04.05.2021

Payback auf Wachstumskurs

Das Multipartner-Bonusprogramm Payback zieht nach drei Jahren Österreich-Präsenz Bilanz und freut sich über 250 Partner, 3,2 Millionen aktive Kunden und 1,5 Millionen App-Downloads.
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Walter Lukner Payback
Walter Lukner, Geschäftsführer von Payback Österreich © Christina Häusler

Im Mai 2018 fiel der Startschuss von Payback in Österreich mit dem Ziel, Kunden schnell und unkompliziert über das Sammeln von Punkten zahlreiche Rabatte bei möglichst vielen Unternehmen zu bieten – und das mit nur einer einzigen Karte oder App. „Wir machen Kunden für sie relevante und vielfältige Angebote und bieten schnell spürbare Vorteile. So können wir trotz Corona auf ein weiteres Erfolgsjahr unseres Programms in Österreich zurückblicken“, ist Geschäftsführer Walter Lukner stolz. Die gesammelten Payback-Punkte können nicht nur über personalisierte Coupons vervielfältigt sondern auch auf unterschiedliche Art und Weise (z.B. als Preisnachlass, in Euro umgerechnet aufs Konto überwiesen oder im Tausch gegen ein Produkt aus dem Payback Prämienshop) eingelöst werden. Möglich ist auch die Umwandlung der Punkte in Miles & More-Meilen oder in eine Spende an UNICEF.

Schon 250 Partner mit dabei

In nur drei Jahren ist das Payback-Netzwerk offline sowie online auf 250 Unternehmen angewachsen. Unter den stationären Partnern finden sich bp, Burger King, dm drogerie markt, Fressnapf, sehen!wutscher, Sixt und Unimarkt; online sind etwa die Versandhändler Otto und Universal sowie H&M, Austrian Airlines, Disney+ oder lieferando.at sowie die jüngsten Neuzugänge DAZN, Mömax, Ralph Lauren, Rebuy oder mymuesli mit dabei. Dabei stößt das Kundenbindungsprogramm auf durchwegs positive Resonanz wie etwa Andreas Haider, Geschäftsführer von Unimarkt, berichtet: „Die Partnerschaft mit Payback ist für uns sehr wertvoll. Wir können unseren Kunden dadurch noch mehr Vorteile bieten und unser Geschäft zusätzlich digitalisieren.“ In den neuen Uniboxen (Mini-Selbstbedienungsläden), die der Lebensmittelhändler mit Firmenzentrale in Traun (OÖ) derzeit österreichweit ausrollt, kommt die Payback-Karte oder App, die mittlerweile bereits 1,5 Millionen mal downgeloadet wurde, als Türöffner in die digitale Handelswelt zum Einsatz.

Noch viel vor

Für Lukner ist das Ende der Fahnenstange aber längst noch nicht erreicht, denn an der Erweiterung des Portfolios in verschiedenste Branchen wird stetig gearbeitet. „Wir sind laufend im Gespräch mit potenziellen Partnern und fokussieren dabei auf interessante Branchen. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch im stationären Bereich bald prominente Neuzugänge begrüßen werden können“, so der Payback Österreich-Chef.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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