Sie setzen vor Gericht für ihre Kund:innen Ansprüche wegen zu hoher Miete oder wegen unrechtmäßigen Verlusten in Online-Casinos durch – Prozessfinanzierer gibt es in Österreich inzwischen einige. Einer davon ist die Wiener Prozessfinanzallianz GmbH, die unter anderem unter der Marke Mietheld gegen Vermieter:innen und unter der Marke Padronus gegen Online-Casino-Betreiber prozessiert. Auch aktuelle Situationen greift das Unternehmen auf. So finanzierte man etwa während der Corona-Krise laut eigenen Angaben “für mehrere Hundert Hoteliers Entschädigungensverfahren auf Basis des Epidemiegesetzes gegen die Republik Österreich und erzielte Millionenbeträge”.

Strompreiserhöhungen laut Padronus “teilweise grob rechtswidrig”

Unter der Marke Padronus will das Unternehmen nun auch Sammelklagen wegen der zuletz enormen Steigerung der Energiepreise in Milliardenhöhe umsetzen. “Die aktuelle Lage wird teilweise grob rechtswidrig dazu ausgenutzt, die eigenen Gewinnmargen auf Kosten der Verbraucherschaft zu steigern”, meint Geschäftsführer Richard Eibl in einer Aussendung. Er und der für das Unternehmen tätige Rechtsanwalt Ulrich Salburg vertreten dabei die Ansicht, dass die Preissteigerungen bei heimischen Energieanbietern auf Basis des Merit-Order-gebundenen österreichischen Strompreisindexes (ÖSPI) nicht rechtens seien, wenn diese ihren Strom primär aus erneuerbaren Quellen produzieren und daher kaum gesteigerte Kosten haben.

Nach ersten Klagen in dieser Sache, habe ein Stromanbieter den klagenden Kund:innen die Verträge gekündigt, heißt es vom Unternehmen. Er sei aber “der festen Überzeugung, dass die Kündigung rechtsmissbräuchlich, sittenwidrig und somit ungültig ist”, meint Rechtsanwalt Salburg in der Aussendung.

Energie-Grundversorgung von allen beantragbar

Padronus zeichnet einen Weg, wie Österreicher:innen aktuell in Sachen Energiepreise deutlich günstiger davon kommen sollen. Demnach könne jeder die Grundversorgung gemäß Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz beantragen. “Entgegen dem verbreiteten Glauben, die Grundversorgung stünde nur armutsbedrohten bzw. schutzbedürftigen Personen zu, muss sie nach dem Bundesgesetz jedem geliefert werden, der sich darauf beruft (auch Kleinunternehmern)”, heißt es vom Unternehmen. Sonstige Anspruchsvorausetzungen gebe es nicht.

Der entsprechende Tarif dürfe nicht höher sein als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl der Kund:innen aktuell versorgt werde. “Dadurch sind für zukünftige Vertragsabschlüsse bei sehr vielen Stromanbietern extreme Einsparungen für Verbraucher möglich, weil die meisten Bestandskunden noch alte Verträge haben, daher billigere Tarife zahlen und den Grundversorgungstarif niedriger als jenen Tarif halten, den Neukunden aktuell angeboten bekommen”, erklärt Gründer Eibl. Tatsächlich seien die Grundversorgungstarife derzeit teilweise viel zu hoch angesetzt.

Mögliche Rückforderung als “Super-GAU für viele Energieanbieter”

Derzeit überprüfe man auch die Möglichkeit, den Grundversorgungstarif für mögliche Rückforderungen heranzuziehen heißt es von Padronus weiter. “Wenn Verbraucher mehr als das Doppelte des Grundversorgungstarifs bezahlt haben, und das ist mittlerweile oft der Fall, könnte der Differenzbetrag unserer Ansicht nach rückforderbar sein. Sollte dies von der Judikatur bestätigt werden, wäre dies ein Super-GAU für viele Energieanbieter”, sagt Eibl.