06.03.2025
FUSION

Outfittery und Lookiero fusionieren – EBITDA im zweistelligen Millionenbereich geplant

Der Berliner Online-Modehändler Outfittery, gegründet von der Österreicherin Julia Bösch, hat kürzlich eine weitere Fusion bekannt gegeben. Zusammen mit dem spanischen Modeunternehmen Lookiero entsteht die neue „Outfittery Lookiero Group“.
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Oufittery-Gründerin Julia Bösch und Lookiero-Gründer Oier Urrutia © Outfittery

„Als ich meinen Verwandten zu Weihnachten von Outfittery erzählte, ist mein Onkel nervös geworden. ‘Was riskierst du da?’, sagte er und hat sofort Schnaps bestellt“, erzählte die österreichische Ouftittery-Gründerin Julia Bösch in einem Interview mit brutkasten. Seitdem hat sich viel getan im Unternehmen. Outfittery bietet einen personalisierten Online-Shopping-Service für Männermode an. Das Unternehmen wurde 2012 von Bösch und Anna Alex gegründet und erzielte 2021 einen Umsatz von über 70 Millionen Euro – brutkasten berichtete. Nun folgt die Fusion mit dem konkurrierenden Modeunternehmen Lookiero.

CEO Bösch: „Teil der Stratege, über Merger zu wachsen“

Outfittery fusioniert bereits zum zweiten Mal mit einem Konkurrenten – 2019 ging das Unternehmen eine Partnerschaft mit Modomoto ein. Auch wenn das zunächst ungewöhnlich erscheinen mag, ist es laut CEO Bösch „Teil der Strategie, über Merger zu wachsen“. Das neu entstandene Unternehmen trägt den Namen „Lookiero Outfittery Group“.

Beide Firmen bringen unterschiedliche Stärken in die Gruppe ein: Lookiero verfügt über Expertise in der Modeberatung für Frauen und konzentriert sich besonders auf den französischen Markt. Outfittery hingegen richtete sich auf höherpreisige Männermode aus und ist vor allem im DACH-Raum etabliert. „Durch die gebündelte technologische Expertise und den gemeinsamen Datenpool kann die fusionierte Unternehmensgruppe ihren Kund:innen ein noch präziseres personalisiertes Shopping-Erlebnis bieten“, heißt es von Outfittery.

Zukünftig wird eine gemeinsame Plattform entstehen, während die Marken Lookiero und Outfittery weiterhin bestehen bleiben – ebenso wie die Teams und Standorte. Laut Unternehmensangaben wird der gemeinsame Umsatz bei knapp 130 Millionen Euro liegen.

Weiterentwicklung des personalisierten Online-Shoppings

Beide Geschäftsführer:innen behalten auch in der neu entstandenen Gruppe führende Positionen. Outfittery-Gründerin Julia Bösch übernimmt die Rolle der Executive Chair, also geschäftsführende Aufsichtsratsvorsitzende. Lookiero-Gründer Oier Urrutia wird CEO des fusionierten Unternehmens und leitet damit das operative Geschäft. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, den Bereich des personalisierten Online-Shoppings kontinuierlich weiterzuentwickeln.

„Lookiero und Outfittery sind zwei gründergeführte Unternehmen, deren starke Teams in Kultur und Know-how ideal zusammenpassen. Mit unseren komplementären Stärken treiben wir das Wachstum voran. Wir teilen die Vision, einen globalen Anbieter für Online Personal Shopping zu schaffen, der durch die einzigartige Kombination aus menschlicher Beratung und KI Menschen dabei unterstützt, sich in ihrem Stil selbstbewusst zu entfalten“, sagt Bösch.

Ziel: EBITDA-Merge im zweistelligen Millionenbereich

Die Lookiero Outfittery Group positioniert sich als starker europäischer Mitbewerber im Bereich Online-Personal-Shopping. In 13 europäischen Märkten aktiv, startet die Gruppe mit einer Basis von über drei Millionen aktiven Kund:innen. Künftig wolle man die Profitabilität der einzelnen Plattformen sichern und ein EBITDA im zweistelligen Millionenbereich erreichen, heißt es in der offiziellen Presseaussendung.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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