12.06.2017

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?

Um vor Ideendieben sicher zu sein, sollte man seine Marke möglichst früh schützen lassen. Im zweiten Teil zum Launch von "Albert", dem Chatbot des österreichischen Patentamts, haben wir nachgefragt, wie die rechtliche Situation bei Chatbots allgemein aussieht.
/artikel/patentamt-chatbots-markenrecht-schuetzen
Wer ein Produkt launcht, sollte sich erkundigen, ob der Name nicht bereits geschützt ist. (c) Fotolia/oneinchpunch

Wie wichtig es ist, den Namen eines Startups oder Produktes auch markenrechtlich überprüfen zu lassen, haben wir im ersten Teil der Artikelserie bereits beleuchtet. Mit dem Launch des Chatbots „Albert“ ist eine Überprüfung leichter als je zuvor.

„Marken sind essentielle Tools, wenn es darum geht, Märkte zu erobern. Ein Markteintritt ohne geschützte Logos ist wie Geld aus dem Fenster werfen“, weiß Patentamtspräsidentin Mariana Karepova. Darum legt sie Gründern und Entwicklern unbedingt nahe, ihre Marken zu schützen. „Wir helfen allen innovativen Menschen ihre Logos, Einfälle und Ideen bei uns abzuchecken und sie vor Ideenklau zu schützen. Ideen kommen manchmal schnell, aber bevor man alles auf diese Karte setzt, sollte man sich am Markt umsehen, ob der Einfall wirklich originell und unverwechselbar ist. “ 

„Ein Markteintritt ohne geschützte Logos ist wie Geld aus dem Fenster werfen“, Patentamtspräsidentin Mariana Karepova.

Unterstützt wird das Patentamt dabei vom digitalen „Markenberater“, dem „Albert“-Bot. Dieser lässt den Startup-Namen innerhalb weniger Sekunden durch eine internationale Datenbank laufen, die über 40 Millionen Brands beinhaltet. Damit ist schon einmal der erste Schritt getan. Im weiteren Verlauf sollte man dann die Marke schützen lassen. Die Markenanmeldung ist nicht schwer: Innerhalb von zehn Tagen erhält man mit Fast Track einen Markenschutz. 

Immer mehr Unternehmen und Entwickler setzen heutzutage auf Chatbots- auch als Standalone-Produkt. Wir haben bei Christoph Mandl vom Österreichischen Patentamt nachgefragt, was man vor dem Launch des Chatbots beachten sollte.

Kann man den Namen eines Chatbots ebenfalls markenrechtlich schützen? 

Klar, kein Problem. Man sollte jedoch darauf achten, dass der Markenname nicht beschreibend ist. „Chatbot“ als Markenname für einen Chatbot müsste wegen mangelnder Unterscheidungskraft abgelehnt werden. Ansonsten können Sie Ihrer Phantasie bei der Namensgebung freien Lauf lassen. Albert Patent Bot selbst ist auch als Marke geschützt.

Die internationale Markendatenbank umfasst über 40 Millionen Brands. Wie schwer ist es heutzutage, den richtigen Namen für ein Unternehmen zu finden? 

Marken sind immer in bestimmten Ländern und für bestimmte Produkte geschützt. Berücksichtigt man das, dann werden es schon weniger. Dennoch muss man schon genau schauen und sich seine Marke gut überlegen. Wir empfehlen zuerst die Marke mit Hilfe von Albert Patent Bot zu checken und unsere kostenlose juristische Auskunft zu nutzen. Vor der tatsächlichen Marken-Anmeldung ist man dann mit unserer Dienstleistung Pre Check besonders gut beraten. Mit Pre Check bekommen Sie eine Markenähnlichkeits- und eine Firmenbuchrecherche inklusive einer rechtlichen Einschätzung der Schutzfähigkeit. Pre Check kann man online bestellen. Das Ergebnis bekommen Sie per Mail binnen 5 Werktagen.

Unterstützt das österreichische Patentamt Unternehmen auch dabei, das Markenrecht durchzusetzen? 

Das Österreichische Patentamt ist die erste Instanz bei Markenstreitigkeiten. (Schadenersatz- und Unterlassungsklagen kommen vor das Handelsgericht.) Wir sind hier also Teil der Gerichtsbarkeit und nehmen hier eine neutrale Position ein. Das betrifft Markenwiderspruchsverfahren (Aufhebung einer Marken-Registrierung innerhalb von 3 Monaten nach der Eintragung). Aber auch die Löschung einer Marke nach Ablauf dieser Frist (Nichtigkeit). Unsere Jurist/innen informieren aber selbstverständlich genau über diese Verfahren.

Danke.

Links: Albert Patent Bot

Deine ungelesenen Artikel:
01.10.2026

Erster in Europa: 21bitcoin gibt Sparzinsen in Bitcoin weiter

Guthaben in Euro wird ab sofort bei 21bitcoin mit 1,21 Prozent p. a. verzinst. Erstmals in Europa können die Zinsen auch in Bitcoin überwiesen werden.
/artikel/erster-in-europa-21bitcoin-gibt-sparzinsen-in-bitcoin-weiter
01.10.2026

Erster in Europa: 21bitcoin gibt Sparzinsen in Bitcoin weiter

Guthaben in Euro wird ab sofort bei 21bitcoin mit 1,21 Prozent p. a. verzinst. Erstmals in Europa können die Zinsen auch in Bitcoin überwiesen werden.
/artikel/erster-in-europa-21bitcoin-gibt-sparzinsen-in-bitcoin-weiter
die 21bitcoin-Gründer Dominik Seibold und Daniel Winklhamme
die 21bitcoin-Gründer Dominik Seibold und Daniel Winklhammer | Foto: 21bitcoin

Wer in Bitcoin investiert, hält zwischendurch immer auch Euro. Dieses Guthaben wird ab heute bei 21bitcoin mit 1,21 Prozent p.a. verzinst. Das Besondere: Kunden der Krypto-Plattform haben nun die Wahl, ob sie die Zinsen in Euro oder in Bitcoin erhalten wollen. Damit ist das Salzburger Unternehmen der erste Anbieter am europäischen Markt.

„Damit wird sogar die Zeit zwischen zwei Käufen Teil des Vermögensaufbaus“

„Bitcoin-Vermögensaufbau beginnt nicht erst mit dem Kauf, sondern mit dem Euro, der dafür bereitliegt. Bisher lag dieses Geld unverzinst herum. Jetzt arbeitet es und wer möchte, lässt die Zinsen automatisch zu Bitcoin werden. Damit wird sogar die Zeit zwischen zwei Käufen Teil des Vermögensaufbaus“, sagt Daniel Winklhammer, Co-Founder & CEO von 21bitcoin.

Die Verzinsung gelte laut dem Unternehmen für das gesamte Euro-Guthaben auf dem 21bitcoin-Konto, ohne Mindestbetrag und ohne Bindung. Die Zinsen stammen von der Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG, wobei sie laut 21bitcoin täglich berechnet und ohne eigene Marge an die Kunden weiter gegeben werden. Das Modell sei ein bewusster Gegenentwurf zu den bisherigen Renditeversprechen anderer Krypto-Anbieter.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

3 Fragen ans Patentamt: Kann man Chatbots markenrechtlich schützen?