07.04.2022

Pablissimo bietet neues Mittel im „War for Talents“

Dort wo Kreativität gefragt ist, kann Gezeichnetes des niederösterreichischen Startups zur Antwort werden.
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Pablissimo, Karikatur, War of Talents, Logos, Logo, Employer Branding
(c) Pablissiomo - Thomas Haunschmid bringt die Logo-Karikatur nach Österreich.

Thomas Haunschmid ist der Gründer der Plattform Picassify, über die man Karikaturen bestellen kann. Zuerst als Notlösung für den Geburtstag seines Vaters gedacht, entwickelte sich seine Idee zu einem Erfolgsmodell. Kurz nach Start konnte der Founder bereits auf über 50 internationale Karikaturisten aus 18 Ländern von vier Kontinenten zurückgreifen. Mit rund 3.000 Aufträgen bis dato konnte er einen sechsstelligen Umsatz erreichen. Nun hat er das Feld der Zeichnung nicht verlassen, aber mit Pablissimo einen neuen Bereich geöffnet. Und HR-Manager im „War for Talents“ als Zielgruppe ausgemacht.

Als Mitglied der „Internationalen Gesellschaft der Karikaturisten“ ist der Niederösterreicher gut vernetzt in der Künstler-Szene. Durch den Austausch mit Kollegen aus aller Welt wurde er im vergangenen Jahr auf
„Karikatur-Logos“ aufmerksam.

USA als Vorbild für Pablissimo

„In den USA lassen sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer ein Karikatur-Logo zeichnen, um so das eigene Business zu repräsentieren. Jene werden auf Werbeflyern, Visitenkarten, als KFZ-Beschriftung oder für den eigenen Social-Media-Account genutzt“, erzählt Haunschmid.

Das Interesse daran übermannte ihn und der Gründer ließ sich selbst ein solches Logo zeichnen. „Zu Beginn war ich nicht sicher, ob das Konzept auch im deutschsprachigen Raum funktionieren wird. Nachdem aber durch etwas Werbung auf Facebook und Instagram bereits in den ersten Wochen über 250 Bestellungen hereingekommen sind, war klar, dass die Karikatur-Logos auch hierzulande gut ankommen würden“, weiß er nun.

War for Talents & Employer Branding

Als wichtige Zielgruppe nennt Haunschmid HR-Manager, die im „War for Talents“ stets auf der Suche nach kreativen „Employer Branding“-Maßnahmen sind.

Er sagt: „Wir haben bereits für mehrere Startups Avatare inklusive des Firmenlogos gezeichnet, wobei der Mitarbeiter es als personalisiertes Onboarding-Geschenk bekommt, zum Beispiel gedruckt auf einer Wasserflasche oder als Sticker auf dem Notebook. Zudem werden die Logos dann auf der Website verwendet bzw. für interne Kommunikationstools, wie etwa Slack.“

Die Zeichnungen werden per Hand, mit einem Grafik-Tablet von jenen Künstlern erstellt, die Haunschmid über sein Karikaturisten-Netzwerk kennengelernt hat. Geliefert wird das Bild digital. Der Kunde hat jedoch auch die Möglichkeit, diverse Druckprodukte auf Pablissimo mitzubestellen.

Zuerst DACH, dann weitere Märkte

Zu seinen weiteren Zielen gehört vorerst, die Plattform in Österreich, Deutschland und der Schweiz zu starten: „Es kann aber sehr rasch in weitere Länder skaliert werden“, sagt er. „Hier bin ich noch auf der Suche nach motivierten Mitgründern, die mit mir gemeinsam die Expansion vorantreiben.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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