26.09.2023

ORF-Haushaltsabgabe für Unternehmen: Sag niemals Lohnnebenkosten dazu

Unternehmen müssen künftig, gestaffelt nach der Summe der Löhne, die sie ausbezahlen, die ORF-Haushaltsabgabe entrichten. Lohnnebenkosten will man das beim Finanzministerium aber nicht nennen.
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eine Fernsehkamera mit ORF-Logo
Foto: Wikiolo/Wikimedia (unter Creative Commons Lizenz)

Bezogen auf private Haushalte hat das Thema bereits für einiges an Diskussion gesorgt. Mit 1. Jänner 2024 wird die nicht gerade beliebte GIS-Gebühr durch die neue, jetzt schon ähnlich unbeliebte ORF-Haushaltsabgabe ersetzt. Jeder österreichische Haushalt muss dann 15,30 Euro pro Monat, also 183,60 Euro pro Jahr entrichten, unabhängig, ob es ein Empfangsgerät im Haushalt gibt oder nicht.

Auch Unternehmen müssen die ORF-Haushaltsabgabe entrichten

Was bisher weniger Aufsehen erregte: Auch Unternehmen müssen die ORF-Haushaltsabgabe entrichten. Und zwar in der Höhe abhängig von der Summe der Löhne, die sie im Kalenderjahr davor ausbezahlt haben. Berechnet wird das gesondert pro Standort im Inland für die jeweilige Betriebsstätte – analog zur Kommunalsteuer. Anwalt und Steuerberater Philip Vondrak nennt das ganze daher auf LinkedIn eine “Erhöhung der Lohnnebenkosten”.

Finanzministerium: “Nein, es handelt sich nicht um Lohnnebenkosten”

Von dieser Bezeichnung will man im Finanzministerium auf Anfrage des brutkasten allerdings nichts wissen: “Nein, es handelt sich nicht um Lohnnebenkosten, sondern um einen Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks”, heißt es von dort. Wobei zeitgleich klargestellt wird: “Bemessungsgrundlage ist ausschließlich die Summe der Arbeitslöhne”. Ob das Unternehmen etwa Gewinne oder Verluste schreibt, ist irrelevant.

Bis zu 1,6 Millionen Euro Lohnsumme 15,30 Euro pro Monat

Also was jetzt? Tatsächlich ist die ORF-Haushaltsabgabe für Unternehmen nicht, wie andere Lohnnebenkosten, direkt an die einzelnen ausbezahlten Brutto-Löhne gekoppelt, sondern orientiert sich an deren Summe im Vorjahr. Dazu gibt es eine Staffelung:

Bis zu einer Lohnsumme von 1,6 Millionen Euro zahlt das Unternehmen eine ORF-Haushaltsabgabe, bis zu drei Millionen Euro zwei ORF-Beiträge, bis zehn Millionen sieben, bis 50 Millionen zehn, bis 90 Millionen 20 und ab 90 Millionen 50. Auch bei mehr als zwei entsprechend großen Standorten ist das Maximum pro Unternehmen mit 100 ORF-Beiträgen festgelegt. Von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind Ein-Personen-Unternehmen, deren Betriebsadresse ident mit der Haushaltsadresse ist und sämtliche Unternehmen, die von der Kommunalsteuer befreit sind (in erster Linie gemeinnützige Firmen).

ORF-Haushaltsabgabe – nicht übermäßig viel, aber sicher nicht beliebt

Die ORF-Haushaltsabgabe angesichts ihrer Berechnung nicht zumindest als indirekte Lohnnebenkosten zu bezeichnen, passiert wohl eher aus politischem Kalkül. Wohl aber lässt sich feststellen: Der Beitrag wird keinem Unternehmen übermäßig weh tun. Unternehmen mit um die 30 Mitarbeiter:innen dürften im Normalfall noch recht locker bei einem Beitrag zu 15,30 im Monat landen. Unternehmen mit um die 100 Mitarbeiter:innen dürften üblicherweise auf sieben Beiträge à 107,10 Euro kommen. Die größten Konzerne des Landes zahlen dann das Maximum von 1.530 Euro im Monat – für sie wohl auch nicht die Welt.

Bleibt bloß die Frage, ob sich dafür eine weitere Zeile auf der Liste der Lohnnebenkosten im Land auszahlt. Beliebt macht sich die Regierung damit bei Unternehmen gewiss nicht.

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02.07.2024

Nehammer und Kocher fordern EU-weiten Dachfonds für Startup-Investments

Bundeskanzler Karl Nehammer und Wirtschaftsminister Martin Kocher präsentierten heute unter dem Titel "Standortimpulse für ein wettbewerbsfähiges Europa" eine Art wirtschaftspolitischen Forderungskatalog an die EU.
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Mit Forderungskatalogen hat man als Regierungsmitglied wohl allerlei Erfahrung. Erst vergangene Woche kam mit der “Vision 2030” von Playern des österreichischen Startup-Ökosystems ein weiterer dazu, wie brutkasten berichtete. Dass die Regierung, die als Exekutive bekanntermaßen selbst zur Umsetzung politischer Maßnahmen auserkoren ist, selbst einen Forderungskatalog aufstellt, ist hingegen unüblich. Bundeskanzler Karl Nehammer und Wirtschaftsminister Martin Kocher machten selbiges heute in Hinblick auf die neue EU-Legislaturperiode.

“Standortimpulse” und “Standorthesen” als wirtschaftspolitischer Forderungskatalog an die EU

“Als Bundeskanzler ist es mir ein großes Anliegen, den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union und somit auch in Österreich zu erhalten. Aus diesem Grund habe ich den Wirtschaftsminister beauftragt, Impulse für die nächste EU-Legislaturperiode auszuarbeiten”, wird Nehammer in einer Aussendung zitiert. Heraus kam ein 19-seitiges Paper mit “Standortimpulsen”. Darin enthalten sind neun “Standortthesen” – eine Aufzählung manchmal mehr und manchmal weniger konkreter wirtschaftspolitischer Forderungen für die kommende EU-Legislaturperiode.

Nach Dachfonds-Forderung aus dem Startup-Ökosystem fordert Minister seinerseits Dachfonds

Für die Startup-Welt besonders relevant ist dabei These 7: “Privates Kapital mobilisieren”. Nachdem Kocher vergangene Woche in der Vision 2030 mit der Forderung nach einem nationalen Dachfonds für Startup-Investments in Österreich konfrontiert wurde, spielt er den Ball elegant weiter an die EU. So fordert er im Paper unter anderem “die Etablierung eines europäischen Dachfonds für DeepTech und ausgewählte Startup-Bereiche”. Einen weiteren Dachfonds will der Minister im Bereich Transformation des Energiesystems prüfen lassen.

Von Fachkräften über “Vollendung des Binnenmarkts” zu Produktion in Europa

Weitere “Standortthesen”, die mitunter aber eher vage bleiben, beschäftigen sich etwa mit den Themen Fachkräftemobilisierung, Reduktion der Bürokratie und Förderung von Forschung und Entwicklung sowie Produktion vor Ort in der EU. “Fachkräfte, die Verfügbarkeit von nachhaltiger Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen, die Vollendung des Binnenmarkts und die Mobilisierung von privatem Kapital werden in den nächsten Jahren entscheidende Wachstumsfaktoren für die Europäische Union sein und den zukünftigen Wohlstand von uns allen bestimmen. Wir brauchen noch mehr offene Forschung und Innovation, verzahnt mit der Produktion in Europa, damit Europa als Standort und die Arbeitsplätze langfristig absichert sind”, wird Minister Kocher zitiert.


Die 9 “Standortthesen” von Kocher im Überblick:

Im Folgenden sind die neun “Standortthesen” und ihre Unterpunkte im Wortlaut laut offizieller Aussendung des Wirtschaftsministeriums wiedergegeben:

1. “Standortpolitik strategisch ausrichten”

  • Europa muss, mit weniger Naivität, seine wirtschaftlichen Stärken besser erkennen, schützen sowie stärken, um im globalen Wettbewerb erfolgreich zu bleiben.
  • Dazu braucht es eine Übersicht über strategische Lieferketten und Schlüsselindustrien, die durch eine “Europäische Stärkenlandkarte” abgebildet werden könnten.
  • Eine stärkere Vernetzung zwischen Sicherheits-, Wirtschafts- und Handelspolitik, um europäische Interessen zu wahren, ist ebenso notwendig wie gezielte Beihilfen, um die Transformation der Wirtschaft zu beschleunigen.

2. “Mehr Tempo in Europa”

  • Um seine Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, muss Europa schneller bei der Genehmigung strategischer Investitionen werden.
  • Raschere Genehmigungen (Fast-Track-Verfahren und Genehmigungsfiktionen) und eine strategisch abgestimmte industriepolitische Vorgehensweise (z.B. bei IPCEI-Programmen (Important Projects of Common European Interest)) sind entscheidend.
  • Auch temporäre Steuererleichterungen könnten als Anreiz für Investitionen dienen. Hier kann man sich z.B. am Inflation Reduction Act orientieren.

3. “Bürokratie zurückfahren”

  • Die Flut neuer Regulierungen in der EU bindet zu viele unternehmerische Ressourcen.
  • Eine “regulatorische Atempause”, die schlanke Umsetzung der bereits beschlossenen Richtlinien und eine Reduktion von unternehmerischen Berichtspflichten um mindestens 25% sind notwendig, um den Betrieben eine Erholung zu ermöglichen.
  • Die spezifische Entlastung von kleineren und mittleren Unternehmen (gemäß dem Proportionalitätsprinzip) und die Verwendung von Sunset-Klauseln bei EU-Gesetzen sollen die Bürokratie weiter abbauen.

4. “Fachkräfte als Schlüssel”

  • Europas Wettbewerbsfähigkeit hängt stark von der Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte ab.
  • Eine europaweite Aufwertung der Berufsbildung, eine bessere Koordination der nationalen Arbeitsmarktpolitikstrategien und spezifische Programme zur Förderung der Mobilität von Fachkräften innerhalb der EU sind erforderlich.
  • Ein konkreter Vorschlag ist die Schaffung einer europaweiten Ausbildungsgarantie bis zum 25. Lebensjahr.
  • Österreich muss hier auch auf nationaler Ebene weitere Schritte z.B. zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zu Anreizen für Vollzeitarbeit, zur Attraktivität für Arbeitskräfte, zu Qualifizierungsmaßnahmen setzen.

5. “Nachhaltige Energie verfügbar machen”

  • Die Verfügbarkeit von nachhaltigem Strom und grünem Wasserstoff ist essenziell für Europas Industrie.
  • Ein strategischer Ausbau der Produktion, Leitung und Speicherung erneuerbarer Energien sowie Energiepartnerschaften mit stabilen Nachbarregionen sind notwendig. Dazu braucht es in Österreich eine öffentliche Institution, die Ausbaupläne und Regulatorik mit den Finanzierungsbedingungen in Einklang bringt.
  • Eine entsprechende Anpassung des EU-Strommarktdesigns und das rasche und koordinierte Hochfahren der Wasserstoffwirtschaft sind ebenfalls entscheidend.

6. “Vollendung des Binnenmarkts”

  • Der Binnenmarkt muss rasch weiter vertieft werden, besonders in den Bereichen Energie, Kapitalmarkt, Verteidigung und Telekommunikation.
  • Nationale Fragmentierungen bzw. bestehen Hürden müssen abgebaut und EU-Recht konsequenter durchgesetzt werden, um die wirtschaftliche Stärke Europas zu sichern.

7. “Privates Kapital mobilisieren”

  • Zur Bewältigung großer Herausforderungen wie der Dekarbonisierung und der Transformation des Energiesystems muss mehr privates Kapital mobilisiert werden.
  • Ein europäischer Dachfonds für Deep Tech und Startups sowie ein unionsweites Garantiesystem für Investitionen in die Transformation des Energiesystems sind notwendig um das Innovations- und Wachstumspotential Europas voll auszuschöpfen.

8. “Innovation bedingt Produktion”

  • Europa muss neben Forschung und Entwicklung auch die Produktion vor Ort sicherstellen.
  • Ein wettbewerbsfähiges Beihilfenrecht, weitere IPCEI-Projekte und eine Erhöhung der österreichischen Forschungsprämie sind erforderlich, um Forschung und Produktion eng zu verzahnen und Europas Rolle als globaler Forschungs-Hub zu stärken.

9. “Technologiefreiheit als Garant für Innovationsfähigkeit”

  • Um Innovationskraft zu entfalten, muss Europa technologische Freiheit als Doktrin verankern und neue EU-Regulierungen einem Wettbewerbsfähigkeits-Check unterziehen.
  • Eine ausreichende Dotierung des 10. EU-Forschungsrahmenprogramms und nationale Rahmenbedingungen zur Steigerung der Forschungsquote sind entscheidend, um Österreich und Europa als Innovationsführer zu positionieren.
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