29.07.2025
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Parlai: Wie ein Wiener Startup das Erlernen von Sprachen per WhatsApp ermöglicht

Das Wiener Startup Parlai bringt KI-gestützte Sprachpraxis dorthin, wo Menschen ohnehin täglich kommunizieren – auf WhatsApp. Die beiden Gründer:innen Nina Authried und Juan Herrera haben uns erzählt, wie sie sich mit ihrem Ansatz klar von bestehenden Sprachlern-Apps abheben.
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Juan Herrera und Nina Authried von Parlai | (c) Parlai

Sprache verbindet – aber nur, wenn man sie auch spricht. Genau hier setzt das Wiener Startup Parlai an. Die Sprachlern-Lösung nutzt künstliche Intelligenz (KI) und funktioniert direkt über WhatsApp. Ohne neue App, ohne Anmeldung, ohne Hürden. „Ich hatte Französisch auf einem guten Niveau gelernt – aber zurück in Wien fehlten mir die Gelegenheiten, um zu sprechen“, erzählt Co-Founderin Nina Authried. In einem Startup-Kurs der WU Wien entschied sie sich, dieses persönliche Problem unternehmerisch zu lösen – und traf auf ihren Mitgründer Juan Herrera, der selbst als Zugezogener aus Kolumbien mit ähnlichen Herausforderungen beim Deutschlernen kämpfte.

Sprachen lernen dort, wo man ohnehin täglich chattet

Der Clou von Parlai: Die Plattform ist kein klassisches Lernprogramm wie Duolingo, Babbel oder Busuu. Statt standardisierter Übungen setzt Parlai auf Konversation – direkt im gewohnten WhatsApp-Chat. „Unser Ansatz lautet: Practice over learning. Wir wollen, dass die Nutzer:innen aktiv sprechen und schreiben, nicht bloß pauken“, erklärt Herrera. Die Sprachpartnerin ist eine smarte KI, die auf persönliche Interessen eingeht, Feedback zu Fehlern gibt und sogar Sprachakzente oder individuelle Persönlichkeitsprofile annehmen kann.

„Mit Parlai bauen User:innen eine Beziehung zur KI auf – ähnlich wie mit einem echten Tandem-Partner. Nur ohne Scheu, bewertet zu werden“, sagt Herrera. Damit soll Sprachpraxis im Alltag zur Routine werden – sei es beim Warten auf die U-Bahn oder in der Mittagspause.

Kein App-Download, keine Einstiegshürden

Ein zentraler USP ist die Plattformwahl: „WhatsApp nutzen fast alle täglich – also warum das Lernen nicht dorthin verlagern?“, so Authried. Der Onboarding-Prozess sei besonders niederschwellig: 93 Prozent der Nutzer:innen schließen ihn erfolgreich ab – ein Wert deutlich über dem Branchenschnitt.

Aktuell hat Parlai laut den Gründer:innen rund 3.600 registrierte Nutzer:innen, davon etwa 400 monatlich aktiv. Das Geschäftsmodell basiert auf einem Freemium-Modell: „Die Grundfunktionen sind kostenlos, für unbegrenzte Nutzung und zusätzliche Features gibt es ein Abo-Modell“, sagt Authried. Zusätzlich lotet das Startup derzeit auch erste B2B-Kooperationen mit Sprachinstituten und Bildungsanbietern aus.

aws First & Preseed: Rückenwind aus der Förderlandschaft

Parlai konnte sich von der Austria Wirtschaftsservice (aws) bereits zum zweiten Mal Unterstützung sichern: Das Team ist Teil des Inkubatorprogramms aws First und erhält im Anschluss Fördermittel aus dem aws Preseed-Programm für Innovative Lösungen.

„Für uns ist das eine große Chance, neue Features zu entwickeln und unser Produkt im Hinblick auf unterschiedliche Zielgruppen weiterzuentwickeln“, so Authried. Unter anderem geplant ist die Funktion ‚Parlai Personalities‘, mit der Nutzer:innen wählen können, wie ihre KI-Partnerin sein soll – inklusive Geschlecht, Herkunft, Interessen und Akzent. Auch eine Tandem-Funktion ist in Arbeit, über die User direkt miteinander kommunizieren und sich gegenseitig beim Lernen unterstützen können. Dabei soll Parlai als „dritte Instanz“ in der Konversation helfen, Fehler zu erkennen und zu erklären.

Ein weiteres Ziel im Rahmen des Preseed-Projekts: „Wir wollen zeigen, dass Parlai nicht nur für den privaten Sprachgebrauch, sondern auch zur Integration oder beruflichen Qualifizierung einen echten Impact leisten kann – etwa für Menschen mit Migrationshintergrund“, so Herrera.

Pilotprojekte mit Fokus auf Integration und Weiterbildung in Planung

Im Rahmen des Preseed-Programms strebt Parlai erste Pilotprojekte mit institutionellen Partnern an – etwa mit der Caritas oder der Austrian Business Agency (ABA). „Wir wollen frühzeitig testen, wie Parlai im Kontext von Integration und beruflicher Weiterbildung funktionieren kann“, sagt Mitgründerin Nina Authried.

Neben dem Ausbau der Funktionalität arbeitet das Team aktuell intensiv an Themen wie Zielgruppenanalyse, technischer Skalierbarkeit und der rechtlichen Vorbereitung auf den B2B-Markt. Teile des Förderbudgets sollen dafür auch in externes Tech- und Marketing-Know-how fließen. „Unser Ziel ist es, bis Ende des Jahres eine Finanzierungsrunde zu schließen und dann die ersten Mitarbeitenden einzustellen“, so Authried.

Wachstum mit Augenmaß

Noch arbeiten die beiden Gründer:innen ohne festes Team – mit Unterstützung durch Freelancer. Die nächsten Monate stehen ganz im Zeichen der Produktvalidierung – und der Frage: Wie bringt man eine KI-Sprachlernplattform mit minimaler Einstiegshürde, aber maximalem Impact nachhaltig in den Markt?

Dabei bleibt das Ziel klar: Parlai soll nicht nur ein weiteres Sprachlern-Tool sein – sondern ein echter Begleiter im Alltag, der Konversation wieder ins Zentrum des Sprachenlernens rückt. Ganz ohne App – aber mit viel Persönlichkeit.


*Disclaimer: Das Startup-Porträt entstand im Rahmen einer Medienkooperation mit der Austria Wirtschaftservice (aws).


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Clark Parsons und Andreas Klinger | (c) Parsons / Dervisevic/brutkasten
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Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Als die Initiative „EU INC“ im Herbst 2024 erstmals mit einem offenen Brief und einer Petition antrat, erwarteten wohl nicht wenige, dass deren Ruf nach einer paneuropäischen Gesellschaftsform ähnlich verhallen würde, wie es solche Vorstöße oft tun. Es war das Who is Who der europäischen Startup-Bubble, das unterschrieben hatte – Menschen, die außerhalb ebendieser Bubble bestenfalls in ihren Heimatländern bekannt sind und deren politisches Gewicht sich für gewöhnlich in Grenzen hält.

Doch es kam anders: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen griff das Thema schon kurze Zeit später persönlich auf und versprach die Umsetzung. „28th Regime“ lautete das Schlagwort dazu – ein Begriff, dessen Grundidee schon lange kursiert war und der 2024 in den viel zitierten Berichten von Enrico Letta und Mario Draghi an die EU-Kommission abermals ins Spiel gebracht worden war, was gewiss zum Interesse an oberster Stelle beitrug. Für die meisten ist der Terminus wohl etwas weniger selbsterklärend, als man in der EU-Kommission meinen will: Neben den 27 nationalen Rechtsrahmen für Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten soll ein 28., ein paneuropäischer Rahmen geschaffen werden, so die Idee.

EU statt Delaware

Doch warum das Ganze? Für die europäische Startup-Szene geht es – abhängig von den Regelungen im jeweiligen Heimatland – um eine Vereinfachung der Gründung; es geht, ganz dem europäischen Gedanken folgend, um eine Vereinfachung der Expansion innerhalb der EU; vor allem aber geht es, wie so oft, um das Thema Finanzierung. „Manche amerikanischen Investoren kommen nie nach Deutschland, weil sie sich sonst zwei Tage lang beim Notar den Vertrag vorlesen lassen müssten – ein Kabuki-Theater, das außerhalb des deutschsprachigen Raums als verrückt gilt“, sagt Clark Parsons, CEO des European Startup Network, im brutkasten-Interview. Daher würde es oft heißen: „Es wäre viel einfacher, wenn du eine Delaware Inc. hättest, in die ich investieren kann, statt deine verrückte GmbH-Struktur verstehen zu müssen“.

Diese Delaware Inc., also ein Unternehmen mit formellem Hauptsitz in Delaware – im Normalfall als Briefkastenfirma –, ist der global etablierte Standard, um US-amerikanische und auch andere internationale Investoren anzuziehen. Gebrauch machen von den besonders unternehmensfreundlichen rechtlichen und steuerlichen Bedingungen im zweitkleinsten US-Bundesstaat nicht nur Startups aus aller Welt, sondern auch rund zwei Drittel aller Fortune-500-Unternehmen, darunter etwa Google, Amazon und Walmart. Parsons formuliert dazu die Leitidee hinter der EU Inc.: „Warum schaffen wir nicht etwas, das mit Delaware konkurriert?“ Und er präzisiert: „Man registriert einmal, es gibt ein Vehikel, das jeder kennt. Wir haben Roaming fürs Handy, unsere Bürger und Arbeitnehmer überqueren Grenzen problemlos – aber unsere Startups können das nicht. Das ist doch Wahnsinn“.

Dass man sich damit ein ausgesprochen ambitioniertes Ziel gesetzt hat, war auch den Initiator:innen der „EU INC“-Initiative, unter ihnen der aus Österreich stammende Investor Andreas Klinger, von Beginn an klar. Entsprechend wollte man auch bei der ersten Ankündigung von Ursula von der Leyen noch nicht so recht euphorisch werden. Im Gegenteil: Nachdem von der Leyen bei einer viel beachteten Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos 2025 eine Vision für das 28th Regime ausgegeben hatte, die den Vorschlag der Initiative im Umfang sogar deutlich übertraf, bremste Klinger gegenüber brutkasten: „Wir haben von Beginn an gesagt, wir wollen Arbeitsrecht und Besteuerung nicht als Teil der EU Inc. Wir wollen das nicht anfassen“. Zu groß war die Sorge vor umfassenden Widerständen von EU-Ländern und anderen Playern im Gesetzgebungsprozess. Man bediente sich beim Vorschlag daher eines in der Startup-Welt nur allzu bekannten Konzepts: Er sollte „lean“ sein, ein „Minimum Viable Product“, um die Chance auf Umsetzung zu maximieren.

Bruchlinien

Doch die befürchteten Widerstände ließen auch so nicht lange auf sich warten. Erstmals kamen sie schon Mitte 2025 in Form eines vorauseilenden Gegenvorschlags von EU-Parlamentarier:innen – Monate bevor der formelle Entwurf der EU-Kommission vorlag. In diesem wurden einige zentrale Forderungen der Initiative nicht berücksichtigt bzw. deutlich aufgeweicht, was für eine Welle der Kritik von europäischen Startup-Institutionen sorgte.

Klar wurden bereits damals die Bruchlinien, die mit der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs zur EU Inc. im März 2026 noch deutlicher wurden: Kritik kommt vor allem von Arbeitnehmer:innenverbänden und damit auch von der politischen Linken. So äußert man dort etwa Sorgen zur möglichen Umgehung von Arbeitsrecht und „Sozialdumping“ durch die vorgeschlagene freie Wahl des Hauptsitzes. Ebenfalls sehr skeptisch äußern sich Notariatsverbände; sie befürchten eine Aushöhlung der Rechtssicherheit.

Es sind Argumente, denen man auf Startup-Seite naturgemäß nicht viel abgewinnen kann. „Das hat mit der Realität wenig zu tun“, sagt Clark Parsons in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bedenken – schließlich bleibe das Arbeitsrecht auch im Kommissionsentwurf unangetastet und hänge nicht am Unternehmenssitz, sondern am Betriebsort. Für die Arbeitnehmer:innen zähle weiterhin, in welchem Land sich ihr Arbeitsplatz befinde, und nicht, wo der Firmensitz sei. Den Sorgen der Notariate hält Parsons entgegen: „Viele Mitgliedstaaten kommen ohne Notare im Prozess bestens zurecht. Niemand behauptet, estnischen Startups fehle Rechtssicherheit, obwohl man dort in zehn Minuten online gründet“. Dennoch sieht er auch mögliche Chancen für Notariate in der neuen Rechtsform: „Wenn österreichische oder deutsche Notare zu ihren Regierungen gingen und sagten: ‚Macht uns zum Teil dieser Zertifizierung innerhalb von zwei Werktagen‘ – man würde sie mit offenen Armen empfangen“, meint der European-Startup-Network-Chef und legt Notar:innen ans Herz, „ein bisschen wie Startups zu denken“.

„Eine typische EU-Lösung“

Kritik am Kommissionsentwurf kam aber auch von der Initiative „EU INC“ und Startup-Verbänden. „Das Proposal ist nicht wirklich das, was wir vorgeschlagen haben, sondern eine typische EU-Lösung“, sagte etwa Andreas Klinger nach Veröffentlichung des Entwurfs im brutkasten-Interview. Letztlich belasse dieser noch immer zu viele Kompetenzen bei den Nationalstaaten und erfülle so nicht tatsächlich die Anforderungen eines 28th Regime, so die Argumentation. Es drohe eine Umsetzung in „27 verschiedenen Geschmacksrichtungen“.

Konkret bekrittelt die Initiative in der aktuellen Version ihres Positionspapiers aus dem Juli etwa, dass kein zentrales EU-Register für die EU Inc. vorgesehen ist und dass die Regelungen zur Arbeitnehmer:innenmitbestimmung nicht klar genug seien. Fast noch stärker als auf die Kritik am Kommissionsentwurf geht die Initiative im Papier aber auf Befürchtungen ein, dass der vorhandene Entwurf verwässert werden könnte. Denn der Prozess bis zum finalen Gesetz ist noch lange nicht vorbei.

Mehrere Schritte bis zum Beschluss

Nach Vorlage des Entwurfs holte nicht nur die Kommission Feedback von Stakeholdern ein – auch das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union, also das Gremium der Mitgliedsstaaten, starteten jeweils kleinteilige Prozesse, um ihre Positionen und Gegenentwürfe festzulegen; ebenfalls unter Einbeziehung von Stakeholdern. Auf Basis der Ergebnisse folgen dann im Herbst sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, die laut Plan bis Ende des Jahres abgeschlossen sein sollen.

Bis dahin kann also noch viel passieren – und die diesbezüglichen Befürchtungen, die von der Initiative „EU-INC“ im Positionspapier geäußert werden, gehen weit. Die Kernpunkte sind, dass am Ende statt der geplanten Verordnung doch nur eine Richtlinie herauskommen könnte und dass die freie Wahl des Firmensitzes fallen könnte. Ersteres würde zu einer eigenständigen rechtlichen Umsetzung in den jeweiligen Nationalstaaten führen und das Konzept eines tatsächlichen 28th Regime wohl endgültig kippen; Zweiteres würde es Nationalstaaten erleichtern, die Ziele der EU Inc. durch eigene Gesetzgebung zu konterkarieren – der Druck durch mögliche Abwanderung wäre dagegen ein Ansporn, die EU-weite Vereinfachung mitzutragen.

Dass diese Sorgen nicht aus der Luft gegriffen sind, liegt auf der Hand: Sowohl von der europäischen politischen Linken als auch von Stakeholder-Gruppen und den Regierungen einzelner Nationalstaaten kommen Vorschläge in diese Richtung. Was letztlich bei den Trilog-Verhandlungen herauskommt, bleibt abzuwarten.

Dabei gäbe es im Notfall noch eine Hintertür: Für eine sogenannte „Enhanced Cooperation“ (ein Opt-in-Verfahren für einzelne Länder, das über die EU moderiert wird) braucht es kein einstimmiges Votum innerhalb der EU, sondern lediglich mindestens neun Mitgliedsstaaten, die an Bord sind. Ein Beispiel für dieses Modell ist etwa das EU-Patentgericht, das von 18 der 27 Staaten ratifiziert wurde. „Wir wissen, dass in einigen Ländern ein sehr starkes Interesse besteht. Das eigentliche Problem ist aber, dass die EU keine Regierung im klassischen Sinn ist, sondern eher eine Art Debattierklub. Die Länder müssen sich nun entscheiden: Wollen wir mehr Europa oder nicht?“, so Andreas Klinger im Interview.

Zwischen Vision und Realität

Es geht aber eben nicht nur um die Frage nach einem vereinten Europa – Ziel ist und bleibt die Alternative zur Delaware Inc. und damit zur Abwanderung europäischer Unternehmen mit hohem Potenzial in die USA; zumindest, was den Hauptsitz anbelangt. Clark Parsons setzt ein noch größeres Ziel und definiert dazu einen KPI: „Wie viele EU Incs werden von Menschen gegründet, die gar nicht in Europa sitzen? Amerikaner, Inder, Chinesen gründen in Delaware. Warum sollten sie nicht eine EU Inc. gründen – und damit sofort Zugang zu einem Markt von 450 Millionen Menschen haben?“. Für Unternehmer:innen aus den EU-Beitrittskandidatenländern (etwa Ukraine, Montenegro), aber auch aus der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich könnte das „die Speerspitze wirtschaftlicher Integration“ werden, skizziert der European-Startup-Network-Chef.

Doch seine Vision droht, eine solche zu bleiben. Einstweilen heißt es: Warten auf den Kompromiss. Und der könnte, wie es mit Kompromissen oft so ist, nicht nur für die europäische Startup-Szene, sondern für alle Beteiligten unbefriedigend werden.

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