25.07.2024
NEUSTART

Pandocs: Neustart und neuer Großkunde für OÖ-Startup nach Konkurs im Herbst

Im vergangenen November musste Pandocs Insolvenz anmelden. Doch Gründer Christoph Huber startete eine neue Gesellschaft, mit der er Marke und Produkt weiterführt.
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Pandocs-Gründer Christoph Huber | (c) bildstadt GmbH
Pandocs-Gründer Christoph Huber | (c) bildstadt GmbH

Es ist ein Satz, wie er in den vergangenen Monaten sehr häufig fiel: „Wirklich gebrochen haben uns kurzfristig gescheiterte Investorengespräche“, schrieb Christoph Huber, Gründer des oberösterreichischen Startups Pandocs, in einem Statement gegenüber brutkasten Ende November 2023. Kurz zuvor hatte das Unternehmen Konkurs anmelden müssen. Man sei vielleicht zu optimistisch gewesen und sei letztlich mit dem Thema Gesundheit für Mitarbeiter:innen gescheitert, so Huber damals.

Mit der Pandocs-App, die das Startup über ein B2B-Modell in Betrieben verankern wollte, sollten gesunde Aktivitäten wie Gehen, Wandern, Yoga, Pilates, Stretching und Krafttraining auf spielerische Weise in den Alltag integriert und damit bewusst gefördert werden. Dazu sollten Quizzes und Wellness-Herausforderungen dafür sorgen, Schlafgewohnheiten zu verbessern und das Bewusstsein für eine gesunde Ernährung zu steigern.

„Wir entschieden uns, selbst ein Angebot abzugeben und erhielten dann auch den Zuschlag“

Ende November 2023 blieb nach finanziellen Problemen nur mehr der Insolvenzantrag. Doch das Ende der App war damit nicht besiegelt, wie Christoph Huber heute erzählt: „Während des Insolvenzverfahrens wurde klar, dass Pandocs in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden konnte und das Unternehmen versteigert werden würde. Wir entschieden uns, selbst ein Angebot abzugeben und erhielten dann auch den Zuschlag. Diese Chance ermöglichte es uns damals, vielleicht irgendwann wieder an unserer ursprünglichen Idee weiterzuarbeiten.“

Konkret gründete Huber dazu gemeinsam mit Clemens Mitter, der bereits in der Pandocs GmbH als Investor an Bord gewesen war, im Jänner dieses Jahrs die dccx GmbH, die Produkt und Marke erwarb. Die ehemaligen Pandocs-Co-Founder waren bereits vor dem Konkurs im Herbst operativ ausgestiegen und sind an der neuen Gesellschaft nicht beteiligt.

Nach Neustart: Bundesbeschaffung wird neuer Pandocs-Großkunde

Ein erster großer Schritt, Pandocs wiederzubeleben ergab sich schließlich mit einer Ausschreibung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), wie Huber erzählt: „Unsere Freude war groß, als die BBG eine Lösung wie unsere ausgeschrieben hatte und Staatsbetriebe Interesse an einer Anwendung wie Pandocs zeigten. Die Chance war also schneller da als gedacht da.“ Mit dem Erhalt des entsprechenden Rahmenvertrags sei dann endgültig der Aufschwung gekommen. „Heute arbeiten wir wieder aktiv an der Weiterentwicklung der App und freuen uns über den Neustart“, so Huber.

Das Thema Mitarbeitergesundheit habe zuletzt auch in der breiten Bevölkerung an Bedeutung gewonnen. „Die Insolvenzrichterin meinte sogar: ‚Geniale Idee, aber ihr wart eurer Zeit einfach etwas voraus“, erzählt der Pandocs-Gründer.

Huber über seine Learnings

Aus dem Konkurs habe er letztlich einiges gelernt, sagt Huber. Dabei spricht er auch auf seine ehemaligen Co-Founder an. „Als Startup-Gründer sieht man überall Chancen und ist ein kompletter Optimist, sonst wäre man wahrscheinlich nicht so naiv zu starten und zu versuchen, die Welt zu verbessern. Aber man sollte nicht davon ausgehen, dass es andere genauso sehen, oder hoffen, dass sie das, was man für sie getan hat, auch für einen selbst tun würden“, sagt der Pandocs-Founder.

„Es gibt Gründer:innen, die voll dabei sind und versuchen, das Unternehmen weiterzubringen und solche, die halt ab einem gewissen Punkt primär auf dem Papier dabei sind, vor allem dann, wenn es anstrengend wird und die ersten Herausforderungen kommen“, so Huber weiter. Er empfiehlt: „Kläre solche Konflikte immer gleich.“

Letztlich habe ihm aber ein unterstützendes Umfeld durch „ein tiefes Loch“ nach der Insolvenz geholfen und dazu motiviert, nicht aufzugeben. „Ein Konkurs muss nicht das Ende der Idee bedeuten. Zwar sollte man eine Insolvenz nicht schönreden, aber man kann daraus viel lernen und gestärkt hervorgehen“, sagt Huber heute. Eines seiner zentralen Learnings: „Versuche nicht, es allen recht zu machen.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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