27.11.2024
STREAK

Parlai: Wiener Startup ermöglicht Sprachenlernen auf WhatsApp mit KI-Partnerin

Parlai FlexCo, ein neues Startup aus Wien, möchte das Sprachenlernen auf eine neue Ebene heben, indem es Nutzer:innen ermöglicht, täglich auf WhatsApp mit einer KI-basierten Sprachpartnerin zu üben.
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Parlai
(c) Parlai - Die beiden CoFounder von Parlai Nina Authried und Juan Herrera.

Man kennt dieses spezielle FOMO. Streaks sorgen bei Sprachlern-Apps dafür, dass man sich jeden Tag zumindest ein paar Minuten Zeit nimmt, um noch die eine Lektion zu schaffen, die die Strähne der täglichen Übung noch am Leben hält. Die Gründer von Parlai, Nina Authried und Juan Herrera, nennen diese Art der Sprachaneignung jedoch passives Üben.

Parlai: Sprache ohne Praxis bleibt Challenge

„Diese Methode bringt selten echten Fortschritt, da das aktive Sprechen – der wichtigste Schlüssel zur Sprachbeherrschung – fehlt“, sagt Authried. „Ohne regelmäßige Praxis in echten Gesprächen bleibt der Weg zur fließenden Kommunikation eine Herausforderung. Zusätzlich sind fremdsprachige Gesprächspartner, die gezielt beim Lernen unterstützen, oft teuer oder schwer zugänglich.“

Dies stelle insbesondere Immigranten, die sich integrieren möchten, und Berufstätige, die ihre Karrierechancen durch bessere Englischkenntnisse verbessern wollen, vor große Hürden. Hier möchte das Startup ansetzen und eine flexible Lösung bieten, um Sprachbarrieren effektiv abzubauen.

Mit WhatsApp kombiniert

Authried erkannte die Bedeutung aktiver Sprachpraxis während ihres internationalen Betriebswirtschaftsstudiums und eines Austauschsemesters in Lyon. Dort lebte die 26-Jährige in einer französischen WG und studierte Finanzen und Ingenieurwesen auf Französisch. Ihre beruflichen Erfahrungen in ihrem Gap Year in Mailand und Athen verstärkten folglich ihre Leidenschaft für Sprachen und Kulturen.

Co-Founder Herrera zog aus Kolumbien nach Graz, wo er die Herausforderungen des Deutschlernens im steirischen Dialekt hautnah erlebte. Die hohen Kosten für Tutoren und die begrenzte Verfügbarkeit alternativer Lernmethoden inspirierten den 31-Jährigen, über technologische Lösungen nachzudenken. Die Idee, WhatsApp mit KI zu kombinieren, entstand aus dem Wunsch, Sprachpraxis jederzeit und für alle zugänglich zu machen.

Parlai: KI übt und gibt Feedback

Bei Parlai können User:innen über Texte oder Sprachnachrichten mit einer KI-basierten Sprachpartnerin üben, die Fehler korrigiert, Feedback gibt und individuell angepasste Inhalte bereitstellt. Seit dem Start im März 2024 haben sich über 2.000 Nutzer registriert.

Die Gründer:innen sehen bei Parlai den Vorteil der Flexibilität: „Keine zusätzlichen Apps, keine festen Zeiten – einfach WhatsApp öffnen und direkt üben. Parlai ist besonders für Sprachlernende interessant, die flüssiger sprechen möchten, und für Gruppen, die von Sprachkenntnissen abhängen, wie Immigranten oder Berufstätige“, heißt es laut Aussendung. Die KI geht individuell auf die Bedürfnisse der Nutzer:innen ein und berücksichtigt das Sprachniveau und die Interessen. Künftig soll sie auch Sprachtelefonate unterstützen, um das Lernerlebnis noch realistischer zu machen.

Der Name selbst „Parlai“ ist vielleicht manchen aus dem „Fluch der Karibik-Franchise“ bekannt und stammt vom französischen Wort „parler“ (sprechen). Für seine Idee erhielt das Startup eine AWS-Förderung in Höhe von 37.000 Euro.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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