11.06.2019

PayU übernimmt türkisches FinTech iyzico und Speedinvest-Beteiligung

Das türkische FinTech Startup iyzico, an dem unter anderem Speedinvest eine Beteiligung hält, wird vom in den Niederlanden ansässigen und global tätigen Online-Zahlungsdienstleister PayU übernommen. Für die Akquisition hat PayU rund 165 Millionen US-Dollar locker gemacht.
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Iyzico
(c) Iyzico: Das Management-Team des türkischen FinTechs

Wie heute, Dienstag, bekannt wurde, hat der in den Niederlanden ansässige und global tätige Zahlungsanbieter PayU das türkische FinTech-Startup iyzico übernommen. Iyzico wurde 2013 gegründet und bietet laut eigenen Angaben Checkout-Lösungen für über 300 Marktplätze sowie 30.000 Online-Händler an.

Besonderes Detail der Übernahme: Österreichs führender Risikokapitalfonds Speedinvest hält an dem FinTech aus der Türkei eine Beteiligung. Neben Speedinvest sind unter anderem auch Amadeus Capital, Vostok und IFC an iyzico beteiligt.

+++ Speedinvest 3 noch 2019: 175 Mio. Euro für Seed-Investments +++ 

Übernahme für 165 Millionen US-Dollar

Für die Übernahme hat PayU rund 165 Millionen US-Dollar locker gemacht. Der Deal wurde heute verlautbart und sei bereits unterschrieben. Die tatsächliche Umsetzung müsse laut PayU allerdings noch behördlich genehmigt werden. Die Genehmigung wird für die nächsten Monate erwartet.

Für seine Investments im FinTech-Sektor verfügt PayU ein Portfolio in der Höhe von 500 Millionen US-Dollar. Die Übernahme sei ein bedeutender Schritt “weltweit führender FinTech-Investor zu werden”, so PayU in einer Aussendung. Das FinTech hat sich insbesondere auf Märkte in Schwellenländer, wie Russland, Indien oder eben der Türkei fokussiert

Auf türkische KMU spezialisiert

Co-Founder und CEO von iyzico, Barbaros Özbugutu, erläutert: “2013 gründeten wir iyzico mit dem Ziel, KMU in der ganzen Türkei die Möglichkeit zu geben, Online-Zahlungen zu akzeptieren.” Über die Jahre hat sich der Kreis an Kunden und Partnern erweitert: Zu den Online-Shops, die auf das Payment-Service von iyzico zurückgreifen, gehören mittlerweile auch große Namen, wie Amazon Nike, H&M oder Zara.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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