26.09.2023

ORF-Haushaltsabgabe für Unternehmen: Sag niemals Lohnnebenkosten dazu

Unternehmen müssen künftig, gestaffelt nach der Summe der Löhne, die sie ausbezahlen, die ORF-Haushaltsabgabe entrichten. Lohnnebenkosten will man das beim Finanzministerium aber nicht nennen.
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eine Fernsehkamera mit ORF-Logo
Foto: Wikiolo/Wikimedia (unter Creative Commons Lizenz)

Bezogen auf private Haushalte hat das Thema bereits für einiges an Diskussion gesorgt. Mit 1. Jänner 2024 wird die nicht gerade beliebte GIS-Gebühr durch die neue, jetzt schon ähnlich unbeliebte ORF-Haushaltsabgabe ersetzt. Jeder österreichische Haushalt muss dann 15,30 Euro pro Monat, also 183,60 Euro pro Jahr entrichten, unabhängig, ob es ein Empfangsgerät im Haushalt gibt oder nicht.

Auch Unternehmen müssen die ORF-Haushaltsabgabe entrichten

Was bisher weniger Aufsehen erregte: Auch Unternehmen müssen die ORF-Haushaltsabgabe entrichten. Und zwar in der Höhe abhängig von der Summe der Löhne, die sie im Kalenderjahr davor ausbezahlt haben. Berechnet wird das gesondert pro Standort im Inland für die jeweilige Betriebsstätte – analog zur Kommunalsteuer. Anwalt und Steuerberater Philip Vondrak nennt das ganze daher auf LinkedIn eine „Erhöhung der Lohnnebenkosten“.

Finanzministerium: „Nein, es handelt sich nicht um Lohnnebenkosten“

Von dieser Bezeichnung will man im Finanzministerium auf Anfrage des brutkasten allerdings nichts wissen: „Nein, es handelt sich nicht um Lohnnebenkosten, sondern um einen Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, heißt es von dort. Wobei zeitgleich klargestellt wird: „Bemessungsgrundlage ist ausschließlich die Summe der Arbeitslöhne“. Ob das Unternehmen etwa Gewinne oder Verluste schreibt, ist irrelevant.

Bis zu 1,6 Millionen Euro Lohnsumme 15,30 Euro pro Monat

Also was jetzt? Tatsächlich ist die ORF-Haushaltsabgabe für Unternehmen nicht, wie andere Lohnnebenkosten, direkt an die einzelnen ausbezahlten Brutto-Löhne gekoppelt, sondern orientiert sich an deren Summe im Vorjahr. Dazu gibt es eine Staffelung:

Bis zu einer Lohnsumme von 1,6 Millionen Euro zahlt das Unternehmen eine ORF-Haushaltsabgabe, bis zu drei Millionen Euro zwei ORF-Beiträge, bis zehn Millionen sieben, bis 50 Millionen zehn, bis 90 Millionen 20 und ab 90 Millionen 50. Auch bei mehr als zwei entsprechend großen Standorten ist das Maximum pro Unternehmen mit 100 ORF-Beiträgen festgelegt. Von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind Ein-Personen-Unternehmen, deren Betriebsadresse ident mit der Haushaltsadresse ist und sämtliche Unternehmen, die von der Kommunalsteuer befreit sind (in erster Linie gemeinnützige Firmen).

ORF-Haushaltsabgabe – nicht übermäßig viel, aber sicher nicht beliebt

Die ORF-Haushaltsabgabe angesichts ihrer Berechnung nicht zumindest als indirekte Lohnnebenkosten zu bezeichnen, passiert wohl eher aus politischem Kalkül. Wohl aber lässt sich feststellen: Der Beitrag wird keinem Unternehmen übermäßig weh tun. Unternehmen mit um die 30 Mitarbeiter:innen dürften im Normalfall noch recht locker bei einem Beitrag zu 15,30 im Monat landen. Unternehmen mit um die 100 Mitarbeiter:innen dürften üblicherweise auf sieben Beiträge à 107,10 Euro kommen. Die größten Konzerne des Landes zahlen dann das Maximum von 1.530 Euro im Monat – für sie wohl auch nicht die Welt.

Bleibt bloß die Frage, ob sich dafür eine weitere Zeile auf der Liste der Lohnnebenkosten im Land auszahlt. Beliebt macht sich die Regierung damit bei Unternehmen gewiss nicht.

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Das Gründerteam von Theradocx. (v.l.) Petronel Liciu, Selin Matun, Jan Hoppel | © Theradocx

Theradocx möchte den Arbeitsalltag von Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen erleichtern. Eine eigens entwickelte KI-Anwendung erstellt Protokolle und Zusammenfassungen, indem sie Sitzungen aufnimmt und analysiert, wie brutkasten berichtete. Kürzlich erhielt Theradocx ein FFG-Förderprojekt mit einem Projektvolumen von 580.000 Euro.

Verbesserung der KI

Im Zuge dieses Projekts will das 2025 gegründete Unternehmen seine KI weiterentwickeln. Das heißt: Die Transkription soll präziser werden, unterschiedliche Sprecher besser erkannt und die Erstellung von Protokollen sowie thematischen und emotionalen Analysen verbessert werden. „Ein großer Teil der Projektmittel fließt in den Ausbau unseres Entwicklungs- und Forschungsteams und damit direkt in die technologische Weiterentwicklung von Theradocx“, erklärt Co-Founderin Selin Matun.

Zudem wird laut Matun die Plattform auch rechtlich und regulatorisch weiterentwickelt. Stichwort: Datenschutz und EU AI Act.

Kooperation mit Sigmund Freud Privatuniversität

Im Zuge des geförderten Projekts ging Theradocx eine Kooperation mit der Sigmund Freud Privatuniversität ein, durch die seine KI-Systeme validiert werden sollen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Spracherkennung. Unterschiedliche Dialekte, Sprecher:innen und akustische Bedingungen sollen getestet werden, wodurch Schwachstellen identifiziert werden können. Zudem sollen die psychotherapeutischen Dokumentationen und Analysen durch Fachpersonal der Sigmund Freud Privatuniversität verbessert werden.

„Für uns ist diese Kooperation besonders wichtig, weil wir nicht nur technisch leistungsfähige KI entwickeln möchten. Wir wollen auch wissenschaftlich überprüfen, ob die Ergebnisse psychotherapeutischen Qualitätsstandards entsprechen und in der Praxis tatsächlich einen Mehrwert schaffen“, sagt Matun und ergänzt: „Gemeinsam möchten wir einen wissenschaftlich fundierten Evaluationsprozess etablieren, durch den die Qualität unserer KI-Ergebnisse nicht nur technisch, sondern auch anhand psychotherapeutischer Kriterien beurteilt und kontinuierlich verbessert werden kann.“

Etablierung im DACH-Raum

Neben der qualitativen Verbesserung der KI möchte Theradocx in Zukunft weiter skalieren und sich noch stärker im DACH-Raum festigen. Das Ziel sei laut Matun, zu einer „zentralen digitalen Arbeitsplattform für Psychotherapeut:innen“ zu werden. Anschließend möchte das Startup weitere europäische Märkte erschließen.

Brigitte-Hamann-Preis 2026

Kürzlich wurde das Projekt mit dem  Brigitte-Hamann-Preis 2026 in der Kategorie „Startup“ ausgezeichnet. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis würdigt herausragende Leistungen von Studierenden und Absolvent:innen österreichischer Privatuniversitäten in den Bereichen Forschung, Startups und Kunst. Eine Fachjury zeichnet pro Kategorie eine Person aus.

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