02.09.2024
PAKETZUSTELLER

Paketstation in „Schlapfennähe“: Post mietet sich bei myflexbox ein

Die Österreichische Post wird zum Untermieter bei myflexbox: Mit der Post versandte Pakete können nun auch an die 550 Paketstationen des Salzburger Corporate-Startups geliefert werden.
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v. l. Lukas Wieser (Co-CEO & Founder myflexbox), Walter Oblin (Finanzvorstand der Post & design. Generaldirektor); Jonathan Grothaus (Co-CEO & Founder myflexbox); Peter Klima (CTO & Founder myflexbox)
v. l. Lukas Wieser (Co-CEO & Founder myflexbox), Walter Oblin (Finanzvorstand der Post & design. Generaldirektor); Jonathan Grothaus (Co-CEO & Founder myflexbox); Peter Klima (CTO & Founder myflexbox)

Wer regelmäßig von einer Abholstation zu nächsten muss, um Pakete von verschiedenen Zustellern abzuholen, wird sich freuen: Ab sofort kooperiert die Österreichische Post mit dem Paketstationen-Anbieter myflexbox. Genauer gesagt mietet die Post Abholfächer in allen österreichweit rund 550 myflexbox-Stationen an. Der erste Standort wurde in Wien-Favoriten (Maria-Lassnig-Straße 1) eröffnet. In einigen Wochen sollen österreichweit alle Paketstationen dazukommen.

80 Prozent aller Pakete unter einem Dach

Für das Corporate-Startup der Salzburg AG ist die Zusammenarbeit ein großer Erfolg, wie Founder und Co-CEO Jonathan Grothaus sagt: „Unsere langersehnte Vision wird wahr: Dank der Kooperation mit der Post können in Österreich jetzt nahezu alle Pakete in einer myflexbox abgewickelt werden. Alle großen Paketdienstleister sind unter einem Paketstationen-Dach vereint und bieten darüber hinaus die ganze Palette an Services an, wie Abholen, Versenden und Retournieren.“ Schon bisher konnten bei myflexbox Pakete von Diensten wie DPD, UPS, GLS, DHL, Hermes und FedEx abgegeben werden. Durch die Kooperation mit der Post könne man nun knapp 80 Prozent aller Pakete in Österreich in einer Infrastruktur empfangen.

Für die Post bedeuten die myflexbox-Stationen eine Erweiterung der eigenen Selbstbedienungsstandorte. Sie werden allerdings nur für „Direct to Locker“-Zustellung genutzt werden. Das heißt, Kund:innen müssen Pakete aktiv in myflexbox-Stationen bestellen oder über die Post App umleiten. Vorfrankierte Retourpakete können ebenfalls abgegeben werden. Walter Oblin, Finanzvorstand der Post und designierter Generaldirektor, sagt: „Durch unsere Kooperation mit myflexbox rückt eine Abholstation im Schlapfenradius für viele Österreicherinnen ein großes Stück näher.“ Durch die angemieteten Paketstationen von myflexbox würden der Post 17.000 zusätzliche Abholfächer zur Verfügung stehen.

CO2-Einsparung auf beiden Seiten

myflexbox wurde 2018 als Corporate-Startup der Salzburg AG gegründet und definiert sich selbst als „Smart-City-Unternehmen für anbieter:innenunabhängige Smart-Locker-Systeme“. Für die Standorte kooperiert man unter anderem mit Wohnbaugesellschaften, dem Lebensmitteleinzelhandel, Tankstellen und einzelnen Gemeinden und Städten. Im Februar 2023 konnte sich das Startup ein Investment in Höhe von 75 Millionen Euro vom Star IV Fonds sichern, der durch Star Capital Partnership LLP verwaltet wird – brutkasten berichtete.

Die Paketstationen sollen den Zustellern nicht nur Zeit ersparen, die für erfolglose Zustellversuche benötigt wird, sondern auch CO2 einsparen. Die „Direct to Locker“-Zustellung senke die CO2-Emissionen der Zusteller. Auch Paketempfänger:innen sollen ihren Individualverkehr besser organisieren können. Dadurch würden auch auf Kund:innenseite CO2-Emissionen eingespart werden, erklärt das Unternehmen. Co-Founder Lukas Wieser sieht darin auch eine Verbesserung für den öffentlichen Raum: „Wertvolle urbane Räume werden dadurch noch effizienter genutzt.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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