05.10.2022

Padronus: Wiener Firma will Milliarden-Sammelklagen gegen Energiekonzerne umsetzen

Ein Wiener Prozessfinanzierungsunternehmen will unter der Marke Padronus für Kund:innen Milliardenbeträge von Energieversorgern zurückholen.
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padronus meta klagt Justizia Prozess Gericht Recht Urteil
(c) Adobe Stock - sebra

Sie setzen vor Gericht für ihre Kund:innen Ansprüche wegen zu hoher Miete oder wegen unrechtmäßigen Verlusten in Online-Casinos durch – Prozessfinanzierer gibt es in Österreich inzwischen einige. Einer davon ist die Wiener Prozessfinanzallianz GmbH, die unter anderem unter der Marke Mietheld gegen Vermieter:innen und unter der Marke Padronus gegen Online-Casino-Betreiber prozessiert. Auch aktuelle Situationen greift das Unternehmen auf. So finanzierte man etwa während der Corona-Krise laut eigenen Angaben „für mehrere Hundert Hoteliers Entschädigungensverfahren auf Basis des Epidemiegesetzes gegen die Republik Österreich und erzielte Millionenbeträge“.

Strompreiserhöhungen laut Padronus „teilweise grob rechtswidrig“

Unter der Marke Padronus will das Unternehmen nun auch Sammelklagen wegen der zuletz enormen Steigerung der Energiepreise in Milliardenhöhe umsetzen. „Die aktuelle Lage wird teilweise grob rechtswidrig dazu ausgenutzt, die eigenen Gewinnmargen auf Kosten der Verbraucherschaft zu steigern“, meint Geschäftsführer Richard Eibl in einer Aussendung. Er und der für das Unternehmen tätige Rechtsanwalt Ulrich Salburg vertreten dabei die Ansicht, dass die Preissteigerungen bei heimischen Energieanbietern auf Basis des Merit-Order-gebundenen österreichischen Strompreisindexes (ÖSPI) nicht rechtens seien, wenn diese ihren Strom primär aus erneuerbaren Quellen produzieren und daher kaum gesteigerte Kosten haben.

Nach ersten Klagen in dieser Sache, habe ein Stromanbieter den klagenden Kund:innen die Verträge gekündigt, heißt es vom Unternehmen. Er sei aber „der festen Überzeugung, dass die Kündigung rechtsmissbräuchlich, sittenwidrig und somit ungültig ist“, meint Rechtsanwalt Salburg in der Aussendung.

Energie-Grundversorgung von allen beantragbar

Padronus zeichnet einen Weg, wie Österreicher:innen aktuell in Sachen Energiepreise deutlich günstiger davon kommen sollen. Demnach könne jeder die Grundversorgung gemäß Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz beantragen. „Entgegen dem verbreiteten Glauben, die Grundversorgung stünde nur armutsbedrohten bzw. schutzbedürftigen Personen zu, muss sie nach dem Bundesgesetz jedem geliefert werden, der sich darauf beruft (auch Kleinunternehmern)“, heißt es vom Unternehmen. Sonstige Anspruchsvorausetzungen gebe es nicht.

Der entsprechende Tarif dürfe nicht höher sein als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl der Kund:innen aktuell versorgt werde. „Dadurch sind für zukünftige Vertragsabschlüsse bei sehr vielen Stromanbietern extreme Einsparungen für Verbraucher möglich, weil die meisten Bestandskunden noch alte Verträge haben, daher billigere Tarife zahlen und den Grundversorgungstarif niedriger als jenen Tarif halten, den Neukunden aktuell angeboten bekommen“, erklärt Gründer Eibl. Tatsächlich seien die Grundversorgungstarife derzeit teilweise viel zu hoch angesetzt.

Mögliche Rückforderung als „Super-GAU für viele Energieanbieter“

Derzeit überprüfe man auch die Möglichkeit, den Grundversorgungstarif für mögliche Rückforderungen heranzuziehen heißt es von Padronus weiter. „Wenn Verbraucher mehr als das Doppelte des Grundversorgungstarifs bezahlt haben, und das ist mittlerweile oft der Fall, könnte der Differenzbetrag unserer Ansicht nach rückforderbar sein. Sollte dies von der Judikatur bestätigt werden, wäre dies ein Super-GAU für viele Energieanbieter“, sagt Eibl.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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