24.03.2026
RUN LABS

Oscar Geldfuchs: Neue KI-Finanzbildungs-App für Kinder von Oscar-Stories-Machern

Kinder zwischen sechs und 14 Jahren sollen mit Oscar Geldfuchs durch personalisierte KI-Geschichten den Umgang mit Geld lernen.
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Matthias Neumayer und Dima Rubanov | (c) Vlad Dobre
Matthias Neumayer und Dima Rubanov | (c) Vlad Dobre

Conversational-AI-Anwendungen für Kinder – das ruft bei vielen Menschen wohl zurecht eine gewisse Skepsis hervor. Die Wiener Gründer Matthias Neumayer und Dima Rubanov beschäftigen sich mit dem Thema bereits seit Jahren. Mit ihrem Startup, das neuerdings unter dem Namen Run Labs firmiert – bis vor Kurzem hieß es HeyQQ – erlangten sie unter anderem mit der App Oscar Stories, die Gute-Nacht-Geschichten für Kinder generiert, Bekanntheit. Ihren Ansatz, wirklich kindgerechte KI-Anwendungen zu bauen, stellten sie schließlich mit dem Open-Source-KI-Modell Lorastral für Sechs- bis Zwölfjährige auch anderen zur Verfügung.

„Finanzbildung beginnt nicht mit dem ersten Gehalt“

Nun kommt vom Team, das etwa mit Branding5 und FragDasPDF auch KI-Anwendungen in anderen Bereichen anbietet, ein weiteres Produkt für Kinder: Oscar Geldfuchs. „Finanzbildung beginnt nicht mit dem ersten Gehalt, sondern mit den ersten Entscheidungen. Mit Oscar Geldfuchs verbinden wir sichere, personalisierte KI-Geschichten mit pädagogischer Tiefe – und bringen dabei all das ein, was wir aus Oscar Stories gelernt haben –, damit Kinder früh verstehen, wie Geld funktioniert und bessere Entscheidungen treffen“, erklärt Co-Founder Rubanov.

Orientierung an EU/OECD-Rahmen

Konkret fokussiert sich die App auf vier Kernbereiche des EU/OECD-Kompetenzrahmens für finanzielle Bildung: „Geld und Transaktionen“, „Planen und Verwalten“, „Risiko und Ertrag“ sowie „Finanzielle Verantwortung“.

„Jede Lektion folgt einem klaren Aufbau: ein Lernziel, eine personalisierte Geschichte, Reflexionsfragen, kurze Videos und eine praktische Aufgabe – etwa das Erstellen eines Wochenbudgets“, heißt es von Run Labs. Kinder sollen so den Umgang mit Geld – „von Sparen und Budgetieren bis zu ersten Investment-Konzepten“ erlernen. Dabei achte man darauf, dass die Inhalte nicht nur ansprechend, sondern entwicklungspsychologisch fundiert und kompetenzbasiert sind.

Anwendung im Alltag

Die Kinder sollen dabei „nicht nur Inhalte konsumieren“, sondern das Gelernte auch tatsächlich anwenden. „Sie setzen sich Sparziele, reflektieren Ausgabeentscheidungen und üben Entscheidungsfindung in alltäglichen Situationen. So wird die Brücke zwischen digitalem Lernen und realem Verhalten geschlagen“, heißt es vom Startup. Einen weiteren Fokus setzt Run Labs bei Oscar Geldfuchs auf Barrierefreiheit, konkret etwa eine „Legasthenie-freundliche Gestaltung“. Zudem umfasst die Anwendung nicht nur die Lerneinheiten für Kinder, sondern auch Co-Reading-Formate und Videos für Eltern und fertige Unterrichtsabläufe für Pädagog:innen.

Run Labs noch auf Partnersuche für Oscar Gedlfuchs

In Sachen Finanzierung sind Neumayer und Rubanov aktuell noch auf Partnersuche. Man strebe an „die App dauerhaft kostenlos zur Verfügung zu stellen, sofern sich Sponsoren und Bildungspartner finden, die diese Vision mittragen“. Aktuell ist die Anwendung im ersten Monat kostenlos. „Finanzbildung sollte kein Luxus, sondern eine Grundkompetenz sein. Wir stellen Oscar Geldfuchs bewusst im ersten Monat kostenlos zur Verfügung, weil wir überzeugt sind, dass jedes Kind in Österreich Zugang zu guter Finanzbildung verdient. Unser Ziel ist es, die App langfristig für alle kostenfrei zu halten – mit Partnern, die diese Mission teilen“, sagt Co-Founder Neumayer.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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