12.06.2017

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?

Um vor Ideendieben sicher zu sein, sollte man seine Marke möglichst früh schützen lassen. Im zweiten Teil zum Launch von "Albert", dem Chatbot des österreichischen Patentamts, haben wir nachgefragt, wie die rechtliche Situation bei Chatbots allgemein aussieht.
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Wer ein Produkt launcht, sollte sich erkundigen, ob der Name nicht bereits geschützt ist. (c) Fotolia/oneinchpunch

Wie wichtig es ist, den Namen eines Startups oder Produktes auch markenrechtlich überprüfen zu lassen, haben wir im ersten Teil der Artikelserie bereits beleuchtet. Mit dem Launch des Chatbots „Albert“ ist eine Überprüfung leichter als je zuvor.

„Marken sind essentielle Tools, wenn es darum geht, Märkte zu erobern. Ein Markteintritt ohne geschützte Logos ist wie Geld aus dem Fenster werfen“, weiß Patentamtspräsidentin Mariana Karepova. Darum legt sie Gründern und Entwicklern unbedingt nahe, ihre Marken zu schützen. „Wir helfen allen innovativen Menschen ihre Logos, Einfälle und Ideen bei uns abzuchecken und sie vor Ideenklau zu schützen. Ideen kommen manchmal schnell, aber bevor man alles auf diese Karte setzt, sollte man sich am Markt umsehen, ob der Einfall wirklich originell und unverwechselbar ist. “ 

„Ein Markteintritt ohne geschützte Logos ist wie Geld aus dem Fenster werfen“, Patentamtspräsidentin Mariana Karepova.

Unterstützt wird das Patentamt dabei vom digitalen „Markenberater“, dem „Albert“-Bot. Dieser lässt den Startup-Namen innerhalb weniger Sekunden durch eine internationale Datenbank laufen, die über 40 Millionen Brands beinhaltet. Damit ist schon einmal der erste Schritt getan. Im weiteren Verlauf sollte man dann die Marke schützen lassen. Die Markenanmeldung ist nicht schwer: Innerhalb von zehn Tagen erhält man mit Fast Track einen Markenschutz. 

Immer mehr Unternehmen und Entwickler setzen heutzutage auf Chatbots- auch als Standalone-Produkt. Wir haben bei Christoph Mandl vom Österreichischen Patentamt nachgefragt, was man vor dem Launch des Chatbots beachten sollte.

Kann man den Namen eines Chatbots ebenfalls markenrechtlich schützen? 

Klar, kein Problem. Man sollte jedoch darauf achten, dass der Markenname nicht beschreibend ist. „Chatbot“ als Markenname für einen Chatbot müsste wegen mangelnder Unterscheidungskraft abgelehnt werden. Ansonsten können Sie Ihrer Phantasie bei der Namensgebung freien Lauf lassen. Albert Patent Bot selbst ist auch als Marke geschützt.

Die internationale Markendatenbank umfasst über 40 Millionen Brands. Wie schwer ist es heutzutage, den richtigen Namen für ein Unternehmen zu finden? 

Marken sind immer in bestimmten Ländern und für bestimmte Produkte geschützt. Berücksichtigt man das, dann werden es schon weniger. Dennoch muss man schon genau schauen und sich seine Marke gut überlegen. Wir empfehlen zuerst die Marke mit Hilfe von Albert Patent Bot zu checken und unsere kostenlose juristische Auskunft zu nutzen. Vor der tatsächlichen Marken-Anmeldung ist man dann mit unserer Dienstleistung Pre Check besonders gut beraten. Mit Pre Check bekommen Sie eine Markenähnlichkeits- und eine Firmenbuchrecherche inklusive einer rechtlichen Einschätzung der Schutzfähigkeit. Pre Check kann man online bestellen. Das Ergebnis bekommen Sie per Mail binnen 5 Werktagen.

Unterstützt das österreichische Patentamt Unternehmen auch dabei, das Markenrecht durchzusetzen? 

Das Österreichische Patentamt ist die erste Instanz bei Markenstreitigkeiten. (Schadenersatz- und Unterlassungsklagen kommen vor das Handelsgericht.) Wir sind hier also Teil der Gerichtsbarkeit und nehmen hier eine neutrale Position ein. Das betrifft Markenwiderspruchsverfahren (Aufhebung einer Marken-Registrierung innerhalb von 3 Monaten nach der Eintragung). Aber auch die Löschung einer Marke nach Ablauf dieser Frist (Nichtigkeit). Unsere Jurist/innen informieren aber selbstverständlich genau über diese Verfahren.

Danke.

Links: Albert Patent Bot

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Johannes Ferner und David Feichter bilden nun zusammen die fiskaly-Führungsspitze | (c) fiskaly
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Fiskaly aus Wien wurde dieses Jahr von EY zum „Scaleup of the Year“ gekürt, wie brutkasten berichtete. Die Zahlen und Fakten zeigen, warum: Das 2019 gegründete Unternehmen wuchs im vergangenen Geschäftsjahr um 60 Prozent und ist profitabel. Es beschäftigt mehr als 150 Mitarbeitende, ist in acht EU-Ländern aktiv, betreut dort rund 1.900 B2B-Kunden mit mehr als einer Million POS-Systemen (Point of Sale) und ist Marktführer in Deutschland.

Nun verkündete das auf Fiskalisierung spezialisierte Unternehmen, das sich am „Sprung vom Scaleup zum etablierten Infrastrukturanbieter“ sieht, einen bedeutenden Neuzugang: David Feichter wird Co-CEO neben Johannes Ferner, der fiskaly gemeinsam mit Simon Tragatschnig und Patrick Gaubatz gegründet hat.

Vom „allerersten Kunden“ zum Co-CEO

Die Vorgeschichte ist dabei durchaus ungewöhnlich. Feichter war 2019 als CEO des deutschen POS-Anbieters orderbird der „allererste Kunde“ des Wiener Unternehmens. Damals verhandelte er den Deal mit Ferner. Erst in diesem Frühjahr gab Feichter die Führung von orderbird, mittlerweile Teil der Nexi Group, an Dirk Schmidt ab.

Die Doppelspitze soll fiskaly nun als „nächste Stufe der Unternehmensführung“ durch die nächste Wachstumsphase bringen. „Sich die Rolle des CEO zu teilen, ist eine strategische Entscheidung, die es uns ermöglicht, unsere sich ergänzenden Stärken optimal zu nutzen und das Wachstum fokussierter und strukturierter zu beschleunigen“, kommentiert Ferner. Und ergänzt: „Das ist ein Erfolg, auf den ich besonders stolz bin. Es ist ein Beweis dafür, dass in Österreich gemachtes Wachstum nach wie vor möglich ist.“

Weitere Akquisitionen geplant

Konkret soll Feichter den operativen Betrieb und die Skalierung der Organisation verantworten, während sich Ferner auf internationale Partnerschaften, Akquisitionen und die externe Repräsentation konzentriert. „Fiskaly hat sich eine starke Position im Bereich Transaction Compliance erarbeitet und das Ausmaß der Marktchance aufgezeigt. Unser Ziel ist es, diese Führungsposition weiter auszubauen und zu definieren, wohin sich die Kategorie als Nächstes entwickelt“, sagt Feichter.

Fiskaly kündigt zudem an, im Bereich M&A aktiv zu bleiben. Man baue auf der bisherigen Akquisitionsbilanz auf, „um schnell handeln zu können, sobald sich in Europa die richtigen Gelegenheiten bieten“. Bisher übernahm fiskaly die Deutsche Fiskal GmbH und Infrasec Sweden AB. 2024 hatte fiskaly mit Verdane einen großen Private-Equity-Investor an Bord geholt, der auch Kapital für Übernahmen bereitstellt.

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