26.09.2023

ORF-Haushaltsabgabe für Unternehmen: Sag niemals Lohnnebenkosten dazu

Unternehmen müssen künftig, gestaffelt nach der Summe der Löhne, die sie ausbezahlen, die ORF-Haushaltsabgabe entrichten. Lohnnebenkosten will man das beim Finanzministerium aber nicht nennen.
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eine Fernsehkamera mit ORF-Logo
Foto: Wikiolo/Wikimedia (unter Creative Commons Lizenz)

Bezogen auf private Haushalte hat das Thema bereits für einiges an Diskussion gesorgt. Mit 1. Jänner 2024 wird die nicht gerade beliebte GIS-Gebühr durch die neue, jetzt schon ähnlich unbeliebte ORF-Haushaltsabgabe ersetzt. Jeder österreichische Haushalt muss dann 15,30 Euro pro Monat, also 183,60 Euro pro Jahr entrichten, unabhängig, ob es ein Empfangsgerät im Haushalt gibt oder nicht.

Auch Unternehmen müssen die ORF-Haushaltsabgabe entrichten

Was bisher weniger Aufsehen erregte: Auch Unternehmen müssen die ORF-Haushaltsabgabe entrichten. Und zwar in der Höhe abhängig von der Summe der Löhne, die sie im Kalenderjahr davor ausbezahlt haben. Berechnet wird das gesondert pro Standort im Inland für die jeweilige Betriebsstätte – analog zur Kommunalsteuer. Anwalt und Steuerberater Philip Vondrak nennt das ganze daher auf LinkedIn eine “Erhöhung der Lohnnebenkosten”.

Finanzministerium: “Nein, es handelt sich nicht um Lohnnebenkosten”

Von dieser Bezeichnung will man im Finanzministerium auf Anfrage des brutkasten allerdings nichts wissen: “Nein, es handelt sich nicht um Lohnnebenkosten, sondern um einen Beitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks”, heißt es von dort. Wobei zeitgleich klargestellt wird: “Bemessungsgrundlage ist ausschließlich die Summe der Arbeitslöhne”. Ob das Unternehmen etwa Gewinne oder Verluste schreibt, ist irrelevant.

Bis zu 1,6 Millionen Euro Lohnsumme 15,30 Euro pro Monat

Also was jetzt? Tatsächlich ist die ORF-Haushaltsabgabe für Unternehmen nicht, wie andere Lohnnebenkosten, direkt an die einzelnen ausbezahlten Brutto-Löhne gekoppelt, sondern orientiert sich an deren Summe im Vorjahr. Dazu gibt es eine Staffelung:

Bis zu einer Lohnsumme von 1,6 Millionen Euro zahlt das Unternehmen eine ORF-Haushaltsabgabe, bis zu drei Millionen Euro zwei ORF-Beiträge, bis zehn Millionen sieben, bis 50 Millionen zehn, bis 90 Millionen 20 und ab 90 Millionen 50. Auch bei mehr als zwei entsprechend großen Standorten ist das Maximum pro Unternehmen mit 100 ORF-Beiträgen festgelegt. Von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind Ein-Personen-Unternehmen, deren Betriebsadresse ident mit der Haushaltsadresse ist und sämtliche Unternehmen, die von der Kommunalsteuer befreit sind (in erster Linie gemeinnützige Firmen).

ORF-Haushaltsabgabe – nicht übermäßig viel, aber sicher nicht beliebt

Die ORF-Haushaltsabgabe angesichts ihrer Berechnung nicht zumindest als indirekte Lohnnebenkosten zu bezeichnen, passiert wohl eher aus politischem Kalkül. Wohl aber lässt sich feststellen: Der Beitrag wird keinem Unternehmen übermäßig weh tun. Unternehmen mit um die 30 Mitarbeiter:innen dürften im Normalfall noch recht locker bei einem Beitrag zu 15,30 im Monat landen. Unternehmen mit um die 100 Mitarbeiter:innen dürften üblicherweise auf sieben Beiträge à 107,10 Euro kommen. Die größten Konzerne des Landes zahlen dann das Maximum von 1.530 Euro im Monat – für sie wohl auch nicht die Welt.

Bleibt bloß die Frage, ob sich dafür eine weitere Zeile auf der Liste der Lohnnebenkosten im Land auszahlt. Beliebt macht sich die Regierung damit bei Unternehmen gewiss nicht.

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Der Gründungspreis PHÖNIX ist in der österreichischen Innovationslandschaft fest verankert. Die Auszeichnung wird bereits seit 2012 vergeben und zeichnet jedes Jahr die besten Start-ups, Spin-offs, Prototypen und Female Entrepreneurs aus Österreich aus.

Zu den Preisträger:innen im letzten Jahr zählte unter anderem das Wiener Start-up Inmox GmbH, das eine Sensortechnologie entwickelt, die es erlaubt, den Zustand von Getrieben kontinuierlich und in Echtzeit zu überwachen. Die Kategorie “Spin-off” konnte hingegen die Quantum Technology Laboratories GmbH für sich entscheiden, die Teleskope mit Quantenempfängern und Satelliten-Tracking-Software entwirft. Der Gründungspreis in der Kategorie “Prototyp” ging an das Projekt “Abfall zu Abwasch” der Universität Graz. Daniela Buchmayr vom Klosterneuburger BioTech-Start-up Sarcura wurde hingegen als Female Entrepreneur ausgezeichnet.

“Der Gründungspreis PHÖNIX ist eine wichtige Auszeichnung für Gründungsprojekte und spielt dabei eine tragende Rolle, um herausragende Projekte hervorzuheben und ihnen eine breite Sichtbarkeit zu verleihen. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Präsentation der Vielfalt des Wissenstransfers”, so die aws Geschäftsführung – rund um Edeltraud Stiftinger und Bernhard Sagmeister.

Neue Ausschreibung startet für 4 Kategorien

In einer neuen Ausschreibungsrunde des Österreichischen Gründungspreis PHÖNIX werden nun wieder die besten Start-ups, Spin-offs, Forschungsteams mit Prototypenprojekten sowie Female Entrepreneurs Österreichs gesucht. Der Österreichische Gründungspreis PHÖNIX wird in den folgenden vier Kategorien vergeben:

Female Entrepreneurs

Diese Kategorie soll ein Signal setzen, um „role models“ zu etablieren: Potenziale von Frauen werden gerade im Bereich von High-Tech Gründungen noch zu selten genutzt. In dieser Kategorie nehmen alle Projekte teil, bei welchen mindestens eine Frau als Forscherin, Gründerin oder Geschäftsführerin federführend involviert ist.

Start-up

Mit dieser Kategorie werden österreichische Start-ups prämiert, die mit ihren innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen entweder aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen adressieren oder neue technische Lösungen anbieten. Die Start-ups müssen ihren Firmensitz in Österreich haben und die Gründung muss nach dem 1. Jänner 2018 erfolgt sein.

Spin-off

In dieser Kategorie werden Spin-offs mit ihrer Einrichtung ausgezeichnet, die unter anderem aus öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen oder Kooperationsprogrammen (wie Research Studios Austria, COMET-Zentrum oder CD-Labors) hervorgegangen sind. Auch Spin-offs müssen ihren Firmensitz in Österreich haben. Stichtag für die Gründung ist ebenfalls der 1. Jänner 2018.

Prototypen

Für diese Kategorie sind Universitäten, öffentliche Forschungseinrichtungen und Jungunternehmen, die bei einem Start-up-, Spin-off- oder Prototypenförderungsprogramm ab 1. Jänner 2018 gefördert wurden, berechtigt teilzunehmen. Die Umsetzbarkeit von Innovationen wird mittels „Modellen“ oder Prototypen aufgezeigt und kann somit die Verwertung für Gesellschaft und Wirtschaft beschleunigen.

+++ Jetzt bewerben und profitieren +++

Wie die Bewerbung abläuft

Die Anmeldefrist für den PHÖNIX läuft bis inkl. Sonntag, den 15. September 2024.

Die Preisträger:innen sowie die mit ihnen verbundenen Forschungseinrichtungen werden im Rahmen einer Gala mit Trophäen, Urkunden und Reisegutscheinen bzw. einer Entsendung als Expertinnen und Experten zu einem einschlägigen internationalen oder nationalen Event im Wert von EUR 5.000.- prämiert.

Die Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt durch eine international besetzte Fachjury. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird der Gründungspreis PHÖNIX von der Austria Wirtschaftsservice (aws) in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellen Vereinigung (IV) organisiert.


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