05.10.2022

Padronus: Wiener Firma will Milliarden-Sammelklagen gegen Energiekonzerne umsetzen

Ein Wiener Prozessfinanzierungsunternehmen will unter der Marke Padronus für Kund:innen Milliardenbeträge von Energieversorgern zurückholen.
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padronus meta klagt Justizia Prozess Gericht Recht Urteil
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Sie setzen vor Gericht für ihre Kund:innen Ansprüche wegen zu hoher Miete oder wegen unrechtmäßigen Verlusten in Online-Casinos durch – Prozessfinanzierer gibt es in Österreich inzwischen einige. Einer davon ist die Wiener Prozessfinanzallianz GmbH, die unter anderem unter der Marke Mietheld gegen Vermieter:innen und unter der Marke Padronus gegen Online-Casino-Betreiber prozessiert. Auch aktuelle Situationen greift das Unternehmen auf. So finanzierte man etwa während der Corona-Krise laut eigenen Angaben „für mehrere Hundert Hoteliers Entschädigungensverfahren auf Basis des Epidemiegesetzes gegen die Republik Österreich und erzielte Millionenbeträge“.

Strompreiserhöhungen laut Padronus „teilweise grob rechtswidrig“

Unter der Marke Padronus will das Unternehmen nun auch Sammelklagen wegen der zuletz enormen Steigerung der Energiepreise in Milliardenhöhe umsetzen. „Die aktuelle Lage wird teilweise grob rechtswidrig dazu ausgenutzt, die eigenen Gewinnmargen auf Kosten der Verbraucherschaft zu steigern“, meint Geschäftsführer Richard Eibl in einer Aussendung. Er und der für das Unternehmen tätige Rechtsanwalt Ulrich Salburg vertreten dabei die Ansicht, dass die Preissteigerungen bei heimischen Energieanbietern auf Basis des Merit-Order-gebundenen österreichischen Strompreisindexes (ÖSPI) nicht rechtens seien, wenn diese ihren Strom primär aus erneuerbaren Quellen produzieren und daher kaum gesteigerte Kosten haben.

Nach ersten Klagen in dieser Sache, habe ein Stromanbieter den klagenden Kund:innen die Verträge gekündigt, heißt es vom Unternehmen. Er sei aber „der festen Überzeugung, dass die Kündigung rechtsmissbräuchlich, sittenwidrig und somit ungültig ist“, meint Rechtsanwalt Salburg in der Aussendung.

Energie-Grundversorgung von allen beantragbar

Padronus zeichnet einen Weg, wie Österreicher:innen aktuell in Sachen Energiepreise deutlich günstiger davon kommen sollen. Demnach könne jeder die Grundversorgung gemäß Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz beantragen. „Entgegen dem verbreiteten Glauben, die Grundversorgung stünde nur armutsbedrohten bzw. schutzbedürftigen Personen zu, muss sie nach dem Bundesgesetz jedem geliefert werden, der sich darauf beruft (auch Kleinunternehmern)“, heißt es vom Unternehmen. Sonstige Anspruchsvorausetzungen gebe es nicht.

Der entsprechende Tarif dürfe nicht höher sein als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl der Kund:innen aktuell versorgt werde. „Dadurch sind für zukünftige Vertragsabschlüsse bei sehr vielen Stromanbietern extreme Einsparungen für Verbraucher möglich, weil die meisten Bestandskunden noch alte Verträge haben, daher billigere Tarife zahlen und den Grundversorgungstarif niedriger als jenen Tarif halten, den Neukunden aktuell angeboten bekommen“, erklärt Gründer Eibl. Tatsächlich seien die Grundversorgungstarife derzeit teilweise viel zu hoch angesetzt.

Mögliche Rückforderung als „Super-GAU für viele Energieanbieter“

Derzeit überprüfe man auch die Möglichkeit, den Grundversorgungstarif für mögliche Rückforderungen heranzuziehen heißt es von Padronus weiter. „Wenn Verbraucher mehr als das Doppelte des Grundversorgungstarifs bezahlt haben, und das ist mittlerweile oft der Fall, könnte der Differenzbetrag unserer Ansicht nach rückforderbar sein. Sollte dies von der Judikatur bestätigt werden, wäre dies ein Super-GAU für viele Energieanbieter“, sagt Eibl.

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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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