28.06.2018

OwnAustria und VGN verbinden Investments und Zeitschriften-Abos

Die Verlagsgruppe News (VGN) und das Wiener Startup OwnAustria machen gemeinsame Sache. Sein Zeitschriften-Abo kann man jetzt auch mit einem "Investment Abo" für 250 österreichische Top-Unternehmen verbinden.
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Kooperation VGN und OwnAustria
(c) VGN
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„Wir wollen unsere Abonnenten über einen langen Zeitraum an unsere Magazine binden. Dafür brauchen wir aber auch Prämien, die einen langfristigen Nutzen stiften können“, sagt Markus Fallenböck, Geschäftsführer und Chief Sales Officer B2C der Verlagsgruppe News (VGN). Gemeinsam mit dem Wiener Startup OwnAustria hat die VGN nun eine relativ außergewöhnliche Abo-Prämie eingeführt. Zusätzlich zu einem Abonnement der Zeitschriften News, Profil, Trend und TV-Media bekommt man ein kostenloses Startguthaben für die OwnAustria-Plattform.

+++ Own Austria-Gründer Thomas Niss im Video-Interview +++

OwnAustria: Kleinbeträge in Großkonzerne investieren

VGN und OwnAustria
(c) VGN: Markus Fallenböck

Dort kann man auch sehr kleine Beträge (mit monatlichem Mindestinvestment) in 250 Unternehmen investieren, die eine besonders hohe Wertschöpfung in Österreich generieren. Entsprechend lautet der Slogan des Startups: „Verdiene an deinem Alltag“. Unter den Portfolio-Unternehmen sind heimische Großkonzerne wie etwa OMV, Voest Alpine, Raiffeisen Bank International, A1 oder die Post. Aber auch internationale Riesen mit Zweigstellen im Inland, wie Amazon, Coca Cola und VW sind vertreten. „Uns als großen heimischen Publikumsverlag begeistert die Möglichkeit des Mitverdienens an Unternehmen mit hoher Wertschöpfung in Österreich“, sagt Fallenböck.

Niedrige Kosten – gute Chancen auf Rendite

Im Rahmen des Abo-Angebotes bekommen Kunden ein kostenloses Startguthaben für OwnAustria von bis zu 60 Euro. Der Abonnent erhält dazu einen Gutschein, den er nach Registrierung auf der Plattform aktivieren kann. Die komplette Registrierung, Aktivierung und Verwaltung für das Depot erfolgt über die App von OwnAustria. Da die Kosten des Fonds weniger als ein Prozent des veranlagten Betrags pro Jahr betragen, sind die Chancen auf Wertsteigerung besonders gut.

„Grundstein für ein nachhaltiges Investment“

„Es war eine Herausforderung für uns, ein so innovatives, aber auch spezielles Produkt in unser Abomarketing zu integrieren und auch die Logistik zu beherrschen“, erzählt Fallenböck. Nun sei man hochzufrieden, dass der Launch gelungen ist. „Wie bieten damit Abonnenten die Möglichkeit, den Grundstein für ein nachhaltiges Investment zu legen, das hoffentlich über Jahre Freude macht – genauso wie das Abo“, sagt der Geschäftsführer.

Die Abo-Angebote für verschiedene Magazine der VGN:

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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