20.12.2024
ORORATECH

SpaceTech mit Kärntner Co-Founder kooperiert mit Deutscher Raumfahrtagentur

Das Münchner SpaceTech-Startup OroraTech gab den Abschluss eines mehrjährigen Vertrags mit der Deutschen Raumfahrtagentur (DLR) bekannt. Ziel der Partnerschaft ist es, Wissenschaftler:innen, Forschungseinrichtungen und weiteren Behörden wichtige Wärmedaten bereitzustellen.
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Das OroraTech-Führungsteam mit dem Kärntner Co-Founder Thomas Grübler (3.v.l.) | (c) OroraTech
Das OroraTech-Führungsteam mit dem Kärntner Co-Founder Thomas Grübler (3.v.l.) und CEO und CTO Martin Langer (m.) | (c) OroraTech.

Angesichts der Zunahme von Naturkatastrophen gewinnt die Entwicklung innovativer Technologien in diesem Bereich zunehmend an Bedeutung. Eine dieser Technologien ist die „satellitengestützte Thermalsensorik“ von OroraTech. Mithilfe ihrer Nanosatelliten-Technologie kann das Startup Temperaturen auf der Erdoberfläche direkt aus dem Weltall messen und analysieren.

OroraTech wurde 2018 in München von dem österreichischen Co-Founder Thomas Grübler gegründet. Nach mehreren Finanzierungsrunden in Millionenhöhe gab Grübler im Oktober 2023 seinen Posten als CEO ab und übernahm die Rolle des Chief Strategy Officer (CSO). Nun verkündet OroraTech seine Zusammenarbeit mit der Deutschen Raumfahrtagentur (DLR).

OroraTech stellt „hochwertige Wärmedaten“ für die Forschung zur Verfügung

Die Zusammenarbeit zielt darauf ab, einem breiten Netzwerk aus Forscher:innen und Wissenschaftler:innen entscheidende Daten zur Landoberflächentemperatur bereitzustellen. Grundlage dafür sind Informationen, die von OroraTechs Satelliten Forest-2 sowie dem bald startenden Otc-P1 im Orbit gesammelt werden.

„Durch die Partnerschaft mit OroraTech können wir deutschen Wissenschaftlern und Anwendungsentwicklern die hochwertigen Wärmedaten zur Verfügung stellen, die sie benötigen, um wirkungsvolle Forschung voranzutreiben und ihren innovativen Wert zu erkunden, während wir eine nachhaltigere Zukunft für alle Bürger aufbauen“, erklärt Godela Roßner, Leiterin der Erdbeobachtung bei der DLR.

Landoberflächentemperatur als wichtiges Instrument

OroraTech will mit seinen Echtzeitdaten Forscher:innen dabei unterstützen, „kritische Umweltprobleme besser zu verstehen und anzugehen“, erklärt das Startup.

„Daten zur Landoberflächentemperatur sind ein wichtiges Instrument, um zu verstehen, wie sich Umweltveränderungen auf Ökosysteme und städtische Gebiete auswirken. Wir sind stolz darauf, dass unsere Daten Wissenschaftlern in ganz Deutschland ermöglichen, innovative Lösungen für die Herausforderungen des Klimawandels zu entwickeln“, sagt Lisa-Katharina Habich, Leiterin der Geschäftsentwicklung bei OroraTech.

Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor

Diese Daten leisten einen wertvollen Beitrag für Forschung und Wissenschaft. Sie eröffnen vielfältige Anwendungsmöglichkeiten: von der Überwachung städtischer Wärmemuster zur Förderung einer nachhaltigen Stadtplanung, über Waldbrandprävention bis hin zur Beobachtung der Bewässerung von Nutzpflanzen zur Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität.

Mit der „Integration der fortschrittlichen Wärmedaten von OroraTech in ihr Ökosystem“ will die DLR die zentrale Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor betonen. Diese Partnerschaft sei ein entscheidender Schritt für die erfolgreiche Umsetzung umfassender nationaler Klimainitiativen, heißt es in der Aussendung.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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