03.07.2025
DIGITALISIERUNG

Patentanmeldung nun digital möglich

Das Österreichische Patentamt präsentierte heute seine neue Online-Plattform, die viele Prozesse für Startups endlich unkomplizierter machen.
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Auch Behördengänge werden langsam digitalsiert. | © Unsplash

Wer schon einmal versucht hat, in Österreich einen Behördengang zu erledigen, weiß: Bürokratie kann mitunter nervenaufreibend sein. Oft bremst der altbekannte Papierkram – die Digitalisierung hinkt bei Amtswegen spürbar hinterher. 

Doch damit ist nun Schluss – zumindest in einem Teilbereich: Das Österreichische Patentamt hat heute seine neue Online-Plattform patentamt.at vorgestellt. Sie soll Patentanmeldungen künftig deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher machen. Besonders junge, innovative Unternehmen sollen davon profitieren.

Flexibel und komfortabel

Ab sofort können Gründer:innen und Unternehmen Patente und Gebrauchsmuster zentral über die Plattform einreichen und verwalten. „Das neue, browserbasierte Anmeldesystem ist ein Rundum-Paket für alle, die ihr geistiges Eigentum schützen wollen und ein wichtiger Meilenstein auf unserem Weg zu noch mehr Service. Es zeigt außerdem, wie wichtig und wertvoll die Zusammenarbeit mit unseren Partnerinnen und Partnern auf europäischer Ebene ist“, sagt Stefan Harasek, Präsident des Österreichischen Patentamts.

Die Entwicklung des Systems erfolgte gemeinsam mit dem Europäischen Patentamt und mehreren nationalen Patentämtern, darunter auch dem österreichischen. Ziel ist es, den Zugang zum Schutz von geistigem Eigentum möglichst flexibel, komfortabel und kosteneffizient zu gestalten. Laut Patentamt spart man mit der Online-Einreichung nicht nur Zeit, sondern auch Geld – immerhin 20 Euro pro Anmeldung.

Funktionen der digitalen Plattform

Die Verifizierung auf der Plattform funktioniert über den elektronischen Identitätsnachweis ID Austria. Neben nationalen Patenten und Gebrauchsmustern können dort auch ergänzende Schutzzertifikate, provisorische Patentanmeldungen, Adressänderungen und Gebührenzahlungen abgewickelt werden. In Planung sind außerdem die Möglichkeit, künftig auch europäische und internationale Anmeldungen sowie Sammeleingaben über die Plattform einzureichen.

Für alle, die noch Zeit brauchen, bleibt das bisherige System mit Smartcard-Identifikation für nationale Anmeldungen bis Ende August parallel bestehen. So soll eine reibungslose Umstellung gewährleistet werden.

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Im Bundeskanzleramt traten Gesundheitsministerin Korinna Schuhmann (SPÖ), Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS), Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) und Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) heute vor die Presse. Nach „weit über 100 Stunden“ Verhandlungszeit, präsentierte Pröll die wichtigsten Punkte zur Staatsmodernisierung.

Abbau von Bürokratie, Fokus auf Digitalisierung

Eines der großen Themen ist die Entbürokratisierung durch Digitalisierung. „Wir befreien Bürger, Unternehmen und Verwaltung von unnötigen analogen Pflichten. Also: Was digital einfacher geht soll auch digital gehen“, sagt Pröll. Als Beispiel nennt er, dass die verpflichtende Barzahlung oder mehrfach auszudruckende Antragsunterlagen zukünftig wegfallen und durch digitale Wege ersetzt werden würden.

„Herzensprojekt“: Das Once-Only-Prinzip

Einer der dreizehn Punkte ist die langfristige Verwirklichung des Once-Only-Prinzips. Unternehmen müssten dadurch künftig keine Nachweise mehr vorlegen, die dem Staat ohnehin schon vorliegen. Dadurch würden Amtswege einfacher und schneller gemacht werden. Project X bildet die technologische und organisatorische Grundlage, um das Once-Only-Prinzip in der österreichischen Verwaltung in die Realität umzusetzen. Durch den Ausbau der zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (dadeX) im Rahmen dieses Projekts wird sichergestellt, dass der Staat bereits vorhandene Daten selbstständig abrufen und verknüpfen kann.

„Das ist eines meiner Herzensprojekte, weil ich glaube, dass es eine maßgebliche Veränderung herbeiführen wird. […] Das ist ein Projekt, das definitiv über die nächsten zwei Jahre gehen wird, weil wir die Register ordnen müssen, wir müssen die Datenqualität erhöhen und wir müssen Schnittstellen schaffen. Aber es ist zentral, um einen modernen, effizienten und vor allem digitalen Staat zu haben“, so Pröll.

Chatbots bei Verwaltungsverfahren

Mit der neuen AVG-Novelle (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) soll der Kontakt zu den Behörden spürbar moderner und unkomplizierter werden. Es wurden rechtliche Regeln für den Einsatz von digitalen Helfern in der Verwaltung präsentiert. Das bedeutet, dass künftig Chatbots und digitale Assistenten ganz offiziell und rechtlich abgesichert dabei helfen dürfen, Bürger:innen und Unternehmen Schritt für Schritt durch Formulare zu führen. Gleichzeitig können einfache Standardfälle in Zukunft vollautomatisch erledigt werden. Insgesamt soll das Einreichen von behördlichen Anträgen dadurch leichter und zugänglicher werden. Die AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung wurde bereits im März 2026 beschlossen.

Einheitliche Regelungen

Pröll spricht auch das Thema „Fleckerlteppich“ in Bezug auf Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung in Österreich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden an. Diese teils sehr komplizierte Verteilung soll klarer werden. Durch die Kompetenzbereinigung wandern bestimmte Zuständigkeiten zum Bund, was einheitliche Regeln im ganzen Land schafft. Pröll nennt hier explizit für Unternehmen relevante Bereiche wie das Bauprodukterecht, das Wettwesen und das kleine Glücksspiel.

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