22.11.2017

Parkbob lanciert Parking-App für ALD und wird Mitglied der BMW Startup Garage

Das Wiener Start Up Parkbob startet Pilotprojekt mit ALD Automotive und bringt eine Parking-App für Dienstwagenfahrer auf den österreichischen Markt.
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(c) Parkbob

Nachdem sich Parkbob bereits im Juli 2017 bei der „ALD Startup-Challenge“ in Paris gegen 62 internationale Mitbewerber durchgesetzt hat (der Brutkasten berichtete), startet das Wiener Startup, das mit seiner Parking-App bereits in 28 europäischen Städten vertreten ist, nun ein 3-monatiges Pilotprojekt gemeinsam mit dem Fuhrpark- und Full Service Leasing-Anbieter ALD Automotive. Die Applikation von Parkbob kombiniert Echtzeit-Parkdaten aus verschiedensten Quellen mit einer umfangreichen Datenbank aus Parkregeln und verknüpft diese mit Geo-Informationen. Somit weiß das System zu jeder Zeit, wo Parken erlaubt ist, was es kostet und zeigt freie Parkplätze in Echtzeit an. Alleine in Wien gibt es jährlich 1,5 Millionen Parkstrafen und rund 20.000 Abschleppfälle.

+++ Parkbob: Siege bei internationalen Wettbewerben in Paris und Berlin +++

Testmarkt Österreich

(c) Christian Adelsberger

Mit der neuen Parking-App soll den Kunden von ALD Automotive zum einen die Parkplatzsuche erleichtert werden. Zum anderen wird auf Parkregeln hingewiesen, was den Fahrern, Fuhrparkmanagern und Unternehmen unter anderem Zeit in der Verwaltung von Parkstrafen spart. Mithilfe der App werden die Kunden von ALD Automotive zukünftig über Parkregeln informiert und wissen genau, wo und wie lange sie parken dürfen und, sofern ein Parkplatz gebührenpflichtig ist, wie hoch die Parkgebühren sind. Hat man sein Auto dennoch falsch geparkt, informiert ein Alert nach dem Einparken automatisch über die Parksituation und schützt so vor unnötigen Parkstrafen. „Wir freuen uns, mit Parkbob einen wertvollen Technologiepartner gewonnen zu haben und sind davon überzeugt, unseren Kunden mit ALD Park einen deutlichen Mehrwert bieten zu können“, freut sich Martin Kössler, Geschäftsführer der ALD Automotive Fuhrparkmanagement und Leasing GmbH. Nach erfolgreichem Ablauf des 3-monatigen Piloten soll die App in die globale Fuhrpark-App „My ALD“ integriert werden. „ALD Park hat den Kundennutzen im Fokus. Nun schauen wir uns an, wie der Mehrwert von den Nutzern empfunden wird. Wenn dann festgestellt wird, das die User happy und die Ergebnisse aus dem Pilotprojekt zufriedenstellend ist, kann es zu einem europaweiten Rollout in alle 43 Märkte von ALD Automotive kommen”, erklärt Christian Adelsberger, CEO und Gründer von Parkbob.

Partnerschaftsabkommen mit ALD

ALD Automotive ist eine Tochter der französischen Geschäftsbank Société Générale und gehört international zu den führenden Anbietern im Fuhrparkmanagement und Full Service Leasing. Weltweit verwaltet das Unternehmen rund 1.5 Millionen Fahrzeuge in 43 Ländern und zählt damit bei der geografischen Abdeckung zu den Spitzenreitern seiner Branche. In Österreich ist der Fuhrparkexperte seit 2004 tätig und betreut mit rund 60 Mitarbeitern internationale wie österreichische Unternehmen. Durch das nun beschlossene Partnerschaftsabkommen kann das Startup seine Lösung weiter entwickeln und noch präzisere Ergebnisse für Parklösungen liefern. Das für diese Pilotphase verantwortliche Team wird auch die Rückmeldungen der Benutzer analysieren und die Implementierung der App für alle Benutzer und Autofahrer optimieren.

„Für BMW ist das Programm ein Vehikel, um mit relevanten Startups zusammenzuarbeiten. Das wäre durch die komplexen Strukturen des Konzerns ansonsten nur schwer möglich”

Mitglied der BMW Startup Garage

Seit drei Monaten ist Parkbob aus Wien auch Mitglied der BMW Startup Garage, die seit März 2015 daran arbeitet, junge Unternehmen in den Innovationsprozess des Münchner Weltkonzerns einzubinden. „Für BMW ist das Programm ein Vehikel, um mit relevanten Startups zusammenzuarbeiten. Das wäre durch die komplexen Strukturen des Konzerns ansonsten nur schwer möglich”, sagt Adelsberger. Weitere Details darf der CEO aufgrund von Vertraulichkeitsvereinbarungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt geben. Darüber hinaus ist Parkbob in der A1 Handyparken-App integriert, um ein rundum Service zu ermöglichen. Das Parkbob Service für Smartphones ist für iPhone und Android verfügbar. Neben A1 halten die Investoren Pioneers Ventures, Nikolaus Futter, Martin Egger und Markus Ertler Anteile an Parkbob.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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