25.05.2015

Parkbob spart Ärger und Zeit: Statt zur Zieladresse zum nächsten freien Parkplatz

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Das Wiener Startup Parkbob war der Gewinner der Puls 4-Show

Drei von vier Autofahrern können sich laut einer aktuellen Studie nicht vorstellen, auf ihr Fahrzeug gänzlich zu verzichten. Das sind immerhin 77 Prozent aller Autofahrer in Österreich. Neun von zehn Befragten schätzen die Unabhängigkeit und Freiheit, die ihnen das Auto verschafft. Wahrscheinlich bis zu dem Moment, wo sie Parkplatz suchen müssen. Denn spätestens dann ist das Gefühl der Freiheit verflogen.

Bis jetzt. Denn das Startup Parkbob bietet seinen Usern ein spezielles Smart-Parking-Service. Gründer und CEO Christian Adelsberger erklärt den Brutkasten-Lesern, wie aus seinem Ärger bei der Parkplatzsuche ein Geschäftsmodell entstanden ist.

Euer Elevator Pitch: Was macht ihr und welches Problem löst ihr damit?

Parkbob ist ein crowd-sensing Service, das Menschen hilft schnell und einfach in der Stadt einen Parkplatz  zu finden. Wir sammeln dabei Daten über verfügbare Parkplätze aus verschiedenen Quellen, reichern sie mit historischen Daten und Vorhersagemodellen an und stellen Sie unseren Nutzern und Unternehmen als Smart Parking Service zur Verfügung.

Wie verdient ihr Geld?

Die Verfügbarkeit von Parkplätzen ist nicht nur für Parkplatzsuchende interessant, sondern kann auch die Services von anderen Unternehmen aufwerten. Das sind vor allem Navigationsdienstleister, Mobilitätsanbieter bis hin zu Automobilhersteller. Der Navigationsprozess im Auto endet momentan einfach zu früh. Die meisten Autofahrer wollen nicht zu einer Adresse, sondern zu einem freien Parkplatz in der Nähe einer Adresse gebracht werden.

Wer hatte die Idee und wieso?

Ich hatte die Idee vor circa 2 Jahren. Nach einer langen Fahrt von Zagreb nach Wien, war ich um 20 Uhr an einem Sonntag Abend endlich an meiner Wohnadresse angekommen. Nachdem ich nach 10 Minuten Kreisen zuerst Frau und Baby abgesetzt habe und dann noch weitere 20 Minuten einen freien Parkplatz suchen musste, war klar: Das muss doch besser funktionieren. Hier startete die Suche nach einer Lösung.

Wie kam es zum Gründer-Team?

An Parkbob arbeitet ein gemeinsames Team von Experten aus unterschiedlichen Bereichen, das sich im Laufe der letzten 12 Monate gefunden hat. Dazu gehören neben unseren Business Angels auch unser Entwicklerteam „webulos“ in Vorarlberg. Unser Netzwerk und unsere Partner aus früheren Projekten haben dabei eine wesentliche Rolle gespielt. Das Wissen, sich auf jemanden verlassen zu können, ist gerade in der sehr dynamischen Startup Zeit essentiell.

Eure Marketingstrategie?

Obwohl Parkbob auf den ersten Blick ein klassisches B2C Service ist, benötigen wir starke strategische Partner, die mit uns in den Märkten einen gemeinsamen Weg gehen. Das Smart Parking Service wird dabei ein Teil von anderen Services und Applikationen, wo es einen Mehrwert bringt. So erreichen wir die notwendige kritische Masse.

Seid ihr auf der Suche nach Investoren? Wie geht ihr daran heran: Cold Calling oder übers Netzwerk? Wieso habt ihr euch beim A1 Startup Campus beworben?

Wir haben ausschließlich über unser Netzwerk nach potentiellen Investoren gesucht. Das ist insofern ein guter Weg, als die Anzahl der Start-ups stetig steig und eine Referenz am schnellsten zu einem konkreten Termin führt. Und dann liegt es an Dir selbst, zu überzeugen.

Wir hatten mit unseren drei Business Angels Nikolaus Futter, Martin Egger und Markus Ertler wahnsinnig Glück, da sie nicht nur mit Kapital unterstützen, sondern vor allem mit Ihrer Erfahrung und Netzwerk. Wir suchen für den weiteren Ausbau des Unternehmens noch Investoren. Für unsere Partnerschaft ist vor allem die strategische Komponente einer möglichen Zusammenarbeit interessant – es gibt wenig Unternehmen mit einer so starken Reichweite im österreichischen Markt.

Eure bisherigen Learnings?

Focus, Focus, Focus. Nachdem um die Startup-Szene eine Art Hype entstanden ist mit Dutzenden Events, Camps usw. ist es einfach, sich zu verzetteln.

Die Vision: Was sind eure nächsten Ziele? Kurzfristig, aber auch langfristig?

Wir starten im Sommer das Beta-Programm in Wien und im Herbst den größeren Roll-out. In unserem Bereich ist das Erreichen der kritischen Masse die wichtigste Zielsetzung. Langfristig freuen wir uns schon riesig darauf unser Service nicht nur am Smartphone sondern auf Navigationsgeräten und schließlich im Auto selbst zu erleben. Aber am Ende des Tages geht es uns um eines: Das Parken in der Stadt einfacher und schneller zu gestalten. Mit dem Anspruch sind wir angetreten und das werden wir schaffen!

Danke.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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