12.06.2017

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?

Um vor Ideendieben sicher zu sein, sollte man seine Marke möglichst früh schützen lassen. Im zweiten Teil zum Launch von "Albert", dem Chatbot des österreichischen Patentamts, haben wir nachgefragt, wie die rechtliche Situation bei Chatbots allgemein aussieht.
/artikel/patentamt-chatbots-markenrecht-schuetzen
Wer ein Produkt launcht, sollte sich erkundigen, ob der Name nicht bereits geschützt ist. (c) Fotolia/oneinchpunch

Wie wichtig es ist, den Namen eines Startups oder Produktes auch markenrechtlich überprüfen zu lassen, haben wir im ersten Teil der Artikelserie bereits beleuchtet. Mit dem Launch des Chatbots „Albert“ ist eine Überprüfung leichter als je zuvor.

„Marken sind essentielle Tools, wenn es darum geht, Märkte zu erobern. Ein Markteintritt ohne geschützte Logos ist wie Geld aus dem Fenster werfen“, weiß Patentamtspräsidentin Mariana Karepova. Darum legt sie Gründern und Entwicklern unbedingt nahe, ihre Marken zu schützen. „Wir helfen allen innovativen Menschen ihre Logos, Einfälle und Ideen bei uns abzuchecken und sie vor Ideenklau zu schützen. Ideen kommen manchmal schnell, aber bevor man alles auf diese Karte setzt, sollte man sich am Markt umsehen, ob der Einfall wirklich originell und unverwechselbar ist. “ 

„Ein Markteintritt ohne geschützte Logos ist wie Geld aus dem Fenster werfen“, Patentamtspräsidentin Mariana Karepova.

Unterstützt wird das Patentamt dabei vom digitalen „Markenberater“, dem „Albert“-Bot. Dieser lässt den Startup-Namen innerhalb weniger Sekunden durch eine internationale Datenbank laufen, die über 40 Millionen Brands beinhaltet. Damit ist schon einmal der erste Schritt getan. Im weiteren Verlauf sollte man dann die Marke schützen lassen. Die Markenanmeldung ist nicht schwer: Innerhalb von zehn Tagen erhält man mit Fast Track einen Markenschutz. 

Immer mehr Unternehmen und Entwickler setzen heutzutage auf Chatbots- auch als Standalone-Produkt. Wir haben bei Christoph Mandl vom Österreichischen Patentamt nachgefragt, was man vor dem Launch des Chatbots beachten sollte.

Kann man den Namen eines Chatbots ebenfalls markenrechtlich schützen? 

Klar, kein Problem. Man sollte jedoch darauf achten, dass der Markenname nicht beschreibend ist. „Chatbot“ als Markenname für einen Chatbot müsste wegen mangelnder Unterscheidungskraft abgelehnt werden. Ansonsten können Sie Ihrer Phantasie bei der Namensgebung freien Lauf lassen. Albert Patent Bot selbst ist auch als Marke geschützt.

Die internationale Markendatenbank umfasst über 40 Millionen Brands. Wie schwer ist es heutzutage, den richtigen Namen für ein Unternehmen zu finden? 

Marken sind immer in bestimmten Ländern und für bestimmte Produkte geschützt. Berücksichtigt man das, dann werden es schon weniger. Dennoch muss man schon genau schauen und sich seine Marke gut überlegen. Wir empfehlen zuerst die Marke mit Hilfe von Albert Patent Bot zu checken und unsere kostenlose juristische Auskunft zu nutzen. Vor der tatsächlichen Marken-Anmeldung ist man dann mit unserer Dienstleistung Pre Check besonders gut beraten. Mit Pre Check bekommen Sie eine Markenähnlichkeits- und eine Firmenbuchrecherche inklusive einer rechtlichen Einschätzung der Schutzfähigkeit. Pre Check kann man online bestellen. Das Ergebnis bekommen Sie per Mail binnen 5 Werktagen.

Unterstützt das österreichische Patentamt Unternehmen auch dabei, das Markenrecht durchzusetzen? 

Das Österreichische Patentamt ist die erste Instanz bei Markenstreitigkeiten. (Schadenersatz- und Unterlassungsklagen kommen vor das Handelsgericht.) Wir sind hier also Teil der Gerichtsbarkeit und nehmen hier eine neutrale Position ein. Das betrifft Markenwiderspruchsverfahren (Aufhebung einer Marken-Registrierung innerhalb von 3 Monaten nach der Eintragung). Aber auch die Löschung einer Marke nach Ablauf dieser Frist (Nichtigkeit). Unsere Jurist/innen informieren aber selbstverständlich genau über diese Verfahren.

Danke.

Links: Albert Patent Bot

Deine ungelesenen Artikel:
27.07.2026

KEBA Group: Französische Transtechnik wird Tochtergesellschaft

Seit 15. Juli ist es offiziell: Die KEBA Group mit Hauptsitz in Linz übernimmt die französische Transtechnik SAS, einen etablierten Spezialisten für Automatisierungs- und Mechatroniklösungen. Der Übernahme geht eine mehrjährige Zusammenarbeit der Unternehmen voraus. Der Kaufpreis wurde nicht genannt.
/artikel/keba-group-franzoesische-transtechnik-wird-tochtergesellschaft
27.07.2026

KEBA Group: Französische Transtechnik wird Tochtergesellschaft

Seit 15. Juli ist es offiziell: Die KEBA Group mit Hauptsitz in Linz übernimmt die französische Transtechnik SAS, einen etablierten Spezialisten für Automatisierungs- und Mechatroniklösungen. Der Übernahme geht eine mehrjährige Zusammenarbeit der Unternehmen voraus. Der Kaufpreis wurde nicht genannt.
/artikel/keba-group-franzoesische-transtechnik-wird-tochtergesellschaft
Christoph Knogler, CEO von KEBA (links) und Bruno Coupechoux, Managing Director von Transtechnik (rechts). (c) KEBA

Das 1987 nahe Dijon gegründete Unternehmen Transtechnik hat sich auf passgenaue Automatisierungslösungen in Frankreich spezialisiert. Das Unternehmen betreut einen breiten Kundenstamm in verschiedenen Branchen, darunter Kosmetik, Verpackung und Lebensmittel.

KEBA und Transtechnik verbindet bereits eine jahrelange Zusammenarbeit im Bereich der Industrieautomation. Jetzt wird Transtechnik SAS Teil der KEBA Group, genauer Teil des Geschäftsfelds Industrial Automation der KEBA Group.

„Logischer Schritt“ für KEBA

Die Übernahme sei ein wichtiger strategischer Schritt beim Ausbau des Frankreich-Geschäfts, heißt es in einer Aussendung von KEBA. Das österreichische Unternehmen mit Hauptsitz in Linz ist in 15 Ländern weltweit vertreten.

„Die Übernahme von Transtechnik ist ein logischer Schritt in unserer Wachstumsstrategie für Frankreich. Sie stärkt unsere lokale Präsenz in einem der wichtigsten Automatisierungsmärkte Europas und legt den Grundstein, um unser Geschäft dort langfristig weiter auszubauen. Gleichzeitig verbinden wir die Markt- und Anwendungskompetenz von Transtechnik mit der technologischen Breite der KEBA Group. Mittelfristig können wir mit diesem ersten Standort in Frankreich einen Hub etablieren, den wir für die lokale Geschäftsentwicklung über alle KEBA-Geschäftsfelder hinweg nutzen werden“, kommentiert Christoph Knogler, CEO der KEBA Group AG die Übernahme.

Management-Team bleibt

Die Marke Transtechnik und der Standort in Ahuy bei Dijon bleiben ebenso erhalten wie alle Arbeitsplätze, die vollständig in die KEBA Group übergehen. Die bisherigen Inhaber werden das Geschäft in Frankreich als lokales Management-Team weiterhin leiten und die künftige Entwicklung von KEBA vor Ort maßgeblich begleiten.

„Teil der KEBA Group zu werden, eröffnet uns neue Möglichkeiten, unser Lösungsangebot weiterzuentwickeln und unsere Kunden weiterhin zuverlässig und mit hoher technischer Expertise zu betreuen. Gleichzeitig bleiben die Marke Transtechnik, unser Team und unser Standort in Ahuy bei Dijon erhalten – das sorgt für Kontinuität bei Kunden, Partnern und Mitarbeitern“, so Bruno Coupechoux, Managing Director von Transtechnik.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?