20.05.2026
FINANZIERUNG

Overwatch AI: Startup von österreichischem Piloten holt 1,5 Mio. Dollar in Pre-Seed-Runde

Das Technologie-Startup Overwatch AI hat sich in einer Pre-Seed-Finanzierungsrunde 1,5 Mio. Dollar frisches Kapital von Investoren wie United Airlines Ventures und Baobab Ventures gesichert. Die Plattform bündelt verstreute Daten im Flugbetrieb, was Airlines jährliche Einsparungen in Millionenhöhe ermöglichen soll. Gegründet wurde das Unternehmen im Juli 2025 vom ehemaligen Linienpiloten Leo Kotil und dem Technologieunternehmer Nikita Kaeshko.
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Technologieunternehmer Nikita Kaeshko und ehemaliger Linienpilot Leo Kotil sind Gründer von Overwatch AI (c) Overwatch AI- Sie stehen auf einem Flughafengelände
Overwatch AI Gründer Nikita Kaeshko und Leo Kotil (v.l.) © Overwatch AI

Bei der Gewährleistung von Sicherheit, Compliance und betrieblicher Effizienz stehen Airline-Teams oft vor der Herausforderung, dass entscheidungsrelevante Daten über Dutzende von Systemen und Dokumenten verstreut sind. Pilot:innen, Flugbegleiter:innen und das Bodenpersonal müssen diese Informationsquellen vor, während und nach jedem Flug durchsuchen, um die für Entscheidungen notwendigen Fakten zusammenzutragen.

Overwatch AI setzt hier an und bündelt diese verteilten Daten auf einer einzigen Plattform. Das Einsatzspektrum umfasst dabei unter anderem die Klärung technischer Sachverhalte, das Abrufen spezifischer Anforderungen von Flughäfen und Fluggesellschaften sowie die Auswertung von Wetterdaten.

„Nach fast einem Jahrzehnt als Pilot weiß ich, wie fragmentiert viele Prozesse und Datenquellen sind, die vor und während des Fluges genutzt werden. Man durchforstet verschiedene Apps und Systeme, die meist auf veralteter Software basieren, und versucht, die Informationen zusammenzufügen, die man benötigt, um Entscheidungen zu treffen“, sagt CEO Leo Kotil. Demnach verbringe man oft mehr Zeit damit als mit dem eigentlichen Fliegen des Flugzeugs.

Mehrere Investoren beteiligt

An der Finanzierungsrunde beteiligten sich United Airlines Ventures und Baobab Ventures, außerdem Pegasus Innovation Lab und Masia. Zu den Angel-Investoren zählen der ehemalige CCO von Tenstorrent und Gründer von ai&, David Bennett, sowie der ehemalige VP von Cirium, Alex Brooker.

„Die Menschen reisen mehr denn je, und der Flugbetrieb ist für Airlines der entscheidende Faktor für Zuverlässigkeit, Kundenzufriedenheit und Umsatzwachstum. Overwatch AI hat bewiesen, dass der Einsatz von Agentic-Systemen im Flugbetrieb Einsparungen in Millionenhöhe ermöglicht“, sagte Carles Reina, Managing Partner bei Baobab Ventures über die Beteiligung.

Mit dem Investment will Overwatch AI das Team vergrößern und die operativen Fähigkeiten und Kapazitäten der Plattform erweitern. Außerdem soll der wachsenden Nachfragen von neuen Kund:innen nachgegangen werden.

Durch Overwatch AI werden bis zu vier Mio. Dollar pro Jahr gespart

Die Technologie wird bereits bei mehreren Fluggesellschaften, die monatlich über 30.000 Flüge abwickeln, eingesetzt. Nach eigenen Angaben sparen diese durch Overwatch AI durchschnittlich bis zu vier Millionen Dollar pro Jahr, und jedes Teammitglied 150 Stunden.

„In einer Branche, in der Sicherheit und Genauigkeit an erster Stelle stehen, sind wir sehr stolz darauf, wie wirkungsvoll unsere Technologie bereits ist – sowohl am Boden als auch in der Luft –, wenn es darum geht, die Sicherheit, Effizienz und Betriebsleistung in der gesamten Luftfahrt zu verbessern“, so Kotil.

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EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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