13.01.2022

Pandocs: OÖ-Health-App-Startup neu am A1 Startup Campus

Mit seiner kostenlosen App will Pandocs gesunde Aktivitäten in den Alltag integrieren. A1 will mit der Aufnahme in den Startup Campus seinen eHealth-Bereich ausbauen.
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Die drei Geschäftsführer von Pandocs: Michael Neulinger, Alexander Altendorfer und Christoph Huber
Pandocs-Geschäftsführer Christoph Huber (r.) mit zwei von zehn Gesellschaftern (vl.) Michael Neulinger und Alexander Altendorfer | © Pandocs/Bildstadt

Das oberösterreichische Startup Pandocs möchte Menschen mit seiner Fitness- und Gesundheits-App spielerisch zu einem gesünderen Lebensstil motivieren – der brutkasten berichtete bereits. „Mit Pandocs werden gesunde Aktivitäten in den Alltag integriert und bewusst gefördert. Zu den täglichen Aktivitätszielen gehören Gehen, Wandern, Yoga, Pilates, Stretching und Krafttraining. Quizzes und Wellness-Herausforderungen sorgen u.a. dafür, Schlafgewohnheiten zu verbessern und das Bewusstsein für eine gesunde Ernährung zu steigern. Verschiedene Challenges motivieren die Nutzer:innen jeden Tag zu einem ausgewogenen Lebensstil“, erklären Christoph Huber und Alexander Altendorfer, zwei der acht (!) Gründer, in einer Aussendung.

Reale Belohnungen wie Kochkures und Thermen-Eintritte für Pandocs-User:innen

Werden die Challenges erfolgreich absolviert, gibt es für User:innen nicht nur virtuelle Punkte und eine höhere Platzierung in der Rangliste, sondern auch reale Belohnungen. Zu gewinnen gibt es z.B. Kochkurse, einen Tageseintritt in ein Fitnessstudio oder in eine Therme. Die App wurde in Zusammenarbeit mit Mediziner:innen und Expert:innen für öffentliche Gesundheit entwickelt. „Die Inhalte der Quizzes, die Rezepte und alle Workouts werden von verschiedenen Expert:innen aus den Fachbereichen Sportwissenschaften, Diätologie und Psychologie erstellt und qualitätsgesichert“, heißt es vom Startup. Zusätzlich gebe es Kooperationen mit verschiedenen Forschungspartner:innen, z.B. mit der Universität Wien, Fachhochschule Hagenberg, Fachhochschule Wiener Neustadt und Fachhochschule St. Pölten.

Neues Mitglied am A1 Startup Campus

Nun wurde das Unternehmen neues Mitglied am A1 Startup Campus in Wien. Man wolle damit den eHealth-Bereich ausbauen, heißt es von A1. „Gerade während der Coronakrise haben wir gesehen, dass das Potenzial digitaler Möglichkeiten im Gesundheitsbereich noch lange nicht ausgeschöpft ist. Die Zusammenarbeit mit Pandocs ist ein weiterer Schritt, der zeigt, wie Digitalisierung einen wertvollen Beitrag zur Gesundheit der Menschen und einem unbeschwerten Leben leisten kann“, kommentiert Thomas Arnoldner, A1 Group CEO.

Neben dem kostenlosen Angebot für Privatpersonen hat Pandocs auch eine B2B-Schiene. Co-Founder und CEO Michael Neulinger meint dazu: „Mit jedem investierten Euro können 2,7 Euro pro Mitarbeiter:in durch reduzierte Fehlzeiten eingespart werden. Die betriebliche Gesundheitsförderung bringt aber noch viele weitere Vorteile mit sich: So wird die Produktivität und Arbeitsqualität gesteigert und die Mitarbeitendenzufriedenheit und Motivation erhöhen sich maßgeblich“.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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