07.03.2018

Bitpanda entwickelt mit TU Wien „Multi-Blockchain“ – und macht ICO

Das Wiener Startup Bitpanda startet gemeinsam mit der TU Wien, der Akademie der Wissenschaften und RIAT das Open-Source-Forschungsprojekt Pantos. Ziel ist die Entwicklung des weltweit ersten Multi-Blockchain-Tokensystems. Dazu wird es einen ICO geben.
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Bitpanda Founder Eric Demuth Paul Klanschek 600 Millionen SegWit und Transaction Batching integriert pantos
(c) bitpanda: Die Founder Eric Demuth und Paul Klanschek

Das Wiener Startup Bitpanda ist bislang für seine europäische Spitzenposition im Kryptowährungs-Handel bekannt. Vergangenes Jahr betrug der Transaktionsumsatz 600 Millionen Euro. Nun will man auch auf der Forschungsebene durchstarten. Gemeinsam mit Forschern der Technischen Universität Wien, der Akademie der Wissenschaften sowie dem Research Institute for Future Cryptoeconomics (RIAT) wurde, wie nun verlautbart wurde, mit der Entwicklung eines Open-Source-Forschungsprojektes namens Pantos begonnen. „Dadurch werden erstmals nahtlose Token-Transaktionen zwischen verschiedenen Blockchains möglich sein“, verspricht Co-Founder Eric Demuth. Das Ziel des Open Source-Projekts sei es, eine Schlüsseltechnologie der tokenbasierten Welt – die Token Atomic Swap Technology (TAST) – Realität werden zu lassen.

+++ Wiener Startup Bitpanda 2017 mit 600 Mio. Euro Transaktionsumsatz +++

Pantos: ICO mit PAN-Token

Finanziert werden soll das Projekt – wie sollte es anders sein – über einen „Technology ICO“. Dieser ist auf die Höhe von 1500 Bitcoin – derzeit rund 15 Millionen Euro – begrenzt. Pantos will das Problem der Blockchain-Fragmentierung lösen. „Auf Bitcoin folgten eine Reihe digitaler Währungen auf Basis der Blockchain-Technologie, jeweils mit eigenen Spezifikationen und Protokollen“, erklärt Demuth. Dass in Zukunft mehrere Blockchain-Netzwerke parallel existieren, sei sehr wahrscheinlich. „Die verschiedenen Netzwerke konkurrieren nicht nur um Investitionen, Ressourcen und Marktanteile – sondern auch um Wissen. Hier setzt Pantos an: Mit der neuen Technologie und dem PAN Token sollen erstmals werthaltige Übertragungen von Token über mehrere Blockchains möglich werden“, heißt es in einer Aussendung der Bitpanda-Gründer Demuth, Paul Klanschek und Christian Trummer. Mit dem Open-Source-Forschungsprojekt könnten nachhaltige Kooperationen zwischen verschiedenen Projekten der Blockchain-Community ermöglicht und gemeinsame technische Standards für Cross-Blockchain-Transfers gesetzt werden, heißt es weiter.

„Bewusst keine Startup-Finanzierung“

Pantos werde zunächst auf der Ethereum-Blockchain gestartet, wobei eine Unterstützung für Bitcoin, Litecoin, Lisk, Komodo und Wave, alle aus der ersten Blockchain-Generation, in Kürze folgen werde. „Es ist uns besonders wichtig, dass mit dem verbundenen Technology ICO die neue Technologie und Forschung finanziert wird – deswegen ist dieser auch mit einer Höhe von 1500 Bitcoin begrenzt, um der Industrie eine Open-Source Technologie zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich dabei bewusst um keine Startup-Finanzierung“, schreiben die Co-Founder.

„Arbitrage-Handel in nahezu Echtzeit“

Pantos werde Arbitrage-Handel in nahezu Echtzeit ermöglichen, was ein erhöhtes Volumen auf allen dezentralisierten Marktplätzen und eine voraussichtlich steigende Nachfrage nach PAN Token zur Folge haben werde, sind die Gründer sicher. Trader würden die sich dadurch ergebenden Preisunterschiede zwischen Paaren digitaler Währungen ausnutzen können. 

„Blockchain Domination Index“

„Die flexiblen Portabilitäts-Funktionen erlauben es dem PAN-Token einen gemeinsamen Nenner zu bilden – und damit die Einführung einer neuen, auf die Krypto-Ökonomie ausgelegten, Maßeinheit“, erklärt Demuth. Diese soll „Blockchain Domination Index“ heißen und zeige in Echtzeit die Token-Nutzung und -Verteilung unter allen unterstützten Blockchains an. Durch PAN lasse sich damit die Signifikanz jeder Blockchain auf Basis echter Nutzung messen. (PA/red)

+++ SegWit & Transaction Batching: “80 % niedrigere Gebühren” bei Bitpanda +++


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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