26.09.2023

ORF-Haushaltsabgabe für Unternehmen: Sag niemals Lohnnebenkosten dazu

Unternehmen müssen künftig, gestaffelt nach der Summe der Löhne, die sie ausbezahlen, die ORF-Haushaltsabgabe entrichten. Lohnnebenkosten will man das beim Finanzministerium aber nicht nennen.
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eine Fernsehkamera mit ORF-Logo
Foto: Wikiolo/Wikimedia (unter Creative Commons Lizenz)

Bezogen auf private Haushalte hat das Thema bereits für einiges an Diskussion gesorgt. Mit 1. Jänner 2024 wird die nicht gerade beliebte GIS-Gebühr durch die neue, jetzt schon ähnlich unbeliebte ORF-Haushaltsabgabe ersetzt. Jeder österreichische Haushalt muss dann 15,30 Euro pro Monat, also 183,60 Euro pro Jahr entrichten, unabhängig, ob es ein Empfangsgerät im Haushalt gibt oder nicht.

Auch Unternehmen müssen die ORF-Haushaltsabgabe entrichten

Was bisher weniger Aufsehen erregte: Auch Unternehmen müssen die ORF-Haushaltsabgabe entrichten. Und zwar in der Höhe abhängig von der Summe der Löhne, die sie im Kalenderjahr davor ausbezahlt haben. Berechnet wird das gesondert pro Standort im Inland für die jeweilige Betriebsstätte – analog zur Kommunalsteuer. Anwalt und Steuerberater Philip Vondrak nennt das ganze daher auf LinkedIn eine “Erhöhung der Lohnnebenkosten”.

Finanzministerium: “Nein, es handelt sich nicht um Lohnnebenkosten”

Von dieser Bezeichnung will man im Finanzministerium auf Anfrage des brutkasten allerdings nichts wissen: “Nein, es handelt sich nicht um Lohnnebenkosten, sondern um einen Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks”, heißt es von dort. Wobei zeitgleich klargestellt wird: “Bemessungsgrundlage ist ausschließlich die Summe der Arbeitslöhne”. Ob das Unternehmen etwa Gewinne oder Verluste schreibt, ist irrelevant.

Bis zu 1,6 Millionen Euro Lohnsumme 15,30 Euro pro Monat

Also was jetzt? Tatsächlich ist die ORF-Haushaltsabgabe für Unternehmen nicht, wie andere Lohnnebenkosten, direkt an die einzelnen ausbezahlten Brutto-Löhne gekoppelt, sondern orientiert sich an deren Summe im Vorjahr. Dazu gibt es eine Staffelung:

Bis zu einer Lohnsumme von 1,6 Millionen Euro zahlt das Unternehmen eine ORF-Haushaltsabgabe, bis zu drei Millionen Euro zwei ORF-Beiträge, bis zehn Millionen sieben, bis 50 Millionen zehn, bis 90 Millionen 20 und ab 90 Millionen 50. Auch bei mehr als zwei entsprechend großen Standorten ist das Maximum pro Unternehmen mit 100 ORF-Beiträgen festgelegt. Von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind Ein-Personen-Unternehmen, deren Betriebsadresse ident mit der Haushaltsadresse ist und sämtliche Unternehmen, die von der Kommunalsteuer befreit sind (in erster Linie gemeinnützige Firmen).

ORF-Haushaltsabgabe – nicht übermäßig viel, aber sicher nicht beliebt

Die ORF-Haushaltsabgabe angesichts ihrer Berechnung nicht zumindest als indirekte Lohnnebenkosten zu bezeichnen, passiert wohl eher aus politischem Kalkül. Wohl aber lässt sich feststellen: Der Beitrag wird keinem Unternehmen übermäßig weh tun. Unternehmen mit um die 30 Mitarbeiter:innen dürften im Normalfall noch recht locker bei einem Beitrag zu 15,30 im Monat landen. Unternehmen mit um die 100 Mitarbeiter:innen dürften üblicherweise auf sieben Beiträge à 107,10 Euro kommen. Die größten Konzerne des Landes zahlen dann das Maximum von 1.530 Euro im Monat – für sie wohl auch nicht die Welt.

Bleibt bloß die Frage, ob sich dafür eine weitere Zeile auf der Liste der Lohnnebenkosten im Land auszahlt. Beliebt macht sich die Regierung damit bei Unternehmen gewiss nicht.

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Andreas Grassauer, CEO Marinomed.
(c) Marinomed - Andreas Grassauer, CEO Marinomed

Nach Berichten des Wirtschaftsportals Wallstreet Online, hat das Korneuburger BioTech Marinomed, das im August Insolvenz anmelden musste, eine Vereinbarung zum Verkauf seines Carragelose-Geschäfts an das französische Unternehmen Unither Pharmaceuticals unterzeichnet.

Das Unternehmen erwartet sich aus dem Verkauf rund 20 Millionen Euro. Dieser Betrag soll zur Finanzierung des Sanierungsplans beitragen und laut Marinomed für Investitionen in die Marinosolv-Plattform verwendet werden. Erst am 14. November fand am Landesgericht Korneuburg die Sanierungsplantagsatzung über die Marinomed Biotech AG statt (brutkasten berichtete).

Marinomed: Einhaltung des Sanierungsplan entscheidend

Der Abschluss des Verkaufes ist vom erfolgreichen Restrukturierungsverfahren und der Zustimmung der Aktionäre auf einer außerordentlichen Hauptversammlung abhängig, meldete Wallstreet Online. Ebenfalls ist eine Vorauszahlung von bis zu fünf Millionen Euro vorgesehen, wobei weitere Zahlungen von der Erreichung bestimmter kommerzieller und operativer Ziele in den nächsten zwei Jahren abhängen.

Das französische Unither Pharmaceuticals beabsichtigt nun, das Carragelose-Portfolio für das Wachstum im Husten- und Erkältungssektor sowie bei Allergiebehandlungen und Augentropfen zu nutzen, so Wallstreet Online. Das Korneuburger BioTech Marinomed konzentriert sich dahingegen nun auf die Marinosolv-Plattform.

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