags jeden Morgen mit über 100.000 Autos nach Graz. Und suchen Parkplätze. Payuca möchte daher durch die effektive Leerstandsverwertung von ungenutzten Parkplätzen eine kostengünstige Alternative bieten.

Auch die Nachfrage nach einfachen und günstigen Ladelösungen für E-Autos reißt laut dem Startup nicht ab und soll im nächsten Ausbauschritt des Payuca-Engagements in der zweitgrößten Stadt Österreichs bedient werden.

„Wien hat gezeigt, dass vor allem im Segment der Büro- und Wohnimmobilien Ladelösungen für E-Autos bereits als Standard vorausgesetzt werden und oftmals wesentlich für die Entscheidung für oder gegen eine Wohnung oder Immobilie sind; dies wird in Graz auch nicht anders sein“, so Dominik Wegmayer, Co-CEO und Co-Founder von Payuca.


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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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