21.11.2023

Pandocs: OÖ-Health-App-Startup muss Konkurs anmelden

Das oberösterreichische HealthTech-Startup Pandocs will Menschen mit seiner App spielerisch zu einem gesünderen Lebensstil motivieren.
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Die drei Geschäftsführer von Pandocs: Michael Neulinger, Alexander Altendorfer und Christoph Huber
Pandocs-Geschäftsführer Christoph Huber (r.) mit zwei von zehn Gesellschaftern (vl.) Michael Neulinger und Alexander Altendorfer | © Pandocs/Bildstadt

Eine App, um Nutzer:innen ganzheitlich dabei zu unterstützen, ein gesundes Leben zu führen – das ist die Vision des oberösterreichischen Startups Pandocs. „Mit Pandocs werden gesunde Aktivitäten in den Alltag integriert und bewusst gefördert. Zu den täglichen Aktivitätszielen gehören Gehen, Wandern, Yoga, Pilates, Stretching und Krafttraining. Quizzes und Wellness-Herausforderungen sorgen u.a. dafür, Schlafgewohnheiten zu verbessern und das Bewusstsein für eine gesunde Ernährung zu steigern. Verschiedene Challenges motivieren die Nutzer:innen jeden Tag zu einem ausgewogenen Lebensstil“, erklärten die Gründer vergangenes Jahr.

Reale Preise zu gewinnen

Als Motivator soll dabei nicht nur die Gesundheit selbst dienen – der „innere Schweinehund“ ist bekanntlich mächtig. Mit Absolvieren der Challenges können Pandocs-User:innen sich virtuelle Punkte und eine höhere Platzierung in der Rangliste, aber auch reale Belohnungen holen. Zu gewinnen gibt es z.B. Kochkurse, einen Tageseintritt in ein Fitnessstudio oder in eine Therme.

Umsätze über B2B-Geschäftsmodell

Für B2C-Kund:innen ist die App kostenlos, Umsätze macht Pandocs über sein B2B-Angebot in der betrieblichen Gesundheitsförderung. „Mit jedem investierten Euro können 2,7 Euro pro Mitarbeiter:in durch reduzierte Fehlzeiten eingespart werden. Die betriebliche Gesundheitsförderung bringt aber noch viele weitere Vorteile mit sich: So wird die Produktivität und Arbeitsqualität gesteigert und die Mitarbeitendenzufriedenheit und Motivation erhöhen sich maßgeblich“, erklärte Co-Founder Michael Neulinger vergangenes Jahr. Mit all dem konnte auch der Telekom-Riese A1 überzeugt werden, der das Unternehmen 2022 in seinen A1 Startup Campus aufnahm.

Pandocs muss Konkurs anmelden – bislang wenige Informationen

Doch wie Angaben des Kreditschutzverbands KSV1870 zu entnehmen ist, meldete Pandocs nun Konkurs an. Das heißt, eine Fortführung der aktuellen GmbH ist nicht vorgesehen. Details zur Insolvenz, etwa zu den Ursachen oder zur Höhe der Schulden, werden seitens des Verbands nicht genannt.


Der brutkasten fragte beim Startup per Mail um ein Statement an. Geschäftsführer Christoph Huber sendete uns ein solches zu, das hier nachträglich ergänzt wurde:

„Wirklich gebrochen haben uns kurzfristig gescheiterte Investorengespräche. Wir waren gerade bei der Studie für die Zertifizierung für den deutschen Markt und im Aufbau des Vertriebes und waren dann nicht mehr liquide. In dem aktuellen wirtschaftlichen Umfeld spontan und mit dem Rücken zur Wand einen neuen Investor zu finden, ist uns dann nicht mehr gelungen.

Auch an dem Thema Gesundheit für Mitarbeiter:innen sind wir gescheitert. Grundsätzlich sind Firmen natürlich offen in die Gesundheit derer Mitarbeiter:innen zu investieren, wirklich konkret ein Projekt anzugehen, wird aber sicher noch einen weiteren Generationswechsel der Führungskräfte brauchen. Vielleicht waren wir da einfach auch ein bisschen zu früh dran. Vor allem bei der mentalen Gesundheit spürten wir, wie speziell das Thema behandelt wird.

Vielleicht waren wir auch in Bezug auf den österreichischen Markt etwas zu optimistisch. Ursprünglich wollten wir spielerisch etwas an der Tatsache ändern, dass Österreicher im Durchschnitt 57 gesunde Lebensjahre haben, während Deutsche 67 haben. Mit der Zeit wurde uns jedoch klar, dass wir als kleines Start-up diese Statistik nicht verändern können. Deshalb haben wir uns vollständig auf den deutschen Markt konzentriert, wo das Thema Vorsorge anders betrachtet wird. Jetzt, während der Zertifizierung, fehlen uns allerdings die finanziellen Mittel, um das Projekt sinnvoll weiterzuführen.

Persönlich glaube ich weiterhin fest daran, dass die digitale betriebliche Gesundheitsförderung eine wichtige Rolle in der Zukunft spielen wird. Vor allem der niederschwellige Zugang und das Gefühl zu wissen, eine Software verurteile einen nicht, kann hier wirklich einen Unterschied machen. Das Thema scheint jedoch eher etwas für Versicherungen und IT-Konzerne zu sein, anstatt einer Gruppe von zehn Freunden und Idealisten, die vielleicht etwas naiv daran glaubten, die Welt in diesem Bereich zu verbessern.

Wie es weitergeht, kann ich noch nicht komplett fix sagen, vielleicht finden sich noch Investor:innen, die daran glauben, dass gesunde MitarbeiterInnen einen strategischen Vorteil bieten und der mit uns gemeinsam weiter gehen möchte. Ansonsten haben alle Gesellschafter der Pandocs GmbH ein eigenes Unternehmen, auf das sie sich dann in Zukunft wieder verstärkt fokussieren werden.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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