06.07.2022

Nach 3 Investments in einem Jahr: EduTech-Unicorn kündigt 18 Prozent der Belegschaft

Das auf Nachmittagsbetreuung spezialisierte US-EduTech-Startup Outschool hatte seine Series B-, C- und D-Finanzierungsrunden innerhalb von nur zwölf Monaten abgeschlossen.
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(c) Adobe Stock - and.one

In der aktuellen VC-Krise fällt vielen Scaleups eine bis vor Kurzem andauernde Hypergrowth-Phase auf den Kopf. Aktuelles Beispiel in Österreich ist das Wiener Krypto-Unicorn Bitpanda, das sich nach starkem personellen Wachstum kürzlich zu einer Kündigungswelle gezwungen sah. Auch international gibt es viele Beispiele für zuletzt stark wachsende Unternehmen, die nun Massenkündigungen umsetzen müssen darunter große Namen wie Klarna. Bei den meisten steht starker Druck ihrer Investor:innen dahinter, möglichst schnell profitabel zu werden, weil die nächste Finanzierungsrunde ungewiss ist. Einen besonderen Fall gab es nun mit dem US-EduTech Outschool.

In zwölf Monaten zunächst zum Unicorn und weiter zur 3-Milliarden-Bewertung

Außergewöhnlich ist zwar nicht der Anteil an gekündigter Belegschaft – mit 18 Prozent liegt dieser im selben Bereich wie bei den meisten anderen Scaleups, die nun Massenkündigungen durchführten. Die absolute Zahl der Gekündigten ist mit 31 Personen sogar vergleichsweise ziemlich niedrig. Erstaunlich ist aber die Geschwindigkeit, in der Outschool, das einen Online-Marktplatz für virtuelle Nachmittagsbetreuung und Kurse für Schüler:innen betreibt, direkt zuvor gewachsen ist. Innerhalb von nur zwölf Monaten hat das Unternehmen laut dem US-Magazin TechCrunch seine Serie B-, C- und D-Finanzierungsrunden abgeschlossen, wurde dabei zum Unicorn und nur vier Monate später mit rund drei Milliarden US-Dollar bewertet. Das war im vergangenen Oktober.

Outschool: Nach Corona-Hypergrowth schlägt die VC-Krise zu

Man habe in der Hypergrowth-Phase die Belegschaft wegen (Corona-bedingt) unerwartet hoher Nachfrage innerhalb von Monaten von 25 auf 164 aufgestockt, erklärt Outschool CEO Amir Nathoo gegenüber TechCrunch und meint: „Es ist kein Geheimnis, dass sich die Marktbedingungen zuletzt rapide verändert haben“. Man müsse nun in der zweiten Jahreshälfte defensiver vorgehen. „Das war eine der schwierigsten Entscheidungen, die ich in meiner Karriere treffen musste“, so Nathoo. Man habe für die Gekündigten ein „sehr großzügiges“ Abfindungs-Paket geschnürt. Dank der hohen Investments noch vor einigen Monaten sei man auf drei Jahre durchfinanziert.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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