16.04.2024
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Oxford in Wien: Diese international bekannte Forscherin spricht bei der Houskapreis-Verleihung 2024

Der Houskapreis zeichnet anwendungsnahe und wirtschaftsrelevante Forschung in Österreich aus. Dass das mehr als zeitgemäß ist, weiß man auch in Oxford. Eine international bekannte Forscherin spricht über den ethischen Aspekt beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
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Der Houskapreis wird dieses Jahr am 25. April vergeben. (c) Rene Wallentin

Sie ist Professorin „of Technology and Regulation“ und leitende Forscherin für Datenethik, künstliche Intelligenz, Robotik und Algorithmen an der University of Oxford – konkret am Oxford Internet Institute – und gebürtige Österreicherin.

Die Rede ist von der international renommierten Juristin und IT-Expertin Sandra Wachter. Zur diesjährigen Verleihung des Houskapreises widmet sie sich im Houska-Talk dem Thema „Wie intelligent ist Künstliche Intelligenz?“.

Verliehen wird Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung am Abend des 25. April 2024 in der Aula der Wissenschaften in Wien. Dieses Jahr schon zum 19. Mal. Die erste Ausschreibung fand im Jahr 2005 statt.

Seit seiner Erstverleihung gab es 27 Gewinner:innen, wobei Preisgelder in Höhe von insgesamt 6,33 Millionen Euro vergeben wurden. Seit 2005 wurden insgesamt über 770 Projekte eingereicht. Der Houskapreis wird von der B&C Privatstiftung jährlich vergeben. Dieses Jahr wurden wieder 15 Projekte der insgesamt 73 Einreichungen nominiert.

„Wichtige Bühne für Forscherinnen und Forscher“

“Die Preisverleihung bietet Forscherinnen und Forschern eine wichtige Bühne, um ihre Arbeit einem breiteren Publikum bekannt zu machen und deren Bedeutung für die Gesellschaft zu betonen”, lobt Wachter die bevorstehende Zeremonie.

Dass der Houskapreis trotz seines langjährigen Bestehens seine Aktualität nicht verloren hat, weiß neben Gast-Speakerin Sandra Wachter auch Wolfgang Hofer, Stiftungsvorstand der B&C Privatstiftung, welcher den Houskapreis als festen Bestandteil der österreichischen Forschungsförderungslandschaft sieht: „Die Verbindung zwischen akademischer Forschung und praktischer wirtschaftsrelevanter Anwendung steht im Zentrum des Forschungspreises der B&C Privatstiftung und ist der Grund für seinen Erfolg. Darauf sind wir sehr stolz!“

Indes zeichnet der Houskapreis Forschungsprojekte aus, die durch innovative, anwendungsorientierte Forschung von hoher wissenschaftlicher Qualität einen Beitrag zur Stärkung des österreichischen Wirtschaftsstandortes leisten.

Oxford-Professorin Sandra Wachter lobt den Houskapreis: „Verbindung von Wirtschaft und Forschung ist entscheidend“

Am Oxford Internet Institute (OII) erforscht die IT-Expertin die rechtlichen und ethischen Auswirkungen von KI, Big Data und Robotik sowie die Regulierung von Internet und Plattformen. Im Houska-Talk spricht sie indes über ethische Herausforderungen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Dabei stellt sie die Balance zwischen technologischem Fortschritt und ethischen Prinzipien auf die Probe und beantwortet Fragen rund um Verantwortung und moralische Auswirkungen von KI-Entscheidungen, algorithmischer Voreingenommenheit und Profiling.

Warum der Houskapreis für die Verknüpfung von Forschung und Wirtschaft wichtig ist, begründet Sandra Wachter wie folgt: „Der Houskapreis spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Synergie zwischen Forschung und Wirtschaft. Er würdigt nicht nur herausragende Leistungen in der anwendungsnahen Forschung, sondern betont auch die Bedeutung der erfolgreichen Umsetzung dieser Forschungsergebnisse in praktische Anwendungen.“

Industrie und aufstrebende Technologie brauchen Schnittstellen

Ausgeschöpft sei das Potenzial wirtschaftsnaher Forschung allerdings noch nicht vollständig, meint die Professorin: „Insbesondere Schnittstellen zwischen traditionellen Industriesektoren und aufstrebenden Technologiefeldern wie KI, Biotechnologie und erneuerbaren Energien eröffnen vielfältige Möglichkeiten für innovative Forschungsprojekte mit direktem wirtschaftlichen Nutzen.“

Eine enge Verzahnung anwendungsnaher Forschung und unternehmerischer Innovation eröffne neue Lösungsansätze, „die nicht nur wissenschaftlichen Fortschritt vorantreibt, sondern auch unmittelbare Auswirkungen auf Wirtschaft und Wirtschaftsstandort haben“, fügt Wachter hinzu und appelliert an gezielte Förderung und Zusammenarbeit.

Projekt-Einreichungen in drei Kategorien möglich

Seit 2023 können wirtschafts- und praxisnahe Forschungsprojekte in drei Kategorien eingereicht werden: Hochschulforschung, außeruniversitäre Forschung sowie Forschung und Entwicklung in KMU. Zur Bewertung werden die wissenschaftlichen Kriterien Qualität, Output, Erfolg, Umsetzung und Relevanz sowie der Innovationsgehalt der eingereichten Projekte herangezogen.

Die drei Kategorien werden getrennt voneinander beurteilt. Die Evaluierung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren – durch hochkarätig besetzte Fachbeiratsgremien und eine international anerkannte Fachjury.

150.000 Euro für die Erstplatzierten je Kategorie

Die Fachbeiräte bedienen sich externer Gutachten zur Erarbeitung einer fundierten Entscheidungsgrundlage, woraufhin sie eine erste Reihung vorschlagen, die von der Fachjury final beurteilt wird. Pro Kategorie werden fünf Projekte nominiert. Wesentliche Bewertungskriterien sind Innovationsleistung und der wirtschaftliche Erfolg der eingereichten Projekte.

Der 1. Platz ist mit jeweils 150.000 Euro, der 2. Platz mit jeweils 60.000 Euro und der 3. Platz mit jeweils 20.000 Euro dotiert. Die weiteren Nominierten erhalten jeweils 10.000 Euro.

Herausragende Beispiele für innovative Forschung

Ausgezeichnet werden Forschungsprojekte mit dem Houskapreis, wenn sie durch innovative, anwendungsorientierte Forschung von hoher wissenschaftlicher Qualität überzeugen und einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung des österreichischen Standorts durch wirtschaftlichen Erfolg und Umsetzung leisten. Gewinnerprojekte des Houskapreises zeichnen sich durch ihre Anwendungsorientierte Ausrichtung sowie ihren greifbaren Nutzen und wirtschaftliche Erfolge aus.

Besonderer Fokus wird auf eine enge Verbindung zwischen akademischer Expertise und unternehmerischer Praxis gelegt, wie transformative Ideen in konkrete Lösungen umgesetzt werden. Siegerprojekte sind nicht nur auf technologischen Fortschritt, sondern auch auf nachhaltige Wirkung in Wirtschaft und Gesellschaft ausgerichtet. Sie bieten innovative Ansätze zur Bewältigung aktueller Herausforderungen oder eröffnen Möglichkeiten für Neues.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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