09.06.2021

OSS: So funktioniert der neue One-Stop-Shop für die Umsatzsteuer

Über ein neues Portal können Unternehmen die in der EU anfallende Umsatzsteuer für bestimmte Umsätze erklären und bezahlen.
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Umsatzersatz - Steuern in der Homeoffice-Regelung - Ecovis-Experten zur Verlängerung von Ausfallsbonus , Verlustersatz und Härtefallfonds
(c) Ecovis: Katharina Geweßler & Christoph Puchner

GASTBEITRAG

Mit 1. Juli 2021 wurde das neue One-Stop-Shop-System (OSS) eingeführt, mit dem Unternehmer über ein elektronisches Portal relevante, gewisse in der EU anfallende Umsatzsteuern erklären und bezahlen können. Damit kommt es für Unternehmen grundsätzlich zu einer Verwaltungsvereinfachung – um in den Genuss des OSS zu kommen, sind jedoch einige Punkte zu beachten. Nachfolgend werden die wesentlichen Aspekte der neuen Regelungen zusammengefasst.

Das EU-weit einheitliche OSS-System wurde in Österreich durch das E-Commerce-Paket im Zuge des Abgabenänderungsgesetz 2020 umgesetzt. Nach einmaliger Verschiebung tritt die Regelung nun am 1. Juli 2021 in Kraft. Das System vereinheitlicht die umsatzsteuerliche Behandlung von gewissen Lieferungen und sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer (Versandhandel).

Der OSS ist ein elektronisches Portal, über das Unternehmen die in der EU anfallende Umsatzsteuer für bestimmte Umsätze erklären und bezahlen können. Verwendet ein Unternehmen die Sonderregelung für den OSS, entfällt die Verpflichtung, sich für die Umsätze, die über den OSS erklärt werden können, im jeweiligen Mitgliedstaat zur Umsatzsteuer zu registrieren.

Es gibt 3 verschiedene Systeme

Innerhalb der EU gibt es drei verschiedene One-Stop-Shop Schemen: Über den EU-OSS können sonstige Leistungen an Nichtunternehmer, innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze und bestimmte Umsätze einer Plattform erklärt werden. Über den IOSS können sowohl EU-Unternehmen als auch Drittlandsunternehmen Einfuhr-Versandhandelsumsätze erklären. Für den Nicht-EU-OSS können sich nur Drittlandsunternehmen registrieren, um dort ihre Umsatzsteuer für Dienstleistungen an Nichtunternehmer zu erklären. Nachfolgend eine kurze Übersicht:

UnternehmenNicht-EU-OSSEU-OSSIOSS
EU-UnternehmenRegistrierung nicht möglichDienstleistungen an Nichtunternehmer*
Innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze
Innerstaatliche Lieferungen durch Plattformen (§ 3 Abs. 3a Z 2 UStG)
Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis maximal EUR 150,-
Drittlands-UnternehmenDienstleistungen an NichtunternehmerInnergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze
Innerstaatliche Lieferungen durch Plattformen (§ 3 Abs. 3a Z 2 UStG)
Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis maximal EUR 150,-
*Dienstleistungen können nur im EU-OSS erklärt werden, wenn das Unternehmen im Mitgliedstaat, in dem die Leistung erbracht wird, nicht niedergelassen ist.

In diesem Zusammenhang kommt es auch zur Abschaffung der bisherigen Lieferschwellen für Versandhandelslieferungen. Stattdessen wird eine Kleinstunternehmer-Regelung für innergemeinschaftlichen Versandhandel und Dienstleistungen an Nichtunternehmer in Höhe von EUR 10.000 bezogen auf den gesamten EU-Raum eingeführt (wird diese Schwelle in einer Gesamtbetrachtung über den EU-Raum nicht überschritten, können Umsätze im Ursprungsland umsatzsteuerlich erfasst werden). Bei Überschreiten der Schwelle ist grundsätzlich eine umsatzsteuerliche Erfassung im jeweiligen Bestimmungsland erforderlich. Alternativ dazu ist unter gewissen Voraussetzungen die Meldung und Zahlung nach erfolgter Registrierung über das elektronische System OSS möglich. Entscheidet sich ein Unternehmen für die OSS-Registrierung sind grundsätzlich alle relevanten Umsätze (Dienstleistungen und innergemeinschaftlicher Versandhandel an Nichtunternehmer) über das System zu melden. 

So kann man sich zum OSS anmelden

Die Antragstellung für eine Registrierung zum EU-OSS in Österreich erfolgt elektronisch über FinanzOnline. Die Verwendung setzt eine österreichische UID-Nummer voraus. Möchte der Unternehmer den OSS verwenden und liegen die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme vor, ist der OSS ab dem Kalendervierteljahr anzuwenden, das auf die Antragstellung folgt (zB will ein Unternehmer den OSS ab 1. Juli 2021 verwenden, muss er einen Antrag auf Registrierung bis spätestens 30. Juni 2021 abgeben).

Betreibt ein Unternehmer beispielsweise in Österreich sein Unternehmen (Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in Österreich), ist Österreich Mitgliedstaat der Identifizierung für das OSS System. Betreibt ein Drittstaatsunternehmer sein Unternehmen außerhalb der EU und hat er innerhalb der EU nur eine Betriebstätte in Österreich, ist ebenfalls Österreich der Mitgliedstaat der Identifizierung. Hat dieser Unternehmer noch eine andere Betriebsstätte innerhalb der EU, kann er einen Mitgliedstaat zur Registrierung auswählen.

Im Falle der erstmaligen Leistungserbringung einer Leistung, die unter die Sonderregelung fällt, kann davon abweichend der Antrag bis zum 10. Tag des auf die erste Leistungserbringung folgenden Monats gestellt werden (zB erfolgt die erstmalige Leistungserbringung im August 2021 ist bis 10. September 2021 ein Antrag über Finanzonline einzubringen).

Laufende Meldungen und Bezahlung

Die laufenden Umsatzsteuermeldungen erfolgen über FinanzOnline. Der Erklärungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Die Erklärung ist bis zum letzten Tag des auf den Erklärungszeitraum folgenden Monats abzugeben:

ErklärungszeitraumMeldung bis spätestens
Q1 (Jänner – März)30. April
Q2 (April – Juni)31. Juli
Q3 (Juli – September)31. Oktober
Q4 (Oktober – Dezember)31. Jänner

Die unter den EU-OSS fallenden Umsätze sind in jenes Quartal aufzunehmen, in dem die Lieferung bzw Dienstleistung ausgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen der Istbesteuerung nach § 17 UStG unterliegt oder wenn eine Anzahlung getätigt wurde. Hat der Unternehmer in einem Quartal keine Umsätze erbracht, muss er eine Nullerklärung abgeben.

Der Vorsteuerabzug ist nicht über den OSS möglich. Sofern Vorsteuern abzugsfähig sind, sind diese im Vorsteuererstattungsverfahren oder im Veranlagungsverfahren (sofern das Unternehmen auf Grund anderer Umsätze registriert ist) geltend zu machen.

Die Entrichtung der Steuer für die über OSS erklärten Umsätze erfolgt über den Mitgliedstaat der Identifizierung auf ein für Zwecke des OSS eingerichtetes Konto. Die Zahlung erfolgt unter Hinweis auf die zugrundeliegende Steuererklärung. Die Zahlung hat bei Abgabe der Erklärung, spätestens jedoch bis zum letzten Tag des auf den Erklärungszeitraum folgenden Monats zu erfolgen.

Beendigung des EU-OSS

Eine Beendigung des EU-OSS ist jederzeit möglich. Dies ist jedenfalls erforderlich, wenn die Tätigkeit eingestellt wird. Die Beendigung ist spätestens 15 Tage vor Ende eines Kalendervierteljahres elektronisch zu erklären und entfaltet mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres Wirkung.

Für das EU-OSS System steht bereits eine elektronische Testumgebung und eine dazugehörige Anleitung zur Verfügung. Unternehmer können hier den künftigen Ablauf testen.

Nicht-EU-OSS (Nicht EU-Schema)

Betreibt ein Drittlandsunternehmer sein Unternehmen außerhalb der EU und hat weder eine Betriebstätte in Österreich noch in einem anderen Mitgliedstaat und ist er aus anderen Gründen nicht verpflichtet, sich aus umsatzsteuerlichen Gründen in einem Mitgliedstaat registrieren zu lassen, kann der Unternehmer Österreich als Mitgliedstaat der Identifizierung wählen. 

Die Antragstellung für eine Registrierung zu diesem Nicht-EU-OSS erfolgt elektronisch über das beim BMF dafür eingerichtete Portal. Auch hier wurde bereits eine Testumgebung eingerichtet.

Im Wesentlichen gelten hinsichtlich der laufenden Meldungen und Bezahlungen sowie Vorsteuern dieselben Rahmenbedingungen wie im Zusammenhang mit dem EU-OSS-System.

IOSS für Einfuhr-Versandhandelsumsätze

Neben den oben angeführten Änderungen wird auch ein Import-One-Stop-Shop ab 1. Juli 2021 implementiert. Dahingehend werden Einfuhr-Versandhandelsumsätze an Nichtunternehmer, bei denen der Einzelwert der Waren je Sendung EUR 150,- nicht übersteigt von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Alle anderen Einfuhrlieferungen mit Warenwert über EUR 150,- sind nach den bestehenden Regelungen zu deklarieren und besteuern. Bei der Einfuhr hat der Händler dem von ihm beauftragten Transporteur seine IOSS-Identifikationsnummer bekanntzugeben, damit die IOSS-Nummer (spätestens) bei Abgabe der Einfuhrzollanmeldung vorgelegt werden kann.

Im Wesentlichen gelten hinsichtlich Registrierung, laufenden Meldungen und Bezahlungen sowie Vorsteuern dieselben Rahmenbedingungen wie im Zusammenhang mit dem OSS-System, wobei hinsichtlich Erklärungszeitraum der jeweilige Kalendermonat relevant ist.

Damit gilt auch, dass die Anwendung von IOSS optional ist. Der betroffene Unternehmer kann auch bei der aktuellen Abwicklung mittels zollrechtlicher Einfuhr bleiben, mit dem Nachteil, dass die Einfuhr dann nicht der Steuerbefreiung unterliegt.

Dieser Gastbeitrag wurde von Christoph Puchner, Steuerberater und Geschäftsführer, und Katharina Geweßler Steuerberater von ECOVIS Austria verfasst.

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Der Web Summit in Lissabon | (c) martin pacher / brutkasten

Für viele Gründer:innen aus Österreich ist der Web Summit in Lissabon im November ein Fixpunkt im Kalender. Was am Ende dabei herauskommt, ist jedoch oft Zufall.

„Viele Startups sind nicht gut vorbereitet. Die fangen ein, zwei, drei Tage vorher an, machen vielleicht das eine oder andere Meeting aus und verlassen sich darauf, dass sie zum Österreicher-Abend gehen“, sagt Andreas Jaritz im Gespräch mit brutkasten. Der Serial Founder, der unter anderem das Remote-Work-Startup Emma Wanderer mitgegründet hat und heute in Lissabon lebt, kennt beide Seiten. Mit seinem eigenen Startup war er selbst am Web Summit im Fundraising unterwegs und kam mit zwei Investoren bis zur Due Diligence.

Aus dieser Erfahrung ist nun ein Programm entstanden. Gemeinsam mit Jasper Ettema, Gründer von JET Growth und Initiator der Startup Investment Academy, startet Jaritz heuer das „Lisbon Launchpad“. Die Idee: Startups sollen nicht „kalt“ in den Web Summit gehen, sondern mit ausgearbeiteter Sales-Strategie, geschärftem Pitch und bereits geknüpften Kontakten. “80 Prozent des Erfolgs solcher Veranstaltungsteilnahmen liegt in der Vorbereitung. Wir zeigen den Teilnehmer:innen wie sie das beste aus ihre Teilnahme machen.” 

Zwei Online-Sessions, fünf Tage Lissabon, dann der Summit

Das Programm läuft in drei Phasen. Am 2. Oktober gibt es einen zweistündigen Online-Kick-off, am 23. Oktober eine weitere Online-Session. Vom 4. bis 9. November arbeiten die Teams dann vor Ort in Lissabon mit den Coaches am Markteintritt in Portugal, Sales-Pipeline und Fundraising. Direkt im Anschluss, vom 9. bis 12. November, nehmen sie am Web Summit teil und setzen um, was sie in den Tagen zuvor erarbeitet haben.

Jasper Ettema und Andreas Jaritz, die Initiatoren des „Lisbon Launchpad“ | Foto: zur Verfügung gestell

Inhaltlich stützt sich das Launchpad auf drei Säulen. Erstens die Sales-Strategie mit Ideal Customer Profiles, Buyer Personas, Outreach-Nachrichten und dem Aufbau einer konkreten Pipeline. Zweitens das Fundraising: Finanzierungsbedarf ableiten, Investor:innen-Personas entwickeln, Pitch und One-Pager erstellen. Nach eigenen Angaben erhalten die Teilnehmer:innen dazu Zugang zu einer Investor:innen-Liste mit mehr als 2.500 Einträgen zu über 1.800 europäischen Investor:innen. Drittens der Markteintritt in Portugal und darüber hinaus, etwa in Richtung Südamerika und Afrika, wofür lokale Expert:innen eingebunden werden.

„Ich habe das bei großen Events immer sehr strategisch gemacht. Wie viele Termine machst du aus? Wie sorgst du dafür, dass du nichts dem Zufall überlässt?“, sagt Jaritz. Genau dieses Vorgehen soll im Launchpad vermittelt werden. Die Coachings finden laut Programmbeschreibung in Gruppen- und Einzelformaten statt, jeweils mit einem theoretischen Teil und einer direkten Umsetzung für das eigene Startup. “Wir nehmen dieses Erfolgsformat aus der Startup Investment Academy mit, wo wir einen 100-Prozent-Promotor-Score erreichen haben,” sagt dazu Ettema.

Pitching Night bei den COREangels

Der wohl größte Anreiz liegt in den beiden Side Events, die während der Tage in Lissabon stattfinden. Bei einer Partner Night geht es um den Markteintritt in Portugal, Südamerika und Afrika. Bei einer Investment Night pitchen die Teilnehmer:innen vor Business Angels aus lokalen Netzwerken, darunter den COREangels, einer Angel-Investment-Vereinigung, die laut Jaritz in in mehreren Ländern mit über 300 Angels aktiv zwischen 50.000 und 250.000 Euro investiert. 

Dazu kommt ein weiteres Element, das Jasper Ettema  erst kürzlich fixieren konnte: Jenes teilnehmende Startup, das den höchsten Grad an „Investment Readiness“ erreicht, kommt auf die Shortlist des Investment Committees der COREangels und darf dort pitchen. Ettema und Jaritz wollen außerdem österreichische Business Angels und Investor:innen zu den Side Events nach Lissabon bringen.

Dass die beiden Initiatoren mit dem Format nicht bei null starten, zeigen die Zahlen der Startup Investment Academy in Graz, auf der das Launchpad aufbaut. “Von den 28 Startups, die bislang teilgenommen und gegründet haben, sind laut Ettema alle noch aktiv, sieben davon haben mittlerweile ein Funding abgeschlossen, und eines machte bereits einen Exit. Jaritz selbst war mit dem Grazer Startup FreyZein Teilnehmer der Academy.

Unterstützung durch Advantage Austria, Förderung über GO International

Unterstützt wird das Launchpad von der Wirtschaftskammer Österreich und Advantage Austria in Lissabon. Die Idee zum Programm entstand laut den beiden im Austausch mit Günther Schabhüttl, der die Außenwirtschaft in Lissabon vertritt. Für die Teilnehmer:innen relevant ist vor allem die Förderschiene: Laut Programmbeschreibung können die Kosten für Launchpad und Web Summit inklusive Beratungs- und Reisekosten je nach Situation des Startups über den Internationalisierungsscheck des GO-International-Programms der Wirtschaftskammer Österreich zu 50 Prozent gefördert werden.

Was es kostet

Das Paket umfasst die beiden Online-Sessions, fünf Tage Gruppen- und Einzelcoaching in Lissabon, die Side Events, alle Methoden und Vorlagen. Anreise und Übernachtungen müssen die Teilnehmer:innen selbst organisieren. Für Einzelgründer:innen kostet die Teilnahme 2.990 Euro exklusive Umsatzsteuer, für Zweierteams 4.990 Euro.

Wer sich informieren will, kann dies in drei Online-Info-Calls am 15. September (17 Uhr), am 23. September (17 Uhr) und am 28. September (13 Uhr) tun. Die Anmeldung läuft über die Website des Programms.

Kontakt: 

Jasper Ettema

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