26.09.2023

ORF-Haushaltsabgabe für Unternehmen: Sag niemals Lohnnebenkosten dazu

Unternehmen müssen künftig, gestaffelt nach der Summe der Löhne, die sie ausbezahlen, die ORF-Haushaltsabgabe entrichten. Lohnnebenkosten will man das beim Finanzministerium aber nicht nennen.
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eine Fernsehkamera mit ORF-Logo
Foto: Wikiolo/Wikimedia (unter Creative Commons Lizenz)

Bezogen auf private Haushalte hat das Thema bereits für einiges an Diskussion gesorgt. Mit 1. Jänner 2024 wird die nicht gerade beliebte GIS-Gebühr durch die neue, jetzt schon ähnlich unbeliebte ORF-Haushaltsabgabe ersetzt. Jeder österreichische Haushalt muss dann 15,30 Euro pro Monat, also 183,60 Euro pro Jahr entrichten, unabhängig, ob es ein Empfangsgerät im Haushalt gibt oder nicht.

Auch Unternehmen müssen die ORF-Haushaltsabgabe entrichten

Was bisher weniger Aufsehen erregte: Auch Unternehmen müssen die ORF-Haushaltsabgabe entrichten. Und zwar in der Höhe abhängig von der Summe der Löhne, die sie im Kalenderjahr davor ausbezahlt haben. Berechnet wird das gesondert pro Standort im Inland für die jeweilige Betriebsstätte – analog zur Kommunalsteuer. Anwalt und Steuerberater Philip Vondrak nennt das ganze daher auf LinkedIn eine „Erhöhung der Lohnnebenkosten“.

Finanzministerium: „Nein, es handelt sich nicht um Lohnnebenkosten“

Von dieser Bezeichnung will man im Finanzministerium auf Anfrage des brutkasten allerdings nichts wissen: „Nein, es handelt sich nicht um Lohnnebenkosten, sondern um einen Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, heißt es von dort. Wobei zeitgleich klargestellt wird: „Bemessungsgrundlage ist ausschließlich die Summe der Arbeitslöhne“. Ob das Unternehmen etwa Gewinne oder Verluste schreibt, ist irrelevant.

Bis zu 1,6 Millionen Euro Lohnsumme 15,30 Euro pro Monat

Also was jetzt? Tatsächlich ist die ORF-Haushaltsabgabe für Unternehmen nicht, wie andere Lohnnebenkosten, direkt an die einzelnen ausbezahlten Brutto-Löhne gekoppelt, sondern orientiert sich an deren Summe im Vorjahr. Dazu gibt es eine Staffelung:

Bis zu einer Lohnsumme von 1,6 Millionen Euro zahlt das Unternehmen eine ORF-Haushaltsabgabe, bis zu drei Millionen Euro zwei ORF-Beiträge, bis zehn Millionen sieben, bis 50 Millionen zehn, bis 90 Millionen 20 und ab 90 Millionen 50. Auch bei mehr als zwei entsprechend großen Standorten ist das Maximum pro Unternehmen mit 100 ORF-Beiträgen festgelegt. Von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind Ein-Personen-Unternehmen, deren Betriebsadresse ident mit der Haushaltsadresse ist und sämtliche Unternehmen, die von der Kommunalsteuer befreit sind (in erster Linie gemeinnützige Firmen).

ORF-Haushaltsabgabe – nicht übermäßig viel, aber sicher nicht beliebt

Die ORF-Haushaltsabgabe angesichts ihrer Berechnung nicht zumindest als indirekte Lohnnebenkosten zu bezeichnen, passiert wohl eher aus politischem Kalkül. Wohl aber lässt sich feststellen: Der Beitrag wird keinem Unternehmen übermäßig weh tun. Unternehmen mit um die 30 Mitarbeiter:innen dürften im Normalfall noch recht locker bei einem Beitrag zu 15,30 im Monat landen. Unternehmen mit um die 100 Mitarbeiter:innen dürften üblicherweise auf sieben Beiträge à 107,10 Euro kommen. Die größten Konzerne des Landes zahlen dann das Maximum von 1.530 Euro im Monat – für sie wohl auch nicht die Welt.

Bleibt bloß die Frage, ob sich dafür eine weitere Zeile auf der Liste der Lohnnebenkosten im Land auszahlt. Beliebt macht sich die Regierung damit bei Unternehmen gewiss nicht.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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