17.10.2018

Paschinger Loyalty-Startup hello again expandiert weiter

Hello again ist ein Joint Venture von Runtastic und Szene1. Das oberösterreichische Startup, von Franz Tretter gegründet, spezialisiert sich auf digitale Kundenbindung und möchte im B2B-Bereich wachsenden Kundenbindungsbedürfnissen gerecht werden. Rund eineinhalb Jahre nach der Gründung stehen die Zeichen auf Expansion.
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hello again, Franz Tretter, Pasching, Runtastic
(c) Tretter - Hello again CEO und Gründer Franz Tretter betont die steigende Wichtigkeit der Kundenbindung.

Franz Tretter war 13 Jahre lang als Geschäftsführer der Plattform Szene1 und ebenso lange Zeit für Runtastic, das ebenfalls seinen Ursprung in Pasching hat, als „Product-Manager“ im Einsatz. Nun widmet er sich mit seinem Unternehmen hello again mittels Kundenbindungs-App und automatisiertem Customer Loyalty Management dem B2B-Markt.

+++ hello agaín: Paschinger Loyalty-App-Startup hat nach einem Jahr 150 Kunden +++

Erhöhte Wechselbereitschaft der Kunden

„Wir wollen den Kunden dort ansprechen wo er sich gerade befindet. Automatisiert und situativ – direkt auf dem Smartphone“, sagt er und betont, dass auch McDonalds, Payback und REWE die Zeichen der Zeit erkannt hätten und sich der notwendingen Kundenbindung und nachhaltigen Bedeutung dieses Themas mehr als bewusst wären. Es sei die erhöhte Wechselbereitschaft der Konsumenten sowie steigende Produkt- und Serviceangebote, die die Beschäftigung mit dem Thema für Firmen essentiell machen.

Smartphone als Basis für Kundenkommunikation

Das Ziel des CEO ist es, Unternehmen innovative Werkzeuge, wie er sagt, für digitale Kundenbindung zur Verfügung zu stellen. Mit dem Vorhaben, die Frequenz zu steigern, individualisiert und automatisiert mit den Kunden über das Smartphone zu kommunizieren und über bestehende Kunden auch neue Kunden mittels sozialer Kanäle zu gewinnen.

Franz Tretter im Video-Interview

Live Gespräch mit Franz Tretter, dem CEO & Co-Founder von hello again.

Franz Tretter, der CEO & Co-Founder von hello again (mit Runtastic Gründern zB Florian Gschwandtner, Alfred Luger), über die Digitalisierung der Kundenbindung, das schnelle Wachstum im letzten Jahr und die nächsten Milestones!

Gepostet von DerBrutkasten am Montag, 26. März 2018

hello again: Prämien bei Kauf führt zur Marken-Community

Durch modernster Technologien seien aufwändige Integrationen in Kassensystem nicht mehr notwendig, so Tretter weiter, denn allein durch das Abfotografieren der Rechnung würde automatisiert festgestellt, wann und in welcher Höhe eingekauft worden sei. Dabei werden bei Produktmarken die Positionen am Beleg analysiert und ausgelesen; und beim Kauf bestimmter Artikel Kunden mit Treue-Punkten und Prämien belohnt. All das soll für Marken zum Aufbau einer eigenen Community führen, die ihre User über das Smartphone mit situativen und automatisierten Push-Nachrichten erreichen können, so die Idee.

Bereits über 170 Kunden

Und es scheint zu wirken. Hello again, mit Sitz in Pasching und Wien, hat mittlerweile 172 Kunden aus Österreich und den angrenzenden Nachbarländern. „Die Expansion hat gerade erst begonnen. Wir sind bereits in vier Ländern aktiv und haben weitere Anfragen aus diversen weiteren in Europa. Schrittweise werden wir die neuen Märkte erschließen“, sagt Tretter. Zu den bisherigen Kunden zählen Maxi Cosi, Resch & Frisch, Raiffeisenbank, OÖ Nachrichten, Villacher Bier, Coiffeur Sturmayr, sowie auch regionale Unternehmen wie Leberkas Pepi oder Die Hoflieferanten.

Einkaufsdaten-Analyse

Bei hello again stehen ständige Innovationen im Fokus, wie der Gründer betont. „Durch das automatisierte Analysieren der Einkaufsdaten kann jedem Kunden ein individuelles Angebot kommuniziert werden. Mit Micro-Umfragen über das Smartphone kann zudem nicht nur die Kundenzufriedenheit gemessen, sondern auch ein direktes Feedback zu Service und Produkten abgefragt werden. In positiven Fällen werden diese anschließend auch öffentlich geteilt“, sagt er.

Features

Neben der individuellen App oder Web-Integration, die Unternehmen direkt auf das Smartphone der Kunden bringen, seien es vor allem die einfache Handhabung bei der Registrierung für den Treue-Club per SMS, Facebook-, E-Mail oder Google+ und automatischer Kommunikation (situative Push-Nachrichten und E-Mails direkt aufs Handy der Kunden), sowie automatische Datenanalyse des Einkaufsverhaltens per Dashboard, die den „Loyalty-Faktor“ auf eine neue Ebene heben sollen.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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