05.10.2022

Padronus: Wiener Firma will Milliarden-Sammelklagen gegen Energiekonzerne umsetzen

Ein Wiener Prozessfinanzierungsunternehmen will unter der Marke Padronus für Kund:innen Milliardenbeträge von Energieversorgern zurückholen.
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padronus meta klagt Justizia Prozess Gericht Recht Urteil
(c) Adobe Stock - sebra

Sie setzen vor Gericht für ihre Kund:innen Ansprüche wegen zu hoher Miete oder wegen unrechtmäßigen Verlusten in Online-Casinos durch – Prozessfinanzierer gibt es in Österreich inzwischen einige. Einer davon ist die Wiener Prozessfinanzallianz GmbH, die unter anderem unter der Marke Mietheld gegen Vermieter:innen und unter der Marke Padronus gegen Online-Casino-Betreiber prozessiert. Auch aktuelle Situationen greift das Unternehmen auf. So finanzierte man etwa während der Corona-Krise laut eigenen Angaben “für mehrere Hundert Hoteliers Entschädigungensverfahren auf Basis des Epidemiegesetzes gegen die Republik Österreich und erzielte Millionenbeträge”.

Strompreiserhöhungen laut Padronus “teilweise grob rechtswidrig”

Unter der Marke Padronus will das Unternehmen nun auch Sammelklagen wegen der zuletz enormen Steigerung der Energiepreise in Milliardenhöhe umsetzen. “Die aktuelle Lage wird teilweise grob rechtswidrig dazu ausgenutzt, die eigenen Gewinnmargen auf Kosten der Verbraucherschaft zu steigern”, meint Geschäftsführer Richard Eibl in einer Aussendung. Er und der für das Unternehmen tätige Rechtsanwalt Ulrich Salburg vertreten dabei die Ansicht, dass die Preissteigerungen bei heimischen Energieanbietern auf Basis des Merit-Order-gebundenen österreichischen Strompreisindexes (ÖSPI) nicht rechtens seien, wenn diese ihren Strom primär aus erneuerbaren Quellen produzieren und daher kaum gesteigerte Kosten haben.

Nach ersten Klagen in dieser Sache, habe ein Stromanbieter den klagenden Kund:innen die Verträge gekündigt, heißt es vom Unternehmen. Er sei aber “der festen Überzeugung, dass die Kündigung rechtsmissbräuchlich, sittenwidrig und somit ungültig ist”, meint Rechtsanwalt Salburg in der Aussendung.

Energie-Grundversorgung von allen beantragbar

Padronus zeichnet einen Weg, wie Österreicher:innen aktuell in Sachen Energiepreise deutlich günstiger davon kommen sollen. Demnach könne jeder die Grundversorgung gemäß Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz beantragen. “Entgegen dem verbreiteten Glauben, die Grundversorgung stünde nur armutsbedrohten bzw. schutzbedürftigen Personen zu, muss sie nach dem Bundesgesetz jedem geliefert werden, der sich darauf beruft (auch Kleinunternehmern)”, heißt es vom Unternehmen. Sonstige Anspruchsvorausetzungen gebe es nicht.

Der entsprechende Tarif dürfe nicht höher sein als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl der Kund:innen aktuell versorgt werde. “Dadurch sind für zukünftige Vertragsabschlüsse bei sehr vielen Stromanbietern extreme Einsparungen für Verbraucher möglich, weil die meisten Bestandskunden noch alte Verträge haben, daher billigere Tarife zahlen und den Grundversorgungstarif niedriger als jenen Tarif halten, den Neukunden aktuell angeboten bekommen”, erklärt Gründer Eibl. Tatsächlich seien die Grundversorgungstarife derzeit teilweise viel zu hoch angesetzt.

Mögliche Rückforderung als “Super-GAU für viele Energieanbieter”

Derzeit überprüfe man auch die Möglichkeit, den Grundversorgungstarif für mögliche Rückforderungen heranzuziehen heißt es von Padronus weiter. “Wenn Verbraucher mehr als das Doppelte des Grundversorgungstarifs bezahlt haben, und das ist mittlerweile oft der Fall, könnte der Differenzbetrag unserer Ansicht nach rückforderbar sein. Sollte dies von der Judikatur bestätigt werden, wäre dies ein Super-GAU für viele Energieanbieter”, sagt Eibl.

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(c)Canva/Taxefy - Aleksej Sinicyn von Taxefy.

Nach den Aufregungen der letzten Jahre – das Finanzministerium bearbeitete die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr bzw. man wurde von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt – gibt es nun Positives von Taxefy zu berichten.

Taxefy: 10.000 Anträge und 350.000 Downloads

Bei den zuletzt übermittelten 10.000 Anträgen konnte Taxefy für seine Kund:innen im Schnitt 959 Euro pro eingereichten Antrag geltend machen. Zudem hat das Startup die Cybersicherheit der App in puncto Datenschutz weiter ausgebaut, wie das Founder-Team mitteilt. Die App wurde in Österreich mittlerweile 350.000 Mal heruntergeladen.

“Die zahlreichen Verbesserungen und Erleichterungen bei der Bedienung von Taxefy sowie der Ausbau der Cybersicherheit sind bei unseren Kund:innen sehr gut angekommen. In den Sommermonaten konnten wir eine potenzielle Steuergutschrift erreichen, die bereits doppelt so hoch ist wie bei einer automatisch erstellten, antraglosen Arbeitnehmer:innenveranlagung. Das kommt den Menschen speziell in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten mehr als zugute”, sagt Aleksej Sinicyn, Gründer und Geschäftsführer von Taxefy.

SBA Research prüfte

Mit der neuen App-Version wurde laut dem Founder viel in die Sicherheit der App investiert, um die Userdaten bestmöglich zu schützen. Dabei wurde die IT-Infrastruktur der Taxefy-App auch durch das Institut SBA Research unterschiedlichen Belastungstests unterzogen. Und hat bestanden, wie man uns wissen lässt.

“Mit unserem neuen Sicherheitsupdate befinden wir uns auf dem aktuellsten Stand der Technik und können unseren Kund:innen ganz im Sinne der Datensicherheit den höchstmöglichen Schutz bieten”, so Sinicyn weiter.

Den Fokus auf Compliance gegenüber den Behörden und die Sicherheitsstandards zu erhöhen, verkündete Taxefy bereits im April. Seither wickelt das Startup ebenfalls alle Fälle über eine eigens für sie zuständige Steuerberatungskanzlei ab.

Steuernummer über Taxefy-App

Eine weitere Neuerung wurde in Taxefy für bisherige “Nicht-Erklärer:innen”, also Arbeitnehmer:innen, die noch nicht steuerlich erfasst wurden, eingeführt. Sofern sie noch keine Steuernummer haben, können User diese direkt über die App anfordern und “in Sekundenschnelle” erhalten.

Das Startup will mit seiner App maßgeblich dabei unterstützen, zu viel bezahlte Steuern unkompliziert und auch rückwirkend zurückzuholen. Und zwar selbst dann, wenn man bereits einen automatischen Steuerausgleich erhalten hat.

“Der automatische Steuerausgleich kann fünf Jahre rückwirkend mittels eines eigens eingebrachten Antrags digital überschrieben werden”, erklärt Zoltán Gálffy, Geschäftsführer der TAX APP TXFY Steuerberatungsgesellschaft mbH und der FALCON Beratungsgruppe. “Es lohnt sich daher immer, die eigene Steuererklärung aktiv einzureichen, um so die höchstmögliche Steuergutschrift zu erhalten.”

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