27.10.2021

Padelzone: Wiener Schlägersport-Startup mit Exit an LeDap Group

Padelzone gab bekannt, dass es Teil der LeDap Group unter der Führung der europäischen Private-Equity-Gesellschaft Triton wird.
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Padelzone, Padel, Tennis, Squash,
(c) Padelzone - Das Padelzone-Gründer-Team wird Teil einer europäischen Padel-Gruppe.

Padelzone wurde 2020 von Dominik Beier, Herwig Straka und Conny Wilczynski gegründet und hat zum Ziel den Padelsport in Österreich durch vollautomatisierte, digitale Lösungen zu professionalisieren. Zur Erklärung: Padel wurde 1969 in Acapulco, Mexiko, erfunden. Es ist eine Schlägersportart, die Elemente von Tennis und Squash kombiniert.

Gespielt wird auf einem geschlossenen Platz, der von Glaswänden und Metallnetzen umgeben und durch ein Netz in zwei Hälften geteilt ist. Der Sport wird in der Regel als Doppel gespielt, wobei Tennisbälle mit geringerem Druck und spezielle, besaitungslose Schläger für Padel benutzt werden. Der Ball kann von jeder Wand abprallen, darf aber nur einmal den Rasen treffen, bevor er zurückgeschlagen wird. Es wird das gleiche Punktesystem wie beim Tennis verwendet.

Padelzone, Triton, Exit LeDap
(c) Padelzone/FB – Nach der Übernahme von Padelzone hofft die LeDap Group darauf, Padel olympisch zu machen.

Nun vermeldete Padelzone, dass es es Teil der LeDap Group unter der Führung der europäischen Private-Equity-Gesellschaft Triton wird. LeDap ist ein Zusammenschluss von Padelsport-Unternehmen aus Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark, Polen, Estland und Österreich, mit mehr als 90 Zentren und über 600 Padelplätzen in Europa.

Triton mit 18 Mrd. Euro Umsatz

Triton hat diesen Oktober eine wahre Akquisitions-Offensive gestartet und „We Are Padel“ aus Schweden, „Just Padel“ (Norwegen), „Padel Club Finland“, „Padel Tampere“ bzw. „ProPadel“ (alle Finnland) und eben Padelzone erworben. Die derzeit 49 von Triton geförderten Unternehmen verfügen über einen Gesamtumsatz von rund 18 Milliarden Euro und beschäftigen über 104.000 Mitarbeiter.

Padelzone-Gründer bleiben

Über die genaue Exit-Summe wurde Stillschweigen vereinbart. Strukturell ändert sich bei Padelzone vorerst nicht viel. Die Gründer bleiben alle drei noch weiterhin im Unternehmen als „Minority Shareholder“. Auch das Management Team bleibt weiterhin dabei, wie Beier erzählt.

Er sagt: „Wir werden sicher stark von den Synergien der LeDap Group profitieren, die über Europa hinweg aktuell bereits 600 Courts betreiben. Padel ist in vielen Ländern die mit Abstand am schnellsten wachsenden Sportart für Frauen und Männer. Uns ermöglichst die Zusammenarbeit ein noch schnelleres Wachstum und natürlich auch den Best-Practice Austausch hinsichtlich Padel-Erlebnis, Digitalisierung und weitere Wertschöpfungsketten im Padel.“

Padelsport olympisch machen

Auch Per Agebäck, Manager des Verbrauchersektors von Triton und Vorstandsvorsitzender der LeDap Group sieht in der Übernahme von Padelzone eine wichtige Investition: „Wir streben danach, Marktführer in
allen Bereichen zu werden, in denen wir aktiv sind“, sagt er. „Wir sehen dieser Partnerschaft mit Freude entgegen. Gemeinsam werden wir den Padelsport in Österreich weiter etablieren. LeDaps und Padelzones ambitionierte Pläne zielen darauf ab, in Zusammenarbeit unserer Unternehmensgruppe mit der weltweiten Padel-Community, den Padelsport zu einer olympischen Disziplin zu machen.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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