03.01.2022

OroraTech: Erster Satellit von Münchner Anti-Waldbrand-Startup soll am 13. Jänner ins All fliegen

Das in München ansässige SpaceTech OroraTech rund um den österreichischen Co-Founder Thomas Grübler hat ein satellitengestütztes Waldbrand-Frühwarnsystem entwickelt. Am 13. Jänner soll der erste Kleinsatellit mit einer eigens entwickelten Infrarotkamera ins All geschossen werden.
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OroraTech
Thomas Grübler von OroraTech | (c) OroraTech

In den vergangenen Jahren haben Anzahl und Ausmaß von Waldbränden besorgniserregend zugenommen. Allein in den USA zerstörten Brände 2020 über 41.000 km² Fläche, im Mittelmeerraum brannte es über 50.000 Mal. Weltweit setzen Brände jährlich rund acht Milliarden Tonnen CO2 frei – mehr als der weltweite Automobilverkehr – und verursachen versicherte Schäden in Höhe von rund 24 Milliarden US-Dollar.

Eine Lösung für dieses Problem hat das Münchner SpaceTech OroraTech auf den Markt gebracht, das 2018 vom gebürtigen Villacher Thomas Grübler mit drei weiteren Mitstreitern gegründet wurde. Das Spin-Off der Technischen Universität München entwickelte ein globales, satellitenbasiertes Frühwarnsystem für Waldbrände. Mittlerweile zählt das Unternehmen weltweit zahlreiche staatliche Behörden und private Unternehmen zu seinen Kunden.

Millionen-Investment für OroraTech

Im Sommer 2021 konnte OroraTech in einer Series-A-Finanzierungsrunde rund 5,8 Millionen Euro aufnehmen. Das frische Kapital sollte unter anderem den Start einer eigenen Flotte an Kleinsatelliten finanzieren, die mit Infrarotkameras ausgestattet sind. Ziel ist es, Temperatur-Abweichungen mit einer noch höheren zeitlichen und örtlichen Auflösung aufzuspüren. Unter anderem sollen so Einsatzkräfte vor Ort Brände noch gezielter bekämpfen können.

Die Mission trägt den Namen FOREST | (c) OroraTech

Bis lang setzte das Startup auf Daten, die von Erdbeobachtungssatelliten der ESA und NASA generiert werden. Allerdings gebe es laut Grübler insbesondere am Nachmittag aufgrund der Platzierung der Satelliten noch Beobachtungslücken, eine Zeit in der die Waldbrandgefahr besonders hoch ist. Mit den kleinen Nano-Satelliten und den eigens entwickelten Infrarotkameras sollen diese Lücken künftig geschlossen werden. „Mit Hilfe der Wärmebildkameras können wir künftig noch detaillierte Bilder liefern und somit auch neue Kunden- und Geschäftsfelder eröffnen“, so Grübler.

Start für den 13. Jänner geplant

Wie das Startup in einem eigenen Newsletter über die Weihnachtsfeiertage angekündigt hat, soll nun am 13. Jänner der erste Nano-Satellit mit SpaceX von Cape Canaveral in Florida abheben. Sofern alles nach Plan verläuft, erfolgt der Start um 12:30 Uhr (MEZ). OroraTech arbeitet zudem mit dem Satelliten-Unternehmen Spire Global rund um den Österreicher Peter Platzer zusammen. Unter anderem werden die Wärmbildkameras in einem Labor von Spire in Glasgow in die Nanosatelliten-Plattform (CubeSat) verbaut und anschließend getestet.

Der rund vier Kilogramm schwere Satellit trägt den Namen FOREST-1 und ist Teil einer ersten Satelliten-Konstellation. Innerhalb der nächsten zwei Jahre sollen so 14 Kameras in eine erdnahe Umlaufbahn geschossen werden. Die erste Konstellation gewährleiste das Schließen von Beobachtungslücken der großen Erdbeobachtungssatelliten, so Grübler.

Bis 2026 sollen rund 100 weitere Satelliten folgen. Diese sollen Waldbrände von einer Fläche ab zehn mal zehn Metern Größe binnen 30 Minuten erkennen und Temperaturen im Stundentakt weltweit hochauflösend messen können. Für 2022 plant das Startup zudem eine weitere Finanzierungsrunde im zweistelligen Millionenbereich abzuschließen.


Tipp der Redaktion: Thomas Grübler zu Gast bei Editor’s Choice

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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