06.04.2023

ParityQC und Uni Innsbruck erhalten 2 Mio. Euro Förderung für Quantencomputer-Projekt

Das von Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser gegründete Uni-Spin-off ParityQC und die Universität Innsbruck haben für ein gemeinsames Projekt eine Förderung aus der Initiative "Quantum Austria" des Wissenschaftsministeriums erhalten.
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Die Co-Founder und Co-CEOs vom Tiroler Unternehmen ParityQC (v.l.): Magdalena Hauser und Wolfgang Lechner © brutkasten
Die Co-Founder und Co-CEOs von ParityQC (v.l.): Magdalena Hauser und Wolfgang Lechner © brutkasten

Das von Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser 2020 als Spin-off der Universität Innsbruck gegründete ParityQC gilt als eines der österreichischen Vorzeige-Unternehmen im Bereich Quantencomputer. Nur wenige Monate nach seiner formalen Gründung wurde es in einem Ranking unter die 32 besten Uni-Spin-offs der Welt gereiht. In weiterer Folge konnte das Unternehmen auch immer wieder Aufträge von größeren Kunden an Land ziehen – etwa dem japanischen Großkonzern NEC oder dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR). Wie das Wissenschaftsminsterium nun bekannt gab, kam ParityQC Ende 2022 bei einer Förderung im Rahmen des Programms „Quantum Austria“ zum Zug.

Projekt von ParityQC mit Universität Innsbruck wird gefödert

Gefördert wird konkret das Forschungs- und Entwicklungsprojekt ASQ, das ParityQC gemeinsam mit der Universität Innsbruck umsetzt. In dem Projekt würden Methoden entwicklt, um ein mathematisches Problem mit dem effizientesten Algorithmus und geeigneter Hardware auf einem Quantencomputer zu lösen, wie es in einer Aussendung des Ministeriums heißt.

Laut der Mitteilung erhalten das Projekt ASQ und ein weiteres Projekt namens QuantumReady gemeinsam 2,9 Mio. Euro. Davon entfallen zwei Mio. Euro auf das Projekt von ParityQC und die Uni Innsbruck, wie ParityQC-Gründerin Magdalena Hauser auf brutkasten-Anfrage bestätigte.

13 neue Förderzusagen kommuniziert

QuantumReady wiederum ist ein Projekt, welches das Software Competence Center Hagenberg (SCCH) mit einem Konsortium aus Wissenschaft und Industrie umsetzt. Ziel ist es laut der Aussendung, Grundlagen zu schaffen, dass Unternehmen die Nutzbarkeit von Quantencomputern für ihren spezifischen Bedarf bewerten und ihnen entsprechende Lösungen anbieten können.

Neben diesen beiden Projekten kommunizierte das Ministerium Föderzusagen für acht weitere Projekte, die im Rahmen von „Quantum Austria“ von der Forschungsförderungsgesellschaft FFG gefördert werden sowie fünf Förderzusagen für Projekte, welche der Wissenschaftsfonds FWF unterstützen wird. Die meisten der 13 Projekte sind im universitären Umfeld anzusiedeln, die Technische Universität Wien, die Universität Innsbruck und die Johannes-Kepler-Universität Linz kamen beispielsweise mehrfach zum Zug.

Bisher 78,4 Mio. Euro an „Quantum Austria“-Förderungen bewilligt

Während der FWF auf Projekte im Bereich der universitären Grundlagenforschung fokussiert, zielen die entsprechenden FFG-Volumina auf Projekte der F&E-Infrastruktur sowie der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Seit Beginn der Förderinitiative bewilligte der FWF insgesamt 23 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 7,8 Millionen Euro. Bei der FFG wiederum kamen in den ersten beiden Ausschreibungen 21 Projekte mit insgesamt 70,6 Mio. Fördervolumen zum Zug.

Die österreichische Bundesregierung hat Initiative „Quantum Austria“ im November 2021 vorgestellt. Ziel ist es, bis 2026 insgesamt 107 Millionen Euro zu investieren. Im Rahmen von Quantum Austria sollen sowohl die Erforschung der Grundlagen als auch die Entwicklung praxisnaher Anwendungen gefördert werden.

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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