25.04.2022

Patent-Statistik: Aus diesem Bundesland kamen 2021 die meisten Erfindungen

Das Österreichische Patentamt gab nun seine Statistik zum Erfindungsjahr 2021 heraus. Das sind die wichtigsten Ergebnisse.
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Patentamtspräsidentin Mariana Karepova präsentierte die Patent-Statistik 2021
Patentamtspräsidentin Mariana Karepova präsentierte die Patent-Statistik 2021 | (c) Patentamt

EU-weit lag Österreich bei der Anzahl der Patente 2021 mit 11.031 auf Platz 5, weltweit auf Platz 10. Wenn Ministerin Leonore Gewessler meint, „Österreich ist ein Land der Erfinderinnen und Erfinder“, hat das also eine gewisse Berechtigung. Bei Patenten zu grünen Gebäudetechnologien stehe das Land sogar europaweit auf Platz 1 und weltweit auf Platz 2. Das österreichische Patentamt gab nun seine Patent-Statistik 2021 heraus. Dabei stellte Patentamtspräsidentin Mariana Karepova klar: „Letztes Jahr war der Run aufs Patentamt so groß wie noch nie“. Allerdings seien dabei Marken und Beratungen im Vordergrund gestanden. Die eigentlichen Patentanmeldungen von Österreicher:innen gingen zurück, wie die Zahlen deutlich zeigen.

Oberösterreich und AVL List führen Patent-Statistik 2021 an

Insgesamt wurden vergangenes Jahr 2.480 Erfindungen beim Österreichischen Patentamt angemeldet. Das Bundesland Nummer eins war dabei, trotz zwölprozentigen Rückgangs, wie schon zuvor Oberösterreich – mit 561 (Vorjahr: 638) Erfindungen. Platz zwei und drei belegen die Steiermark mit 490 (522) und Wien mit 372 (436) Erfindungen. Relativ betrachtet steht Vorarlberg an der Spitze des Rankings – es hatte die höchste Anzahl an Erfindungen pro Einwohner:in im vergangenen Jahr. Das Patentamt weist auch eine Statistik für einzelne Unternehmen in Österreich aus. Die Nummer eins ist hier AVL List mit 205 angemeldeten Erfindungen, gefolgt von Julius Blum (70) und Zumtobel (34).

Einbruch bei Patenten bei KMU, neue Rekorde bei Unternehmen

Einen Einbruch bei den Patenten habe es zuletzt bei KMU gegeben, heißt es vom Patentamt. Trotz – wies sich aus einer Befragung ergibt – starker F&E-Aktivität seien Patentanmeldungen zuletzt oft hinausgeschoben worden. „Dass das Patentieren in Zeiten von Produktions- und Lieferproblemen auf der Strecke bleibt, ist zwar verständlich, aber auf lange Sicht problematisch. Vergisst man nämlich seine Ideen zu schützen, kann der Wettbewerbsvorteil schnell dahin sein“, kommentiert Karepova. Neue Rekord-Zahlen gab es dagegen bei Unternehmen wie AVL List, Siemens Mobility, Engel und MIBA.

Patentanmeldung aktuell stark rabattiert

Noch etwas mehr als in Österreich (19,3 Prozent), werden Patente von Österreicher:innen übrigens in den USA (21 Prozent) angemeldet. Ebenfalls vorne stehen europäische Patente mit 20,9 Prozent. Dabei ist der Vorgang hierzulande aktuell sehr günstig. Denn wegen der Coronakrise wurden die Preise dieses Jahr stark rabattiert. Aktuell kostet ein österreichisches Patent 275 Euro. Das ist die Hälfte der üblichen Gebühr. Eine österreichische Marke kostet momentan 71 Euro.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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