25.06.2024
ABENTEUER

Paul Niel: „Investieren ist wie Freeriden“

Der österreichische Investor, Abenteurer, Expeditionsleiter und Vortragsredner Paul Niel spricht im brutkasten-Interview über die Seven-Summits, seine Rolle als Investor und seine Zeit als Unternehmensberater.
/artikel/paul-niel

*Dieser Artikel erschien zuerst in der neuen Ausgabe unseres Printmagazins. Eine Downloadmöglichkeit findet sich am Ende des Artikels.

Paul Niel ist Investor und Abenteurer. Der gebürtige Österreicher beteiligte sich in der frühen Phase an Spotify und verbuchte auch als Extrembergsteiger seine Erfolge: Im Jahr 2013 bestieg Niel innerhalb von 24 Stunden den Mount Everest und den Lhotse, den vierthöchsten Gipfel der Welt. Dieser Berg ist auch der Namensgeber seiner Investmentberatung Lhotse Consult. Im Gespräch mit brutkasten erklärt er, welche Learnings er aus seinen Expeditionen für sein Leben als Investor gezogen hat.


Es gibt Menschen, die am Wochenende in die Berge gehen, um abzuschalten und für ein paar Stunden nicht erreichbar zu sein. Dann gibt es Menschen, die zumindest einmal in ihrem Leben an einen abgelegenen Ort auf dieser Erde reisen wollen. Und dann gibt es Paul Niel – der gebürtige Niederösterreicher bereiste mehr als 100 Länder weltweit und organisierte über 15 Expeditionen, darunter in die Gobi Wüste, in die Antarktis oder auf die höchsten Berge der Welt.

Paul Niel am Gipfel des Denali, höchster Berg Nordamerikas | (c) Paul Niel

Schon von klein auf wollte Niel Neues erforschen. So umfassend in die Welt hinauszugehen, wie er es dann tat, war aber nie der Plan. In seiner Kindheit sei er viel in den Bergen gewesen, erzählt der Niederösterreicher: „Etwas Neues zu lernen, nie zu stoppen, das ist meine Passion. Das hat sich wie ein roter Faden durch mein ganzes Leben und meine Karriere gezogen.“ Der studierte Statistiker hat jahrelang bei Wirtschaftsgrößen wie JPMorgan und Goldman Sachs gearbeitet. Seit mehr als zehn Jahren ist er als Investor aktiv und betreibt gemeinsam mit seiner Frau die Investmentberatung Lhotse Consult.

Niel spricht mit einem derartigen Enthusiasmus über sein Leben als Investor und Abenteurer, dass man fast meinen könnte, er macht, worauf er spontan Lust hat. Doch das Gegenteil ist der Fall: Trotz der Leidenschaft, die einem bei einer Unterhaltung mit Niel entgegenschlägt, trifft er seine Entscheidungen analytisch und überlegt. Das gilt auch in Bezug auf seinen aktuellen Wohnort Portugal.

Paul Niel beim Klettern in unberührten Bergen in Tibet | (c) Lothar Hofer

„Meine Frau kommt ursprünglich aus den Niederlanden – dafür konnte ich mich nicht begeistern. Ich konnte sie im Gegenzug aber auch nicht für Österreich gewinnen. Dann waren wir mit Freunden in Portugal; dort hat es uns so gut gefallen, dass wir beschlossen haben, in die Nähe von Lissabon zu ziehen“, erzählt Niel. Für ihn sei der Standort praktisch – von Lissabon komme man gut nach London. Für sein Leben als Investor ist das sehr wichtig, da sich in der britischen Hauptstadt ein Großteil seines geschäftlichen Netzwerks befindet.

Von Goldman Sachs zur Lavahöhle

Für Goldman Sachs hat Niel von 2011 bis 2013 als Investmentbanker in Hongkong gearbeitet. In dieser Zeit hat er sich ein globales Netzwerk aufgebaut; 2014 machte er sich selbstständig. Im Zuge dessen gründete er unter anderem ein eigenes Startup namens Peared mit Sitz in Mountain View, Kalifornien; zudem startete Niel nach seiner Zeit bei Goldman Sachs Aktivitäten als Business Angel und Investor im Seed- und Early-Stage-Bereich. Während Niel anfänglich Direktbeteiligungen in Startups tätigte, erfolgen seine Investments nun primär über Partner. Besonders am Herzen liegen ihm dabei Deep- und SpaceTech-Assets sowie AI-Anwendungen.

Technologie spielt auch in seinen Abenteuern und Expeditionen eine große Rolle. Ein Beispiel dafür ist der Einsatz von Virtual-Reality-Brillen – diese setzte er etwa ein, um das Wrack eines im Pazifikkrieg 1945 abgestürzten US-Kampfflugzeugs im chinesischen Dschungel zu identifizieren. Zudem hat Niel eine Vorliebe für Drohnen, die er etwa zum Aufspüren von Dinosaurier-Fossilien in der Wüste Gobi nutzte.

Auf der Suche nach Fossilien in der Mongolei | (c) Paul Niel

„Natürlich mache ich Expeditionen, weil sie mir Spaß machen, aber ich lerne auch immer wieder etwas Neues dazu“, so Niel. Auf seiner letzten Mission war er eine Woche lang in einer Lavahöhle eingeschlossen; damit sollte die Situation in einer Mondbasis simuliert werden. An dem Projekt beteiligt waren auch Mitarbeiter:innen der Nasa.

Paul Niel beim Erkunden einer Lavahöhle | (c) Mara Leite

Kalkuliertes Risiko

Zwischen seinem Business-Leben und seinen Expeditionen gibt es für Niel zahlreiche Parallelen. Das fängt damit an, dass beide Bereiche sehr projektorientiert sind, zudem braucht es in beiden Bereichen die entsprechende Planung. Dazu zählt beispielsweise auch die Nachbearbeitung von bereits absolvierten Expeditionen inklusive ihrer gefährlichen Situationen. Niel stellt sich dabei auch selbstkritische Fragen, wie man diese beim nächsten Mal möglichst verhindern kann. Trotz aller Reflexion gibt es aber immer auch blinde Flecken.

Das trifft auf Niels Leben als Investor und Abenteurer gleichermaßen zu. Teilweise sei er so begeistert von Ideen und Menschen, dass er in der Vergangenheit schon mal die eine oder andere „Red Flag“ bei Investments einfach ausgeblendet habe – in der Retro-Perspektive war es dann klar ersichtlich, dass diese Investments nicht den erhofften Ertrag brachten. Doch das Risiko gehört für Niel auch einfach zum Leben dazu „Investieren ist wie Freeriden: Es gibt keine absoluten Sicherheiten. Aber wenn ich beim Tiefschneefahren immer nur Angst vor einer Lawine habe und deshalb nicht in die Berge gehe, werde ich in meinem Leben nie eine richtig geile Powder-Abfahrt erleben“, so Niel.

(c) Paul Niel

Laut Niel ist das immer eine Abwägungssache. Kalkuliertes Risiko sei Teil des Jobs. Gerade als Investor müsse er aber aufpassen, dass er nicht in eine Fomo-Falle (Fear of Missing Out) tappe. Es sei ganz normal, dass einem auch mal ein richtiger Big Shot durch die Lappen geht. Trotz penibler Vorbereitung und Analyse kann man den Faktor Zufall nie ganz ausklammern.

Auch seine größten wirtschaftlichen Erfolge waren nach seinen Angaben nicht alle geplant, wie beispielsweise sein früher Einstieg bei Spotify. „Das war eher zufällig, durch eine schwedische Bekannte“, sagt Niel mit einem Lachen. Die Grundsatzfragen, die er sich als Abenteurer, aber auch Investor stellt, sind: Wie kommt das Projekt zu mir? Warum ist es bei mir auf dem Schreibtisch gelandet? Welchen USP kann ich einbringen? Und: Welche versteckten Risiken muss ich beachten?

Im November 2021 leitete Niel ein internationales Expertenteam bei der erfolgreichen Identifizierung und Freilegung der Überreste eines 1945 abgestürzten Flugzeugs | (c) Mike Sakas

Paul Niel und die (fast) perfekte Balance

Aktuell versucht Paul Niel, pro Jahr ein bis zwei Expeditionen in seinem dicht gefüllten Terminkalender unterzubringen. Diese sind aber keineswegs als Urlaub von seinem Job als Investor zu sehen. Er selbst bezeichnet seine Expeditionen als „Mini-Startups“. Das Wichtigste sei für ihn das Ziel hinter jeder Mission – es müsse schließlich einen validen Grund geben, seine Tochter zwei Wochen oder länger nicht zu sehen. Wenn er diesen gefunden hat, geht es in einem nächsten Schritt um die Finanzierung. Dabei übernimmt wieder der Planungsmensch in Niel das Ruder. Vor Beginn einer Expedition gibt es immer einen Businessplan oder Kostenvoranschlag.

In der Regel verbringt Niel rund 80 Prozent seiner Arbeitszeit mit Investments und 20 Prozent mit der Planung von Expeditionen. Momentan befindet er sich auf der Suche nach einem Businessmodell, um seine Expeditionen profitabel zu gestalten. Inzwischen sind seine Abenteuer kostendeckend. Sein Investment dafür ist primär seine Zeit. Ob sich seine Abenteuerreisen finanziell lohnen, ist für ihn zweitrangig: „Ich bin ganz ehrlich: Ich gehe auf Expeditionen, weil ich dort Spaß habe. Jedes Mal bin ich danach glücklich. Ich sehe es als Weiterbildung, die mich auch als Investor voranbringt.


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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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