28.04.2021

Orbillion: Labor-Fleisch-Startup von Ö-Gründerin holt 5 Mio. Dollar im Valley

Orbillion war erst dieses Jahr im renommierten Accelerator Y-Combinator und holte sich nun ein Seed-Investment von einer illustren Investoren-Runde.
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Orbillion CEO Patricia Bubner - Wagyu-Rind als Labor-Fleisch
Orbillion CEO Patricia Bubner | Screenshot

Das Fleisch des Wagyu-Rindes gilt als besondere Delikatesse und erzielt entsprechend hohe Kilo-Preise. Das Silicon Valley-Startup Orbillion verspricht nichts geringeres, als genau dieses im Labor züchten zu können – ohne Tierleid und mit 95 Prozent weniger Land-, Wasser- und CO2-Verbrauch, als in der konventionellen Tierzucht. Und das Unternehmen hat noch weitere besondere Fleischsorten im Repertoire etwa Elch, Lamm oder Bison. Im Advisory Board hat das Startup unter anderem einen auf Wagyu-Fleisch spezialisierten Meister-Fleischhauer aus San Francisco.

CEO von Orbillion ist die Österreicherin Patricia Bubner. Sie gründete das Startup gemeinsam mit Gabriel Levesque-Tremblay (CTO) und Samet Yildirim (COO). Alle drei haben Jahrelange Erfahrung im Labor-Fleisch-Bereich. Nun habe eine Folge von Ereignissen einen enormen Entwicklungsboost gebracht, schreibt das Unternehmen in einer Aussendung.

Promo-Video von Orbillion

Anfang dieses Jahrs nahm das Startup am wohl bekanntesten Accelerator-Programm der Welt, Y-Combinator Teil. (Mit Kilobaser gab es übrigens auch ein Teilnehmer-Startup aus Graz). Mitte März und dann am Demo Day des Programms Ende März führte man zwei erfolgreiche Labor-Fleisch-Verkostungen durch – auch das US-Magazin TechCrunch widmete dem einen Bericht.

Flut von Investoren-Anfragen an Gründerin Bubner

Das habe zu einer wahren Flut an Investorenanfragen an Bubner geführt. „Vor dem [Anm. Y-Combinator] Demo Day habe ich mich eigentlich ziemlich zuversichtlich, da unsere erste Verkostung in der Woche zuvor so gut gelaufen war. Aber nicht einmal ich hätte die Welle des Interesses vorhersehen können, die auf uns zukommen würde“kommentiert die Gründerin. „Für mich war das eine weitere Bestätigung nicht nur des immensen ungenutzten Marktpotenzials hier, sondern auch unseres spezifischen Ansatzes, der den Geschmack und die schnelle Skalierung über alles andere stellt“.

Entsprechend schnell konnte Orbillion seine Seed-Runde abschließen. Dabei holte sich das Startup fünf Millionen US-Dollar. Es ist eine illustre Investoren-Runde unter dem Lead von At One Ventures, das bereits in mehrere FoodTechs-Investiert ist (u.a. Climax Foods, Finless Foods, Wild Earth). Ebenso dabei sind unter anderem Metaplanet Holdings (The Boring Company), European Nucleus Capital (Hoxton Farms) und FoundersX Ventures (SpaceX) sowie weitere VCs und Business Angels. Mit dem Kapital wolle man nun die Produktionskosten reduzieren und das erste Produkt – Wagyu-Rindfleisch aus der Petrischale – in die Pilotphase bringen, so das Startup.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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