26.04.2021

Steyrer Startup own3d kauft Domain stream.tv für sechsstellige Summe

Mit stream.tv schafft sich own3d eine neue Dachmarke, die über den mittlerweile drei Produkten des Steyrer Startups stehen wird.
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own3d: Das Gründerteam Lukas Hoffmann, Thomas Rafelsberger und Andreas Hanne will mit der Domain stream.tv den Wachstumskurs weiter vorantreiben
(c) own3d: Das Gründerteam Lukas Hoffmann, Thomas Rafelsberger und Andreas Hanne will mit der Domain stream.tv den Wachstumskurs weiter vorantreiben

Die junge Geschichte des Steyrer Startups own3d begann 2018 mit dem Erwerb einer Domain: own3d.tv. Diese hatte zu dem Zeitpunkt bereits eine längere Geschichte hinter sich. Zwischenzeitlich war sie Ende der Nullerjahre sogar eine der größten Gaming-Streaming-Seiten weltweit gewesen, hatte aber nicht mit internationalen Konkurrenten wie Twitch mithalten können. Die Betreiber schlitterten in den Konkurs. Das neue Gründer-Trio, Thomas Rafelsberger, Lukas Hoffmann und Andreas Hanne, sah in der Internet-Adresse jedoch großes Potenzial und revitalisierte sie als Stream-Design-Anbieter. Nach einigen Jahren starken Wachstums soll es wieder der Erwerb einer Domain sein, die den nächsten Schritt einleitet: stream.tv.

stream.tv wird Frimenname und Dachmarke

Die klingende Adresse ließen sich die Gründer nach eigenen Angaben einiges kosten. Sie zahlten dafür einen nicht näher angegebenen sechsstelligen Betrag. Dafür soll sie sich bald im Firmennamen wiederfinden und zur Dachmarke des Unternehmens werden. Denn in den vergangenen Jahren baute das Team neben own3d.tv, mit dem man mittlerweile Stream Design-Weltmarktführer ist, noch zwei weitere Produkte auf. Mit own3d.pro werden Streaming- und Broadcasting-Tools angeboten, mit streamheroes.gg bietet man ein Loyality- und Monetarisierungs-Programm für Streamer.

Und diese Entwicklung soll sich unter der neuen Marke noch verstärken. „Wir werden in den nächsten Monaten und Jahren, dank des engen Kontakts mit unseren Userinnen und Usern, ein außergewöhnliches Portfolio anbieten, mit dem wir uns in allen Bereichen des Streamings behaupten können“, sagt CEO Rafelsberger. In der Zukunft plane man unter anderem auch eigene Hardware-Komponenten, um Streamern ein Rundum-Paket bieten zu können. „Das ist eine Stärke, die aktuell kein Mitbewerber so anbieten kann“, so der Geschäftsführer.

Bereits 30 Prozent des Umsatzes aus den USA

Vor allem im Gaming-Sektor habe man bereits mit dem derzeitigen Leistungsportfolio „die Nase weit vorne“. „So schnell wie wir wächst kaum ein anderes Unternehmen“, sagt Rafelsberger. Die Ausrichtung im weiter forcierten Wachstumskurs mit stream.tv ist klar international. Bereits jetzt erziele man etwa mehr als 30 Prozent des Umsatzes im US-amerikanischen Markt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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