20.03.2020

Indoor-Ostern: Coronavirus-Maßnahmen bis 13. 4. verlängert

Die aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zeigen in Österreich erste Erfolge. Sie werden nun bis Ostermontag verlängert.
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Ostern mit Coronavirus
(c) Adobe Stock / Maren Winter

Die Ausgangsbeschränkungen auf Grund des Coronavirus wurden in Österreich nun um drei Wochen verlängert. Sie dauern somit bis Ostermontag, 13. April. Dies teilte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) gemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) am Freitag in einer Pressekonferenz mit.

Maßnahmen gegen Coronavirus wirken

Die Maßnahmen wirken, bekräftigte Kurz: Die Zahlen sprächen eine eindeutige Sprache. In den Schulen seien weniger als fünf Prozent der Kinder in Österreich in Betreuung, der Gebrauch des öffentlichen Verkehrs sei stark zurückgegangen Erneut appellierte der Bundeskanzler an die Bevölkerung, sich weiterhin an die Maßnahmen zu halten.

+++Hintergründe und News zum Coronavirus+++

Die bisheriger Ergebnisse sind jedoch nur ein erster Schritt, wie Anschober sagt: „Es war und ist unser Ziel, die Zahl der Zuwächse drastisch zu reduzieren und wo immer es geht neue Infektionen zu verhindern,“ um auch das Gesundheitssystem zu entlasten, wie Anschober sagt.

Laut einer eigens eingerichteten Sub-Seite des Gesundheitsministeriums gibt es derzeit 2307 Erkrankungen in Österreich. DErzeit sind 72 Patienten hospitalisiert, davon 14 auf Intensivstation.

Härtefonds für kleine Unternehmen

Erwähnt wurde in diesem Kontext auch ein Härtefonds in Höhe von rund einer Milliarde Euro, mit dem vor allem Klein- und Kleinstunternehmen unterstützt werden sollen. Schon in der ersten Woche soll es die erste Auszahlungstranche geben. Viele Unternehmen kämpfen wegen der wegbrechenden Aufträge mit mangelnder Liquidität, hier sollen Dominoeffekte verhindert werden.

Die Pressekonferenz zum nachschauen


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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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AI Summaries

Indoor-Ostern: Coronavirus-Maßnahmen bis 13. 4. verlängert

  • Die aktuellen Regeln zur Bekämpfung des Coronavirus dauern bis Ostermontag, 13. April.
  • Dies teilte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) gemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) am Freitag in einer Pressekonferenz mit.
  • Die Maßnahmen wirken, bekräftigte Kurz: Die Zahlen sprächen eine eindeutige Sprache.
  • Laut einer eigens eingerichteten Sub-Seite des Gesundheitsministeriums gibt es derzeit 2307 Erkrankungen in Österreich.

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