17.02.2022

Orea-Gründer Alexander Penkner: „Felix Ohswald wird einsteigen“

Dem Deal bei "2 Minuten 2 Millionen" scheint tatsächlich ein Einstieg des Unicorn-Gründers bei orea zu folgen - aktuell wird allerdings noch verhandelt.
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(c) orea - Das Ores-Founder-Team könnte bald prominente Unterstützung erhalten.

Das Startup orea, das Mieten und Vermieten digitalisiert, konnte bei „2 Minuten 2 Millionen“ Neu-Investor und GoStudent-Gründer Felix Ohswald von seiner Idee begeistern. Der exakte Deal vor laufender Kamera lautete 200.000 Euro für zehn Prozent Beteiligung. Allerdings ist die Tinte noch nicht trocken und genaue Details werden noch ausverhandelt. Eines scheint allerdings schon, wenn auch nicht offiziell, festzustehen.

„Die Due Dilligence hat länger gedauert“, erklärt Co-Founder Alexander Penkner, „weil Felix mit anderen Akquisitionen und Anderem beschäftigt war. Aber er wird einsteigen. Wir hoffen auf einen Abschluss der Verhandlungen in den kommenden Wochen.“ Informationen, zu welcher Bewertung oder mit welcher Beteiligung der Unicorn-Gründer ins Team stoßen könnte, gibt der Founder nicht preis.

Orea: Mitten im Lockdown gegründet

Die Idee zu orea kam ihm, seinem Bruder Manuel und Lukas Weitz aufgrund von bisherigen Erfahrungen in diesem Segment und einer stereotypen Annahme über Makler, dass es mühsam sei, sie zu kontaktieren, sie unflexible Termine verteilen würden und nur mit Glück, Fragen zur Wohnung beantworten könnten. Es war der April 2020 und Corona hatte kurz davor zugeschlagen.

„Als wir orea launchten kämpfte Österreich mit dem ersten Lockdown: Wien und Linz waren Geisterstädte, einer unserer Founder auf einer spanischen Insel gestrandet und so ziemlich alle anderen Immobilienvermittler hatten den Betrieb vollkommen eingestellt“, erinnert sich Penkner. „Wir wussten: jetzt oder nie. Meine Co-Founder waren in der Immobilienbranche (Anm.: Leamont Baker) tätig, täglich mit der Vermietung von Wohnungen konfrontiert und stellten dabei relativ schnell fest: Die Immobilienbranche hat massiven Lifting-Bedarf für das 21. Jahrhundert.“

Und so funktioniert orea: Online-Termin buchen, zur Wohnung fahren und spontan alleine besichtigen – das Smartphone wird dabei zum Schlüssel.

Per App in die Wohnung

„Unsere orea Mobile-App führt Interessenten Schritt für Schritt durch die Besichtigung, ermöglicht den Zugang zur Wohnung (smart Lock) und liefert auch allerhand Wissenswertes zur gerade besichtigten Unterkunft. Hat eine Wohnung gefallen, so kann diese ganz einfach und bequem online angemietet werden – Vertragsunterzeichnung inklusive“, erklärt Penkner.

Vermieter hingegen bezahlen eine monatliche Flatrate und bekommen dafür ein Paket aus Online-Anzeige inklusive Bildmaterial, Interessenten- und Mieterbetreuung über eine App, sowie auch Reparaturmanagement und Rechtsberatung.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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