29.07.2025
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Parlai: Wie ein Wiener Startup das Erlernen von Sprachen per WhatsApp ermöglicht

Das Wiener Startup Parlai bringt KI-gestützte Sprachpraxis dorthin, wo Menschen ohnehin täglich kommunizieren – auf WhatsApp. Die beiden Gründer:innen Nina Authried und Juan Herrera haben uns erzählt, wie sie sich mit ihrem Ansatz klar von bestehenden Sprachlern-Apps abheben.
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Juan Herrera und Nina Authried von Parlai | (c) Parlai

Sprache verbindet – aber nur, wenn man sie auch spricht. Genau hier setzt das Wiener Startup Parlai an. Die Sprachlern-Lösung nutzt künstliche Intelligenz (KI) und funktioniert direkt über WhatsApp. Ohne neue App, ohne Anmeldung, ohne Hürden. „Ich hatte Französisch auf einem guten Niveau gelernt – aber zurück in Wien fehlten mir die Gelegenheiten, um zu sprechen“, erzählt Co-Founderin Nina Authried. In einem Startup-Kurs der WU Wien entschied sie sich, dieses persönliche Problem unternehmerisch zu lösen – und traf auf ihren Mitgründer Juan Herrera, der selbst als Zugezogener aus Kolumbien mit ähnlichen Herausforderungen beim Deutschlernen kämpfte.

Sprachen lernen dort, wo man ohnehin täglich chattet

Der Clou von Parlai: Die Plattform ist kein klassisches Lernprogramm wie Duolingo, Babbel oder Busuu. Statt standardisierter Übungen setzt Parlai auf Konversation – direkt im gewohnten WhatsApp-Chat. „Unser Ansatz lautet: Practice over learning. Wir wollen, dass die Nutzer:innen aktiv sprechen und schreiben, nicht bloß pauken“, erklärt Herrera. Die Sprachpartnerin ist eine smarte KI, die auf persönliche Interessen eingeht, Feedback zu Fehlern gibt und sogar Sprachakzente oder individuelle Persönlichkeitsprofile annehmen kann.

„Mit Parlai bauen User:innen eine Beziehung zur KI auf – ähnlich wie mit einem echten Tandem-Partner. Nur ohne Scheu, bewertet zu werden“, sagt Herrera. Damit soll Sprachpraxis im Alltag zur Routine werden – sei es beim Warten auf die U-Bahn oder in der Mittagspause.

Kein App-Download, keine Einstiegshürden

Ein zentraler USP ist die Plattformwahl: „WhatsApp nutzen fast alle täglich – also warum das Lernen nicht dorthin verlagern?“, so Authried. Der Onboarding-Prozess sei besonders niederschwellig: 93 Prozent der Nutzer:innen schließen ihn erfolgreich ab – ein Wert deutlich über dem Branchenschnitt.

Aktuell hat Parlai laut den Gründer:innen rund 3.600 registrierte Nutzer:innen, davon etwa 400 monatlich aktiv. Das Geschäftsmodell basiert auf einem Freemium-Modell: „Die Grundfunktionen sind kostenlos, für unbegrenzte Nutzung und zusätzliche Features gibt es ein Abo-Modell“, sagt Authried. Zusätzlich lotet das Startup derzeit auch erste B2B-Kooperationen mit Sprachinstituten und Bildungsanbietern aus.

aws First & Preseed: Rückenwind aus der Förderlandschaft

Parlai konnte sich von der Austria Wirtschaftsservice (aws) bereits zum zweiten Mal Unterstützung sichern: Das Team ist Teil des Inkubatorprogramms aws First und erhält im Anschluss Fördermittel aus dem aws Preseed-Programm für Innovative Lösungen.

„Für uns ist das eine große Chance, neue Features zu entwickeln und unser Produkt im Hinblick auf unterschiedliche Zielgruppen weiterzuentwickeln“, so Authried. Unter anderem geplant ist die Funktion ‚Parlai Personalities‘, mit der Nutzer:innen wählen können, wie ihre KI-Partnerin sein soll – inklusive Geschlecht, Herkunft, Interessen und Akzent. Auch eine Tandem-Funktion ist in Arbeit, über die User direkt miteinander kommunizieren und sich gegenseitig beim Lernen unterstützen können. Dabei soll Parlai als „dritte Instanz“ in der Konversation helfen, Fehler zu erkennen und zu erklären.

Ein weiteres Ziel im Rahmen des Preseed-Projekts: „Wir wollen zeigen, dass Parlai nicht nur für den privaten Sprachgebrauch, sondern auch zur Integration oder beruflichen Qualifizierung einen echten Impact leisten kann – etwa für Menschen mit Migrationshintergrund“, so Herrera.

Pilotprojekte mit Fokus auf Integration und Weiterbildung in Planung

Im Rahmen des Preseed-Programms strebt Parlai erste Pilotprojekte mit institutionellen Partnern an – etwa mit der Caritas oder der Austrian Business Agency (ABA). „Wir wollen frühzeitig testen, wie Parlai im Kontext von Integration und beruflicher Weiterbildung funktionieren kann“, sagt Mitgründerin Nina Authried.

Neben dem Ausbau der Funktionalität arbeitet das Team aktuell intensiv an Themen wie Zielgruppenanalyse, technischer Skalierbarkeit und der rechtlichen Vorbereitung auf den B2B-Markt. Teile des Förderbudgets sollen dafür auch in externes Tech- und Marketing-Know-how fließen. „Unser Ziel ist es, bis Ende des Jahres eine Finanzierungsrunde zu schließen und dann die ersten Mitarbeitenden einzustellen“, so Authried.

Wachstum mit Augenmaß

Noch arbeiten die beiden Gründer:innen ohne festes Team – mit Unterstützung durch Freelancer. Die nächsten Monate stehen ganz im Zeichen der Produktvalidierung – und der Frage: Wie bringt man eine KI-Sprachlernplattform mit minimaler Einstiegshürde, aber maximalem Impact nachhaltig in den Markt?

Dabei bleibt das Ziel klar: Parlai soll nicht nur ein weiteres Sprachlern-Tool sein – sondern ein echter Begleiter im Alltag, der Konversation wieder ins Zentrum des Sprachenlernens rückt. Ganz ohne App – aber mit viel Persönlichkeit.


*Disclaimer: Das Startup-Porträt entstand im Rahmen einer Medienkooperation mit der Austria Wirtschaftservice (aws).


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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